08.02.2021 - 13 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 08.02.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Stefanie Czauderna
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 11 „Ver- und Entsorgung“ wie folgt zu:
Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
(Finanzstelle) (Finanzposition)
110011030100 Abwasserbeseitigung 531300 Aufw. für Zuwendungen 427.580
(PN1103) (7300.00) an Zweckverbände
Deckungsvorschlag:
Erstattung der Ruhrkohle AG (RAG) in Höhe von 290.640 EUR, darüber hinaus Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
(Eine Kostenunterdeckung am Ende des Kalkulationszeitraumes 2020 soll gem. § 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden)"
