Beschlussvorlage - B/17/0320-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über das Aussetzen der Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und im offenen Ganztag im Zuge von Covid-19 für den Monat Januar 2021 in Höhe von 100%
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Jordan-Ecker , Wischermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt
|
|
|
|
|
08.02.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.01.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.01.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.02.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Beschlussfassung
|
|
|
|
01.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss trifft auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende Entscheidung:
Die Stadt Oberhausen erlässt den Eltern die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2).
Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.
Durch die Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge zu 100% für den Monat Januar 2021 entstehen im Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von 386.310,- EUR unter dem Auftrag: 310006010190-Kindergärten, Kostenart: 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte sowie in Höhe von 198.670,- EUR unter dem Auftrag:330003010100-Grundschulen, Kostenart 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte.
Deckungsvorschlag:
Das Land NRW hat angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für den Monat Januar 2021 einhergehenden Ertragsausfall zu 50% zu übernehmen. Damit wären rd. 292.490,-EUR vom Beitragsausfall im Monat Januar 2021 durch die Erstattung des Landes gedeckt.
Konsequenzen
Bezug
Dringlichkeitsentscheidung B/16/5610-01 vom 02.04.2020
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung B/16/5653-01 vom 22.06.2020
Beschlussvorlage Hauptausschuss B/16/5665-01 vom 11.05.2020
Rat der Stadt B/16/5787-01 vom 22.06.2020
Dringlichkeitsentscheidung B/16/5825-01 vom 14.07.2020
Genehmigung Dringlichkeitsentscheidung B/16/5841-01 vom 14.09.2020
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ X ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Maßnahmen des Lockdowns Light im November 2020 haben das Infektionsgeschehen zwar gebremst, aber nicht gestoppt. Das gesellschaftliche Leben musste so weit wie möglich runtergefahren und Kontakte reduziert werden. Für die Zeit vom 14.12.2020 bis zum 10.01.2021 wurde ein weiterer Lockdown beschlossen. Auch in der Kindertagesbetreuung und in der Betreuung im Offenen Ganztag musste gehandelt werden. Es wurde zwar kein erneutes Betreuungsverbot wie im Frühjahr 2020 ausgesprochen, aber es galt ein eingeschränkter Pandemiebetrieb. Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungscheffinen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert. Die hohen Corona-Infektionszahlen machen weiterhin deutliche Einschränkungen des Alltags notwendig.
Für die Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege gilt aktuell folgendes:
Ab dem 11.01.2021 gilt weiterhin der eingeschränkte Pandemiebetrieb. Das bedeutet, dass die Betreuung nur in festen Gruppen stattfinden soll. Hierzu können die Einrichtungen die von den Eltern gebuchten Betreuungszeiten um 10 Wochenstunden reduzieren. Gleichzeitig wird der Appell an die Eltern erneuert, Kinderbetreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Die Kitas bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Gleiches gilt für die Tagespflege.
Für den Offenen Ganztag gilt aktuell folgendes:
Ganztags- und Betreuungsangebote werden angeboten. Es wird aber der dringende Appell an die Eltern aufrechterhalten, im Sinne der Kontaktvermeidung, wenn möglich, ihre Kinder zu Hause zu betreuen.
Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem Offenen Ganztag für den Monat Januar 2021 zu erlassen.
Die Elternbeitragssatzungen eröffnen keine Möglichkeit, für die Dauer des Betretungsverbotes die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß §§ 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers voraus.
Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.
In der aktuellen Situation benötigen betroffene Eltern indes kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Entlastung. Um unverzüglich Rechtssicherheit für die betroffenen Eltern zu schaffen, wäre eine Satzungsänderung zu zeitaufwändig. Daher ist durch eine Ratsentscheidung die Rechtsgrundlage für die Aussetzung der Elternbeitragspflicht für den Monat Januar 2021 zu schaffen.
Die Stadt Oberhausen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf den Monatsbeitrag für den Monat Januar 2021.
Wenn man die Sollstellung für das Jahr 2021 zugrunde legt, so ist mit einem vorläufigen Minderertrag von rd. 584.980,- Euro für den Monat Januar 2021 zu rechnen, der sich wie folgt aufteilt:
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: 386.310,- EUR
Elternbeiträge OGS : 198.670,- EUR
Gesamt: 584.980,- EUR
Das Land hat angekündigt, sich zu 50% an den Elternbeitragsausfällen zu beteiligen. Somit wäre mit einer Erstattung des Landes von 292.490,- EUR zu rechnen.
