08.02.2021 - 11 Beschluss über das Aussetzen der Erhebung von E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss trifft auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt folgende Entscheidung:

Die Stadt Oberhausen erlässt den Eltern die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,

 

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I" (BASS 12-63 Nr. 2).

 

Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

 

Durch die Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge zu 100% für den Monat Januar 2021 entstehen im Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich Mindererträge in Höhe von 386.310,- EUR unter dem Auftrag: 310006010190-Kindergärten, Kostenart: 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte sowie in Höhe von 198.670,- EUR unter dem Auftrag: 330003010100-Grundschulen, Kostenart 432100-Benutzergebühren und ähnliche Entgelte.

 

Deckungsvorschlag:

Das Land NRW hat angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für den Monat Januar 2021 einhergehenden Ertragsausfall zu 50% zu übernehmen. Damit wären rd.  292.490,- EUR vom Beitragsausfall im Monat Januar 2021 durch die Erstattung des Landes gedeckt."