Berichtsvorlage - M/17/0280-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

  1. Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 die Verwaltung beauftragt, die bisherige Abrufungsquote von BuT-Mitteln zu eruieren und die sechs Module des Teilhabepaketes differenziert zu betrachten. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sollte unter Beteiligung betroffener Träger ein Konzept mit dem Ziel ausgearbeitet werden, die Abrufungsquote zu steigern.

 

In der Sitzung am 16.12.2019 (Drucksache Nr. B/16/5272-01) beschloss der Rat, die von der Fachverwaltung vorgeschlagenen konzeptionellen Maßnahmen zur Verbesserung der Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes

 

a)      „Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit“

b)      „Einführung einer Bildungskarte“

 

umzusetzen.

 

 

  1. Maßnahmen zur Steigerung der Abrufungsquote:

 

a)      Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit

 

Die wichtigste Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist die Kenntnis der BuT-Leistungen. Intensiv wird durch aktive Beratung und Hinwirkung in Form von Informationsveranstaltungen das Bildungs- und Teilhabepaket beworben, mit dem Ziel, individuelle oder strukturelle Barrieren abzubauen. Kindergärten, Schulen, Vereine, Stadtsportbund und der Fachbereich Sport wurden für die Inhalte und Rahmenbedingungen des Bildungs- und Teilhabepakets sensibilisiert und mit Informationsmaterial ausgestattet. Die Präsenz der Mitarbeiter/innen bei unterschiedlichen Veranstaltungen wie z. B. Markt der Fördermöglichkeiten für Kinder vor der Einschulung, Spiel- und Sportwochenenden, Bildungsmesse und Weltkindertag dient ebenfalls der Bekanntmachung und soll gegebenenfalls vorhandene Schwellenängste abbauen. Die Fachverwaltung verfügt über einen ansprechenden Informationsstand für solche Veranstaltungen. Während die Eltern eine niedrigschwellige Beratung erfahren, können  Kinder und Jugendliche z.B. am „BuT–Glücksrad“ eigens dafür angeschaffte Preise/Giveaways gewinnen. Die zielgruppenorientierten BuT-Giveaways sollen den Bekanntheitsgrad von Bildung und Teilhabe dauerhaft erhöhen (Anlage 1). Information, Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten einerseits, Förderung der Information und Beratung unterstützender Dritter andererseits – wird als fortlaufende Aufgabe fortgesetzt und soweit im Rahmen der vorhandenen  Personalressourcen möglich, weiter ausgebaut. Im Internetauftritt der Stadt Oberhausen wurden kurze zugängliche Informationen  zum Bildungs- und Teilhabepaket sowie zur Bildungskarte eingespielt.

 

 

b)     Einführung einer Bildungskarte

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die Einführung der Bildungskarte beschlossen. 

Mit der Einführung der Bildungskarte werden folgende Ziele verfolgt:

 

  • Abbau von bürokratischen Hürden und Schwellenängsten
  • Vereinfachung der Inanspruchnahme für Leistungsempfänger*innen
  • diskriminierungsfreie Verfügung über BuT-Mittel
  • Vereinfachung der Abrechnung für Leistungsanbieter
  • Transparenz über zum Teil noch vorhandene Mittel für Empfänger*innen und Anbieter
  • verbesserte Datenbasis

 

Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche erhalten bei Bewilligung der BuT-Leistungen eine Bildungskarte mit einer eigenen ID-Nummer, die sie lediglich beim Leistungserbringer vorzeigen. Über die Bildungskarte können alle Leistungen der Träger abgerechnet werden. Für die Teilnahme am System reicht eine einfache PC-Ausstattung mit Internet-Zugang oder ein mobiles Endgerät. Die Kosten für Schulbedarf und notwendiger Schülerbeförderung werden weiterhin direkt an die Antragsteller ausgezahlt. Alle anderen BuT Leistungen die an Dritte / Leistungsanbieter gezahlt werden, sind künftig direkt über die Bildungskarte abzurechnen. Damit wird gewährleistet, dass die Leistungen sofort und ohne bürokratischen Aufwand direkt zur Verfügung stehen. Durch die Eingabe  einer ID-Nummer im Karten-System ist für den Leistungserbringer jederzeit der bewilligte Leistungsanspruch und -zeitraum ersichtlich. So kann durch Vorlage der Karte bzw. durch die Eingabe einer ID-Nummer z. B. der Sportverein fällige Vereinsbeiträge abbuchen. Für den Leistungsberechtigten sowie für Vereine ist ersichtlich, ob noch ein virtuelles Budget für weitere Teilhabeleistungen besteht. Die Zahlung erfolgt am Ende des Monats über den Betreiber der Bildungskarte und läuft standardisiert ab. Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos an die registrierten Leistungsanbieter. Auf der Karte selbst werden keine Daten des Leistungsberechtigten gespeichert. Außer einer vorherigen einmaligen Registrierung ist keine weitere Kontaktaufnahme (Antragstellung, ausfüllen von sog. Zusatzbögen etc.) mit der Bewilligungsbehörde notwendig. Dies soll vor einer Stigmatisierung der Kinder schützen und dient ebenfalls der Entbürokratisierung.

 

Nach intensiver Zusammenarbeit, Absprachen und inhaltlichen Vorarbeiten mit Jobcenter, dem Bereich 4-4/IT und der Datenschutzbeauftragten wurde mit dem Anbieter der Bildungskarte (Firma Sodexo) im Oktober 2020 ein entsprechender Dienstvertrag zur Einführung der Karte abgeschlossen.

 

Für den Start der Bildungskarte am 01.02.2021 wurden für die Stadt Oberhausen und das Jobcenter vorerst insgesamt 12.500 Karten zu je 1,10 € (netto) bestellt. Je aktivierter Karte entstehen Gebühren von 0,37 €/ Monat.

 

Das Layout und den Namen der Bildungskarte „MyCard Oberhausen“ wurde einstimmig vom Jugendparlament der Stadt Oberhausen in seiner Sitzung vom 16.09.2020 verabschiedet. Neben dem Schriftzug „MyCard Oberhausen“ finden sich auf der Karte die Skyline Oberhausens und das Wappen der Stadt Oberhausen wieder.

 

Mit beteiligten Dienststellen aus den städtischen Bereichen Schule, Kindergärten, Stadtsportbund fand eine intensive Kommunikation und Zusammenarbeit über die Einführung der Bildungskarte statt.

 

Der Einsatz der Bildungskarte, das Verfahren und ihre Anwendung sowie das weitere Vorgehen wurden gemeinsam erarbeitet. Der Einsatz der Bildungskarte wurde von allen Beteiligten begrüßt und durchweg positiv bewertet.

 

Zudem wurden einheitliche, niederschwellige Informationsflyer über alle Leistungsmodule des Bildungs- und Teilhabepaketes für Kinder und Jugendliche, Eltern und Leistungserbringer erstellt, (Anlage 2). Auf einer für die Bildungskarte erstellten Homepage können  entsprechende Informationen, der Leitfaden zur Registrierung, als auch die Leitfäden für die Web- Anwendung für Leistungsberechtigte und Leistungserbringer abgerufen werden. Des Weiteren wurden allen Anbietern bzw. Leistungserbringern der gesamten Stadtgesellschaft für sämtliche BuT Module im Januar 2021 schriftlich Informationen und Anleitungen zugesandt.

 

Die von der Firma Sodexo zur Verfügung gestellte Testversion wurde geprüft. Aufgrund der hohen Relevanz der Bildungs- und Teilhabeleistungen wurde dem Bereich Schule (Schulsekretariat) ebenfalls eine Testversion zur Verfügung gestellt. Das Feedback war positiv, das Verfahren wurde als einfach und zielführend empfunden. Den städtischen Bereichen Schule, Kindergärten, Stadtsportbund wurde als Multiplikator zusätzlich digitale Informationen und Anleitungen via Mail übersandt.

 

 

  1. Entwicklungen

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen signifikant erhöht. Gleichzeitig stieg die Zahl der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen.  Die zum 1. August 2019 eingeführten Reformen durch das „Starke Familien-Gesetz“ tragen entsprechend hierzu bei. So wurde der Teilhabebeitrag von 10,00 EUR auf 15,00 EUR mtl. erhöht, ebenfalls der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf von 100,00 EUR auf 150,00 EUR (mit einer weiteren regelmäßigen Anpassung ab 2021). Der  Wegfall  des Eigenanteils der Eltern beim gemeinschaftlichen Mittagessen als auch bei den Schülerbeförderungskosten, ein vereinfachtes Antragsverfahren, die Lockerung bei den Voraussetzungen zur Gewährung von Lernförderung tragen ebenfalls zur Erhöhung der Abrufzahlen bei. Flankierend ist das Herabsenken der Einkommensgrenzen bei der Gewährung von Kinderzuschlag zu berücksichtigen was sich positiv auf die Zahl der Leistungsberechtigten auswirkt. Das Ausbrechen der Coronapandemie spiegelt sich ebenfalls in der Inanspruchnahme wieder. So konnten pandemiebedingt viele Aktivitäten der Teilhabe nicht stattfinden, das gemeinschaftliche Mittagessen entfiel zum Teil wegen Schul- und Kindergartenschließungen, Lernförderung musste von Präsenz auf Onlineunterricht umorganisiert werden. Gleichzeitig ist durch das Fehlen des Präsenzunterrichts ein Anstieg der Notwendigkeit an Lernförderung zu verzeichnen.

 

Erfreulich ist, dass die BuT-Ausgaben 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 deutlich gesteigert wurden. Oberhausen stellt mit einer Ausgabensteigerung von 31,3% eine der größten Veränderungen dar (Berichterstattung der kommunalen Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2020).

 

 

Zusammenfassung und Gesamtfazit:

Die Einführung der MyCard Oberhausen beginnt am 01.02.2021. Dadurch wird der Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Bildungsangeboten noch einfacher und auch für die Anbieter der Leistungen, beispielsweise Sportvereine, Musikschulen oder Nachhilfeinstitute, vereinfacht sich der Abrechnungsaufwand erheblich. Die MyCard Oberhausen erhöht die Transparenz für alle Beteiligten und ermöglicht eine interaktive Suche nach Leistungserbringern.  Durch die  Einführung der MyCard Oberhausen  wird  die Nutzung der Angebote des Bildungs- und Teilhabepaketes sowohl für Leistungsberechtigte als auch für Anbieter noch attraktiver  gestaltet. Auf der Internetseite der MyCard Oberhausen registrieren sich die Leistungsanbieter mit ihren Angeboten. Mit der Suchfunktion können Interessierte und Leistungsberechtigte dann innerhalb der registrierten Angebote suchen und finden. Dazu wird eine einmalige, für den Leistungsanbieter kostenfreie Systemanmeldung benötigt, die durch das Team  Bildung und Teilhabe der Stadt Oberhausen  einmalig freigegeben wird.

 

Mit dem  Start der MyCard Oberhausen am 01.02.2021 werden alle neugestellten Anträge über die MyCard Oberhausen abgerechnet. Ziel ist, die Übergangsphase schnellstmöglich abzuschließen und das angedachte Zeitfenster von einem Jahr nicht auszuschöpfen sondern so kurz wie möglich zu gestalten, soweit dies im Rahmen der vorhandenen  Personalressourcen möglich ist.

 

Durch Einführung der MyCard Oberhausen im Zusammenspiel mit der Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit soll Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch bessere Inanspruchnahme im Bereich Bildung und soziokulturelle Teilhabe die Möglichkeit geboten werden, Fördermöglichkeiten und Hilfestellungen für ihre Entwicklung wahrzunehmen und somit langfristig Kinder- und Jugendarmut einzudämmen.

 

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Anlagen

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