Beschlussvorlage - B/17/0236-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan 2020 beim Deckungsring Personal (D0000001) in Höhe von 450.000 EUR zu.

 

Die Deckung des zusätzlichen Aufwandes muss über die Erhöhung des Saldos aus Verwaltungstätigkeit bei folgender Kostenart/Sachkonto abgebildet werden:

 

511100 / Versorgungsbezüge    450.000 EUR

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der entstandene Mehraufwand bei den Versorgungsbezügen ergibt sich durch Erstattungen nach dem Versorgungslastenverteilungsgesetz (Dienstherrenwechsel von Beamten/innen). Zur Ermittlung des relevanten Gesamtbedarfs (Volumen Deckungsring Personalkosten) waren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten kurzfristige Überprüfungen im Gesamthaushalt nötig. Diese Ergebnisse sind seit dem 04.12.2020 vollständig bekannt und kompletter Bestandteil der Vorlage.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird im Rahmen der quartalsmäßigen Personal- und Organisationsberichte u.a. detailliert über externe Stellenbesetzungen und die Entwicklung der Personalkosten unterrichtet.

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