14.12.2020 - 28 Zustimmung zur Leistungen von überplanmäßigen A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt auf der Grundlage einer Delegierung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnisplan 2020 beim Deckungsring Personal (D0000001) in Höhe von 450.000 EUR zu.

 

Die Deckung des zusätzlichen Aufwandes muss über die Erhöhung des Saldos aus Verwaltungstätigkeit bei folgender Kostenart/Sachkonto abgebildet werden:

 

511100 / Versorgungsbezüge    450.000 EUR

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit."