Beschlussvorlage - B/17/0153-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Einrichtung von 4 Vollzeitplanstellen im Bereich 4-4/IT.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die für das Jahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die 4 Vollzeitplanstellen im Bereich 4-4/IT werden voraussichtlich im Rahmen des „Administratoren-Programms“ anteilig gefördert. Der verbleibende Eigenanteil verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

Mittel für die Neueinrichtung der o.g. Planstellen stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/4503-01

Drucksache B/16/5299-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In der Ratssitzung am 23.09.2020 (Drucksache B/16/4503-01) hat der Rat der Stadt beschlossen, für Schul- sowie Verwaltungsgebäude ein Glasfasernetz im Stadtgebiet zu verlegen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung in der Sitzung des Rates der Stadt am 16.12.2019 (Drucksache B/16/5299-01) damit beauftragt die Förderung des Digitalpakt Schule NRW entlang des vorgestellten Umsetzungskonzeptes durchzuführen und die Betriebs-, Wartungs- und Supportaufwände zu erarbeiten. Bei der Umsetzung des Digitalpaktes liegt der Fokus auf der Schaffung der technischen Grundversorgung, um im Nachgang schulstufenspezifische Grundversorgung und individuelle Bedarfe umzusetzen. Aus beiden Maßnahmen zusammen ergeben sich erhebliche Veränderungen der Netzwerkarchitektur und der betrieblichen Aufwände.

 

Sachstand Umsetzungsarbeiten Glasfaserausbau und Digitalpakt

Erste Pilotschulen wurden mit dem Glasfaserausbau und den Vernetzungsarbeiten des Digitalpaktes erschlossen. Der Aufbau der aktiven Netzwerktechnik steht nun an.

Zur Umsetzung des Glasfasernetzes wurde durch die beauftragte Tiefbaufirma ein erster Bauzeitenplan entwickelt (siehe Anlage), welcher nun die Grundlage für die weiteren Ausbaumaßnahmen in den verschiedenen Straßenzügen und die Feinplanung der Reihenfolge der einzelnen Erschließungsobjekte sein wird.

Für die Förderschulen und die Berufskollegs (ohne Hans-Böckler BK) wurden Förderanträge in Höhe von 2,1 Mio. € bei der Bezirksregierung zur Förderung durch den Digitalpakt Schule NRW gestellt. Für die Grundschulen folgt ein Förderantrag in Höhe von 5,1 Mio. € in Kürze. Die weiterführenden Schulen sowie das Hans-Böckler BK werden auf mögliche Einsparpotentiale geprüft, hier werden Förderanträge in Höhe von ca. 6 Mio. € erwartet. Damit sind in Summe 95% des verfügbaren Förderbudgets im Digitalpakt Schule NRW verplant bzw. bereits beantragt.

Mit der Umsetzung des aus beiden Förderprogrammen entstehenden Netzwerkes entsteht ein komplexes Netzwerk, welches aus ca. 700 Switches (bisher <300), 1.800 WLAN Access Points (bisher <50) und mehr als 20.000 Netzwerkports zusammensetzt. Dieses Netzwerk wird neben dem pädagogischen Einsatz auch Schulverwaltung, Stadtverwaltung, kritische Infrastruktur der Feuerwehr und freie Zugänge für Bürgerinnen und Bürger auf sich vereinen. Dies stellt große Herausforderungen an einen stabilen und sicheren Betrieb genauso wie an eine flexible und barrierefreie Nutzbarkeit. Aus diesem Grund wurde zur Umsetzung des Netzwerkes eine hochmoderne Netzwerkarchitektur auf Basis von Software Defined Networking ausgewählt und konzipiert.

 

Kostenplanung

Aus den Förderprogrammen werden folgende Kosten für den Ausbau der Netzwerkinfrastruktur abgerufen:

  • Ca. 4,2 Mio € brutto für die passive Glasfaserinfrastruktur aus dem Förderprogramm Förderprogramm des Landes NRW „Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen“
  • Ca. 11,8 Mio € brutto für die Vernetzungsarbeiten in den Schulgebäuden aus dem Förderprogramm „Digitalpakt Schule NRW“
  • Ca. 1,7 Mio € brutto zur Deckung des Eigenanteils für die Maßnahmen des „Digitalpakt Schule NRW“ aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“

Für den Aufbau der Netzwerkarchitektur sind weitere, nicht förderfähige Investitionen notwendig, welche zu einer Belastung des städtischen Haushaltes führen werden. Hierzu zählen die Bereitstellung einer zentralen Firewalltechnik, virtualisierte Schulserver-umgebung, Zentrale Sicherheitskomponenten und Jugendschutzfilter sowie der Einsatz von Voice over IP Telefonanlagen. Die entsprechenden Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt.

Ebenso ergeben sich aus der neuen Netzwerkinfrastruktur entsprechende Konsolidierungsmöglichkeiten im Bereich der Telekommunikationskosten, Internetanschlüsse, Serverausstattung in den Schulen. Diese Konsolidierungen sind ebenfalls in der Haushaltsplanung 2021 sowie der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

Aus den zu tätigenden Investitionen aus dem Förderprogramm ergeben sich ebenfalls Belastungen des konsumtiven Haushaltes durch nicht förderfähige Kosten für Wartung, Support und Betrieb. Hierzu zählen regelmäßig anfallende Lizenzkosten für Netzwerkkomponenten (jährlich), Supportkosten für Netzwerkkomponenten (jährlich), Ersatzbeschaffungen für Netzwerkkomponenten (nach Bedarf, jährlich), Bereitstellung des zentralen und hoch performanten Internet Breakout (monatlich), Reinvestitionen in die Netzwerkkomponenten nach Ablauf der geplanten siebenjährigen Nutzungsdauer. Die Kosten für diese Belastungen sind ebenfalls in der Haushaltsplanung 2021 sowie der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

Betriebs-, Wartungs- und Supportmodell

In einem durch eine externe Beratungsfirma begleiteten Verfahren wurde durch die Verwaltung ein Betriebs-, Wartungs- und Supportmodell entwickelt um die im Aufbau befindliche Infrastruktur auch langfristig zu betreiben und in Stand zu halten. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass der Betrieb der Infrastruktur in Eigenleistung durch die Stadt Oberhausen zu bevorzugen ist. Hierfür sind die digitale Souveränität und die mit der Technologie verbundenen Zukunftspotentiale als wesentliche Gründe anzuführen.

Die zukünftige Netzwerkarchitektur ist so ausgelegt, dass diese von einem Standort aus zentral und durchgängig vom Internetanschluss bis zum WLAN Access Point administriert werden kann. Dies wird durch einen hohen Standardisierungs- und Automatisierungsgrad ermöglicht. Durch die zentrale Administration des Netzwerkes werden vor allem in weiterführenden Schulen und Berufskollegs pädagogische Kräfte entlastet, welche aktuell mit Aufgaben der Netzwerkadministration betraut sind. Diese Kapazitäten können dann für pädagogiknähere Tätigkeiten in der Betreuung der Schulinfrastrukturen eingesetzt werden.

Insbesondere durch den massiven Ausbau der Anzahl der Netzwerkkomponenten in den Schulen auf über 2.500 Stück steigen die Administrationsaufwände. Um trotz der Steigerung um das Fünffache die Betriebsaufwände nicht linear skalieren zu müssen, wurden im zukünftigen Netzwerkdesign ein hoher Automatisierungsgrad, eine hohe Standardisierung  der eingesetzten Komponenten sowie eine regelbasierte Sicherheitsüberwachung eingerichtet.

 

Personalbedarfe

Durch die enormen Aufgabenzuwächse und die aufwandsreduzierenden Maßnahmen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 4 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) in den Bereichen Netzwerk und Telekommunikation, zentrale Sicherheitstechnik und zentrale schulische Serverinfrastruktur. Die zusätzlichen Arbeitsaufgaben fallen insbesondere in den nachfolgenden Aufgabenfeldern an:

 

  • Zusätzliche Administration von ca. 20.000 Netzwerkkomponenten
  • Zusätzliche Administration von ca. 1.800 WLAN-Access Points in den Schulen und Verwaltungsgebäuden
  • Customizing und Administration eines neuen Sicherheitskonzeptes (inkl. Jugendschutz) für die Schulnetzwerke
  • Administration des neuen Glasfasernetzes
  • Administration der neuen Serverinfrastruktur für die Schulen (im Technischen Rathaus Oberhausen)
  • Administration des neuen, für alle Schulen einheitlichen Schulportals zur Sicherstellung des digitalen Schulalltags

 

Da nicht davon auszugehen ist, dass die digitale Ausstattung der Schulen nach Beendigung der Laufzeit der Förderprogramme reduziert werden wird, entsteht dieser Stellenbedarf dauerhaft.

 

Diese werden in der Stellenplanung 2021 berücksichtigt. Da die Umsetzung der ersten Baumaßnahmen des Digitalpaktes sowie der Aufbau des Glasfasernetzwerkes kurzfristig erfolgen werden, eine Stellenbesetzung allerdings nicht kurzfristig umzusetzen ist, ist im ersten Jahr des Betriebes mit erhöhten Dienstleistungskosten bei externen Firmen zu rechnen. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2021 enthalten.

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme wäre somit eine Ausweitung des Stellenplans um insgesamt 4 VZÄ verbunden.

Insofern wurde in Zusammenarbeit mit dem Bereich 4-1/Personal und Organisation geprüft, ob entsprechende kompensatorische Maßnahmen in Frage kommen.

 

 

Aufgabenübernahme durch vorhandenes Personal im Bereich 4-4/ IT

Der Bereich 4-4/IT ist aktuell an der Auslastungsgrenze der vorhandenen Kapazitäten. Eine Übernahme durch vorhandenes Personal ist ausgeschlossen.

 

Wegfall von freiwilligen Aufgaben

Ist im Bereich 4-4/IT nicht ohne Auswirkungen auf andere Bereiche der Verwaltung möglich.

 

Vergabe von Aufgaben an Dritte

Die Vergabe der Aufgaben an Dritte wird zur Überbrückung bis zur Besetzung der Stellen sowie zur Kompensation von Lastspitzen vorgesehen. Die langfristige Abwicklung der Aufgaben durch Dritte ist bei Kostensätzen von ca. 1.000 € pro Personentag nicht wirtschaftlicher.

 

Refinanzierung durch Gebühren

Eine Refinanzierung der Stellen ist prinzipiell nicht gegeben, Einnahmen, z.B. aus Gebühren werden in diesem Aufgabengebiet nicht erhoben.

 

Dezernatsinterne Kompensation

Im Dezernat 4 sind keine Kompensationen vorhanden.

 

Verwaltungsweite Kompensation

In der gesamten Verwaltung sind keine Kompensationen für die o.g. Maßnahme vorhanden.

 

Wie vorrangehend geprüft und begründet, besteht keine Möglichkeit einer Kompensation für die Einrichtung der 4 Planstellen. Daher muss eine Ausweitung des Stellenplans um insgesamt 4 VZÄ erfolgen.

 

Stelleneinrichtung

Die 4 Vollzeitplanstellen sollen im Sachgebiet 4-4-20-300/ Infrastruktur eingerichtet werden.

Vor dem Hintergrund vergleichbarer Tätigkeiten im Bereich 4-4/ IT werden sich die Stellenwerte entsprechend einer ersten Einschätzung nach EG 9a TVöD richten und sind als gerechtfertigt angesehen. Das Anforderungsprofil entspricht der Berufsausbildung zum Fachinformatiker mit dem Schwerpunkt Systemintegration.

 

Auswirkungen einer Nichtbesetzung

Betrieb, Wartung und Support für die Schulausstattung kann nicht erbracht werden oder müsste über Dritte als Dienstleistung bezogen werden. Die Beauftragung eines Dritten allerdings ist deutlich unwirtschaftlicher. Zudem entsteht für den Bereich der digitalen Schulinfrastruktur eine vollständige Abhängigkeit, die nicht gewünscht wird.

 

 

Kosten der Stelle(n)/Refinanzierung

Das Gesamtvolumen einer Vollzeitstelle EG  9a TVöD beträgt gem. den KGST Richtwerten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten jährlich:

 

Kostenarten

EG 9a TVöD

Personalkosten

61.800,-

Sachkosten

9.700,-

Gemeinkosten

12.360,-

Gesamt

83.860,-

 

 

Das Gesamtvolumen der 4 Stellen beträgt gem. den KGST Richtwerten inklusive Sachkosten und Gemeinkosten jährlich:

 

4 x 83.860,- (EG 9a) = 335.440,-

 

Refinanzierung durch Fördermittel des Bundes

Durch die aktuell angekündigte Unterstützung des Bundesministerium für Bildung und Forschung werden zusätzliche Fördermittel im Rahmen des „Administratoren-Programms“ für die Förderung der Ausbildung und der Finanzierung von IT-Administratoren in Aussicht gestellt, die sich direkt vor Ort an den Schulen um den technischen Support kümmern sollen. Dieses Administratoren- Programm ist ein weiterer Baustein zur Digitalisierung der Schulen und ergänzt die bisherigen finanziellen Digitalisierungshilfen des Bundes; so bald die Förderrichtlinien bekannt sind, können entsprechende Anträge zur Finanzierung von Personalkosten gestellt werden.

 

Kurzfassung

 

Aus verschiedenen Förderprogrammen stehen der Stadt Oberhausen ca. 17,7 Mio. € zum Ausbau der Netzwerkinfrastrukturen an den Oberhausener Schulen zur Verfügung.

Die Umsetzung dieser Investitionen wird durch einen hohen Standardisierungs- und Automatisierungsgrad umgesetzt. Der Betrieb der zukünftigen Infrastruktur wird zentral durch den Bereich 4-4 IT erbracht. Hierfür sind die digitale Souveränität und die mit der Technologie verbundenen Zukunftspotentiale als wesentliche Gründe anzuführen.

Die hierdurch reduzierten zusätzlichen Personalbedarfe in Höhe von 4 VZÄ werden im Bereich 4-4/IT aufgebaut.

Benötigte nicht förderfähige Investitionen sowie Folgekosten der Investitionen für Wartung, Betrieb und Support sind in der Haushaltsplanung 2021 und der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

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Anlagen

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