Beschlussvorlage - B/17/0086-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eingabe von Frau Eileen Krauße zur Klimaneutralität für die Stadt Oberhausen bis 2030; Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Annette Lavin
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Für die Erledigung der vorliegenden Anregung ist kommunalverfassungsrechtlich grundsätzlich der Rat zuständig.
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW kann der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden einem Ausschuss übertragen. Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Rat Gebrauch gemacht; gemäß § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen („Hauptsatzung“) werden Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Hauptausschuss erledigt.
Gemäß § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung werden Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Hauptausschusses eingehen, in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt. Die vorliegende Anregung ist am 16.10.2020 eingegangen; sie war daher in Anwendung des § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung auf die Sitzung des Hauptausschusses vom 07.12.2020 zu setzen. Hierüber wurde die Verfasserin der Anregung schriftlich informiert.
Die in § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW geregelte formelle Voraussetzung der Schriftlichkeit ist mit der vorliegenden Anregung erfüllt.
Was ist Klimaneutralität?
Das Europäische Parlament (EP) definiert Klimaneutralität als „ein Gleichgewicht zwischen Kohlenstoffemissionen und der Aufnahme von Kohlenstoff aus der Atmosphäre in Kohlenstoffsenken (…). Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle Treibhausgasemissionen (…) durch Kohlenstoffbindung ausgeglichen werden“1. Das bedeutet, dass genau so viel Treibhausgas z. B. in Biomasse gebunden werden muss, wie bspw. durch Verbrennung fossiler Brennstoffe ausgestoßen wird. Nach Definition des EP werden dabei ausschließlich Kohlenstoffverbindungen wie Kohlenstoffdioxid oder Methan, nicht aber sonstige Gase wie Distickstoffmonoxid (Lachgas) betrachtet. Eine räumliche Bezugsebene enthält die Definition nicht, allerdings ist das Prinzip für Betrachtungsräume unabhängig von ihrer Größe anwendbar.
Warum ist Klimaneutralität wichtig?
Um das Ziel, die Erderhitzung auf 1,5°C gegenüber vorindustrieller Zeit zu beschränken und so gefährliche Kipppunkte nicht zu überschreiten, muss bis zum Jahr 2035 weltweit eine weitgehende Klimaneutralität erreicht werden2. Wenn Kipppunkte überschritten werden, treten die folgenden sich selbst verstärkenden Prozesse in Kraft:
- Schmelzen des Meereises und Abnahme der Albedo (Rückstrahlungsvermögen) in der Arktis,
- Schmelzen des Grönländischen Eisschildes und Anstieg des Meeresspiegels,
- Instabilität des Westantarktischen Eisschildes und Anstieg des Meeresspiegels,
- Störung der ozeanischen Zirkulation im Nordatlantik,
- Zunahme und mögliche Persistenz des El Niño-Phänomens,
- Störung des Indischen Monsunregimes,
- Instabilität der Sahel-Zone in Afrika,
- Austrocknung und Kollaps des Amazonas-Regenwaldes,
- Kollaps der borealen Wälder,
- Auftauen des Permafrostbodens unter Freisetzung von Methan und Kohlendioxid,
- Schmelzen der Gletscher und Abnahme der Albedo im Himalaya,
- Versauerung der Ozeane und Abnahme der Aufnahmekapazität für Kohlendioxid,
- Freisetzung von Methan aus Meeresböden3.
Entsprechend der vorliegenden Anregung soll Oberhausen seinen Beitrag zur weltweiten Aufgabe der Vermeidung der Überschreitung der Kipppunkte leisten und Klimaneutralität anstreben.
Wie kann Klimaneutralität erreicht werden?
Da es keine in ausreichend großem Maßstab einsetzbare Technologie zur Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoffdioxid (carbon dioxide capture and storage/CCS) gibt, stellen Wälder, Böden und Ozeane die einzigen verfügbaren Kohlenstoffsenken dar. Oberhausen ist überwiegend bebaut (rd. 60 Prozent) und hat im bundesweiten Vergleich eher kleine Waldflächen (ca. 12 Prozent) und nahezu keine Flächen, die für die Aufforstung zur Verfügung stehen (rd. 2 Prozent4). Die Wirkung von kommerziellen Angeboten zum Ausgleich von Emissionen ist umstritten und deshalb, auch angesichts hoher Kosten von 23 Euro pro t CO25, nicht empfehlenswert. Die einzige Möglichkeit für Oberhausen, klimaneutral zu werden, besteht daher darin, den Primärenergieverbrauch und damit den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken bzw. mit erneuerbarer Energie zu decken.
Wo steht Oberhausen aktuell?
Aktuell werden in Oberhausen – nach dem endenergiebasierten Territorialprinzip bilanziert – jährlich rd. 1,5 Mio. t CO2 emittiert (Stand 2018). Der größte Teil dieser Emissionen entfällt auf die privaten Haushalte (32 Prozent) gefolgt von Verkehr (26 Prozent) und Industrie (25 Prozent). Gewerbe, Handel und Dienstleistungen verursachen lediglich 17 Prozent der Emissionen.
Mit einem Ausstoß von über einer halben Million t CO2 ist elektrischer Strom (34 Prozent) die größte Quelle von Treibhausgasemissionen, gefolgt von Erdgas (20 Prozent), Diesel (16 Prozent), Heizöl und Benzin (jeweils neun Prozent). Alle weiteren Energieträger machen zusammen nur elf Prozent der Treibhausgasemissionen aus.
Eine Senkung der Emissionen auf Netto-Null bis zum Jahr 2030 stellt sich derzeit, gerade angesichts der eher kleinen Fortschritte der letzten Jahre, als kaum realisierbar dar. Darüber hinaus entziehen sich viele Emittenten dem Zugriff der Stadt, beispielsweise hat die Stadt keinen direkten Einfluss auf die Emissionen privater Haushalte oder Unternehmen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell – im Rahmen der personellen Kapazitäten – neben der Umsetzung der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2018 eine Berichtsvorlage für den Rat, in der aufgezeigt wird, in welchen Bereichen die Stadt wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Treibhausgasausstoßes in Oberhausen und damit die Erreichung des Ziels Klimaneutralität hat.
Im Bestand kann die Stadt teilweise nur Anreize für privates Engagement schaffen. Lediglich für Neuansiedlungen oder Neubau hat die Stadt durch die Bauleitplanung, insb. mit dem Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, Gelegenheit, planerisch zu lenken. Auf die Verkehrsentwicklung hat die Stadt durch Regulierungen und Verkehrsraumaufteilung den größten Einfluss. Wesentliche Gesetzgebungskompetenzen und damit effektive Einflussmöglichkeiten liegen jedoch beim Bund bzw. beim Land, sodass der Handlungsspielraum der Stadt eingeschränkt bleibt. Letztendlich ist Klimaneutralität eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wobei die Aufgabe der öffentlichen Verwaltung darin besteht, beispielhaft Lösungen aufzuzeigen, eigenes Verhalten zu optimieren, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und klimaschädliches Verhalten zu sanktionieren.
Die Anregung nach § 24 GO NRW im Detail
In der Anregung werden Maßnahmen benannt, die die Stadt Oberhausen bei der Verfolgung des Ziels der Klimaneutralität umsetzen soll. Im Einzelnen sind die angeregten Maßnahmen:
- Die öffentliche Kommunikation geplanter, laufender und abgeschlossener Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität,
- die öffentliche Kommunikation von Zielvorgaben je Bereich der Verwaltung,
- nachvollziehbare öffentlich kommunizierte Berechnungsgrundlage für die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen sowie zur Erfolgskontrolle,
- regelmäßige Evaluation der Maßnahmen,
- Festlegung von Sanktionen für den Fall, dass Maßnahmen nicht umgesetzt werden,
- Anerkennung und Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement zur Reduktion von CO2-Emissionen
Zu 1.: Aktuell werden Maßnahmen gegen den Klimawandel vom Fachbereich 2-2-30 auf Grundlage der vom Rat der Stadt Oberhausen am 12.04.2018 beschlossenen Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts aus dem Jahr 2012 koordiniert. Die Maßnahmen der Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts dienen der Erreichung der Ziele des Klimabündnis‘, dem Oberhausen im Jahr 1998 beigetreten ist. Diese Ziele sehen eine Reduzierung der CO2-Emissionen um zehn Prozent alle fünf Jahre und eine Halbierung der Emissionen gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 vor. Langfristig wird eine Reduzierung der Emissionen auf 2,5 t CO2 pro Kopf angestrebt. Wenn der Bewilligungszeitraum der aktuellen Förderung ausläuft, ist die Entwicklung neuer Maßnahmen sowie ein Nachsteuern bei laufenden Maßnahmen vorgesehen. Für die klimawirksamen Handlungsfelder Stadtentwicklung, Gebäude und Verkehr könnten bereits früher auch von anderen Bereichen der Verwaltung Strategien und Ziele zur Erreichung der Klimaneutralität entwickelt werden.
Die derzeit umzusetzenden Maßnahmen werden auf der Webseite des Oberhausener Klimaschutzes (oberhausen.de/klimaschutz) aufgelistet. Die Auflistung enthält detaillierte Steckbriefe für jede Maßnahme, die u. a. Angaben zur prognostizierten CO2-Reduktion und zu Erfolgsindikatoren enthält. Zukünftig sollen Informationen zu herausragenden Maßnahmen auf eigenen Unterseiten verfügbar gemacht werden.
Zu 2.: Zielvorgaben zur Reduktion der CO2-Emissionen für einzelne Bereiche bestehen nicht.
Zu 3.: Die Reduktionspotenziale für die Maßnahmen der Fortschreibung sind auf einer Skala von eins bis fünf bewertet. Eine Quantifizierung der Wirkung wurde nicht durchgeführt. Die Bewertung wurde vom Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie vorgenommen. Die Methodik sowie konkrete Mengen sind aktuell nicht mehr nachvollziehbar. Für einzelne Maßnahmen wurde im Zuge der Beantragung von Fördermitteln anhand veränderter Primärenergiebedarfe die mögliche Reduktion der Treibhausgasemissionen berechnet.
Zu 4.: Durch Audits im Rahmen der Teilnahme der Stadt Oberhausen am European Energy Award (eea) fand bisher eine Art Erfolgskontrolle bzw. Evaluation erfolgter Maßnahmen statt. Weiterhin wird mit dem jährlichen Bericht der Klimaschutzmanager der Rat der Stadt über den aktuellen Stand informiert. Strukturen für eine laufende Überwachung oder Mechanismen zur Evaluation sind nicht vorhanden.
Die CO2-Bilanzierung der Stadt Oberhausen liefert Anhaltspunkte für eine Erfolgskontrolle. Da für die Bilanzierung bisher für Oberhausen disaggregierte
(über-)regionale Daten verwendet wurden, ist die Bilanz für die Bewertung lokaler Maßnahmen nur begrenzt aussagekräftig. Seit diesem Jahr werden lokale Daten für die Bilanzierung verwendet. Für eine präzise Erfolgskontrolle einzelner Maßnahmen ist die Auflösung der Bilanzierung allerdings auch weiterhin zu klein.
Zu 5.: Sanktionen sind nicht vorgesehen. Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Umsetzung von Sanktionen für den Fall, dass ein Ziel verfehlt wird.
Zu 6.: Durch das umfangreiche Förderprogramm „Innovation City“ erfährt bürgerschaftliches Engagement in dem sehr wichtigen Bereich des Energieverbrauchs privater Haushalte eine angemessene Anerkennung. Diese Förderung ist auch in den kommenden Jahren gegeben. Weiterhin gab es im Jahr 2020 das deutlich kleinere Zuschussprogramm „Zuschuss Photovoltaik“, das in Kooperation mit dem RVR umgesetzt wird. Der Projektrahmen „Solarmetropole Ruhr“ läuft Mitte des Jahres 2021 aus, eine Verlängerung ist allerdings angestrebt. Sobald Details zur Verlängerung bekannt werden, wird der Fachbereich 2-2-30 eine entsprechende Beschlussvorlage für die Gremien und den Rat der Stadt erstellen. Weitere Zuschussaktionen sind im Rahmen dieses Projekts aktuell nicht vorgesehen.
Kurzfassung
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GO NRW hat jede und jeder das Recht, sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Mit den Anregungen befasst sich in Oberhausen gem. § 14 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen der Hauptausschuss.
Die vorliegende Anregung von Frau Eileen Krauße vom 16.10.2020 nimmt Bezug auf die Aussage von Oberbürgermeister Daniel Schranz, gemäß derer die Stadt Oberhausen bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden soll und unterbreitet Vorschläge, wie mögliche Maßnahmen zur Umsetzung ausgestaltet werden können.
Klimaneutralität, also die Reduktion der Treibhausgasemissionen, muss weltweit bis 2035 erreicht werden, damit keine gefährlichen selbstverstärkenden Effekte auftreten.
Die Stadt Oberhausen setzt bereits einige Maßnahmen um, die geeignet sind, sich dem Ziel der Klimaneutralität anzunähern (s. Absatz „Die Anregung nach § 24 GO NRW im Detail“), es bestehen jedoch Potenziale, nachzusteuern. Diese Potenziale zu identifizieren und dem Rat der Stadt vorzustellen soll Inhalt einer zu fertigenden Berichtsvorlage werden.
Quellenangaben
1. www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20190926STO62270/was-versteht-man-unter-klimaneutralitat (abgerufen am 27.10.2020)
2. Wuppertal Institut 2020: CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags
zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze. Bericht. Wuppertal.
3. Umweltbundesamt 2008: KIPP-PUNKTE IM KLIMASYSTEM: Welche Gefahren drohen? Hintergrundpapier. Dessau.
4. Eigene Berechnung, Datenbasis: Basis-DLM, © GeoBasis-DE/BKG 2020
5. https://www.atmosfair.de/de/kompensieren/wunschmenge/ (abgerufen am 09.11.2020)
Anlagen
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(wie Dokument)
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