Beschlussvorlage - B/17/0133-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unter Änderung des Beschlusses vom 22.06.2020 (Beschlusspunkt 1 a) die als Anlage 2 beigefügte Betriebssatzung für den Eigenbetrieb SBO Servicebetriebe Oberhausen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nummer: B16/5746-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ x ]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausganglage

 

Der Rat der Stadt hat am 22.06.2020 im Rahmen der Überführung wesentlicher Aufgaben der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH auf einen Eigenbetrieb einen Satzungsentwurf für diesen Eigenbetrieb beschlossen. Es war ausdrücklich vorgesehen, dass der Name einer späteren Entscheidung des Rates der Stadt vorbehalten war. Den Namen „SBO Servicebetriebe der Stadt Oberhausen“ hat der Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates der Stadt [§ 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)] mit Beschluss vom 23.11.2020 festgelegt. Der beschlossene Satzungsentwurf ist bereits aufgrund des noch nicht festgelegten Namens des Eigenbetriebs noch nicht bekanntgemacht worden, so dass die Satzung noch in Kraft gesetzt ist. Während der Umsetzung der Ausgliederung hat darüber hinaus inhaltlicher Anpassungsbedarf ergeben. In der Anlage 1 sind die Änderungen gegenüber dem Satzungsentwurf aus der Beschlussvorlage vom 22.06.2020 dargestellt. Der zu beschließende Satzungstext, der vom Oberbürgermeister gemacht wird, ist der Anlage 2 zu entnehmen.

Der inhaltliche Anpassungsbedarf ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:

 

Anpassungsbedarf: Zuständigkeit Betriebsausschuss

 

Der ursprüngliche Satzungsentwurf regelte nicht die Zuständigkeit des Betriebsausschusses zur Aufnahme von Krediten für Investitionen des Eigenbetriebs, sofern die Kompetenz der Betriebsleitung zur laufenden Betriebsführung überschritten wird.  Bei der verwaltungsinternen Abstimmung zum Regelungsbedarf für die Betriebssatzung war in Bezug auf Kredite davon ausgegangen worden, dass die für den Betrieb des Eigenbetriebs erforderlichen Kredite durch die Kernverwaltung aufgenommen und an den Eigenbetrieb durchgeleitet werden. Der Eigenbetrieb wiederum sollte den Schuldendienst erstatten. Diese Vorgehensweise wird für Kredite der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen praktiziert. Für diese Vorgehensweise reicht es aus, dass die Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes vorgesehen ist, den der Rat der Stadt nach Vorberatung im Betriebsausschuss feststellt.

Wegen der Anzahl der Kreditaufnahmen und der Bestimmung des Kreditbedarfs für Investitionsmaßnahmen des Eigenbetriebs soll in Übereinstimmung mit der Betriebsleitung die Kreditfinanzierung unmittelbar durch den Eigenbetrieb erfolgen. Daher werden die Kreditverträge grundsätzlich durch die Betriebsleitung geschlossen. Für den Fall, dass der Umfang eines Kredits die Kompetenz der laufenden Betriebsführung überschreitet, ist zur Legitimation der Betriebsleitung der Katalog für die Zuständigkeit der Betriebsleitung in der Betriebssatzung zu erweitern. Als Betragsgrenze wird das Überschreiten eines Kreditbetrages von 200.000,00 EUR festgelegt.

Da der Kreditbedarf des Eigenbetriebs auf den Gesamtkreditbedarf der Stadt angerechnet wird, ist intern die Aufnahme jedes Kredites mit dem Stadtkämmerer abzustimmen.

 

Weiterer Anpassungsbedarf

 

Unter Beschlusspunkt 3 hat der Rat der Stadt am 22.06.2020 die vollständige Übernahme des Betriebes der OGM durch einen Eigenbetrieb insbesondere einschließlich des Bäderwesens und des Tiergeheges unter der Bedingung beschlossen, dass die Tarifvertragsparteien dieser Übernahme zustimmen. Diese Zustimmung liegt vor, so dass der Gegenstand der Aufgaben des Eigenbetriebes in § 1 Abs. 2 der Satzung anzupassen ist.

 

Das Inkrafttreten der Satzung mit Wirkung zum 01.01.2020 ist redaktionell klarzustellen.

 

Kurzfassung

 

- entfällt -

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Anlagen

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