Berichtsvorlage - M/17/0210-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

1. Ausgangslage

 

Der vorliegende zweite Quartalsbericht des Jahres 2020 der Hilfen zur Erziehung, knüpft an die im Jahr 2017 unter Beteiligung der Firma con_sens entwickelten sowie beschlossenen Veränderungen an, um sowohl fachlich als auch finanziell eine bessere Steuerung zu gewährleisten.

Primär zielt dieser Bericht auf die regelmäßige, detaillierte und transparente Information des Jugendhilfeausschusses über die aktuellen Entwicklungen bei den Hilfen zur Erziehung.

Nach wie vor wird dieser Bericht fortlaufend überarbeitet sowie angepasst, um die Transparenz sowie den Informationsgehalt zu optimieren.

Alle Daten entstammen dem Fachverfahren LogoData, wurden zum 12.11.2020 erhoben und beziehen sich auf die Transferleistungen für die Hilfen zur Erziehung, die über das zuvor genannte Verfahren beglichen werden.

Deshalb gilt hierbei (wie bereits in dem vorherigen Bericht) zu berücksichtigen, dass fehlende Rechnungsläufe oder fehlende Falleingaben durch die Sachbearbeitung der Regionalteams, die hier dargestellten Ergebnisse noch rückwirkend beeinflussen können.

 

 

2. Aufbau des Quartalsberichts

 

Der vorliegende Quartalsbericht bezieht sich im Wesentlichen auf das zweite Quartal des Jahres 2020 und er gibt einen Ausblick auf das dritte Quartal, die fiskalischen Daten und Entwicklungen im Fachbereich 3-1-40 betreffend.

Zum anderen möchten wir die Gelegenheit nutzen, wie bereits im letzten Bericht angekündigt die Monate April – Juni 2020 als erste Hochphase der Pandemie auch inhaltlich kurz zu skizzieren.

 

 

3. Übersicht 1. und 2. Quartal 2020  / Prognose für 2020

 

 

Wie bereits im ersten Quartalsbericht beschrieben, wirkt sich die Entwicklung der Pandemie eher „positiv“ auf den fiskalischen Verlauf bei den Hilfen zur Erziehung aus.

Sowohl im ersten, als auch im zweiten Quartal liegen die (aktuellen) Ergebnisse unterhalb der vereinbarten Haushaltsansätze, wenn man auf das Gesamtergebnis blickt.

Lässt man die Aufwendungen der UMA-Hilfeempfänger außen vor, wurde der Ansatz im ersten Quartal fast exakt eingehalten.

Selbst wenn die ausgezahlten SodEG (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz)-Leistungen, aktuell knapp 458.000 €, hinzugerechnet werden ist momentan von keiner Überschreitung der Haushaltsansätze auszugehen.

 

Zusätzlich soll hier auch noch der aktuelle Stand zum dritten Quartal abgebildet werden. Gleichzeitig der Hinweis darauf, dass aufgrund der kurzen zurückliegenden Zeitspanne, von fehlenden Rechnungsläufen ausgegangen werden muss.

Grundsätzlich schließt das 3. Quartal erfahrungsgemäß etwas niedriger ab, da in diesen Zeitraum die Sommerferien fallen.

Zu dieser Zeit ruhen normalerweise die Schulbegleitungen und häufig wird der Ferienbeginn als Hilfeende genutzt.

 

 

Die oben genannte Einschätzung zur Einhaltung der Haushaltsansätze, veranschaulicht die folgende Prognose.

Grundlage ist der Mittelwert der Ergebnisse aus dem ersten und zweiten Quartal 2020:

 

 

Zusätzlich nachfolgend die Darstellung der Prognose, auf Grundlage der Mittelwerte aller drei Quartale 2020:

 

 

 

4. ausgewählte Projekte und Maßnahmen im Fachbereich 3-1-40 in der Lockdown-Phase

 

Wie im 2. Kapitel angekündigt möchten wir den vorliegenden Quartalsbericht auch dazu nutzen, einen Einblick in die praktische Arbeit der Regionalteams anhand von ausgewählten Projekten während des „ersten Lockdowns“, der genau in diesen Berichtszeitraum fällt, zu geben.

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie und dem sogenannten „Lockdown“ konnten die alltäglichen Arbeitsabläufe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in den Teams (Begleitung und Beratung) von Familien, Kindern und Jugendlichen nahezu „von heute auf morgen“ in den bisherigen Formen nicht mehr durchgeführt werden. Neben der Notwendigkeit neue Formen des sozialarbeiterischen Handelns zu erproben und alternative Kommunikationswege zu schaffen, zeigte sich insbesondere im März und April der Effekt, das die Anzahl der Verdachtsmeldungen potentieller Kindeswohlgefährdungslagen zwar um bis zu  70% zurückgingen. Zeitgleich aber wurde in Beratungssituationen durch eine Vielzahl von Familien benannt, dass aufgrund der fehlenden „Ausweichmöglichkeiten“, der innerfamiliäre Druck steigt.

Aufgrund der erschwerten Zugangsmöglichkeiten zu Familien, die schon vor den Kontaktbeschränkungen als äußerst belastet erschienen oder bei denen die Einschätzung einer latent drohenden Gefährdung des Kindeswohls bestand, war die Beurteilung der jeweiligen aktuellen familiären Situation nur äußerst eingeschränkt möglich. Neben den potentiell gefährdenden Aspekten und der vermutlich gegebenen „Dunkelziffer“ von Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche, fiel es vielen Familien schwer, während der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Spielplätzen, ein geeignetes Beschäftigungsangebot im Haushalt an die Kinder zu richten. Um der bis dato unbekannten Situation und Bedarfslage gerecht zu werden, wurden verschiedene Projekte seitens der Mitarbeitenden in den Teams initiiert. So wurden beispielsweise durch die Fachkräfte, in Kooperation mit dem örtlichen Kinderschutzbund, zu Ostern, unter Einhaltung der bestehenden Hygienerichtlinien, „Osterkörbchen“ an belastete Familien verteilt. Hierdurch bestand die Möglichkeit, Kontakt zu Familien in deren häuslichen Umfeld herzustellen um damit einerseits einen kurzen Eindruck über den Grad der individuellen Belastung zu erhalten und zum Anderen, der jeweiligen Familie zu signalisieren, dass die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Jugendamtes nach wie vor für Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen. Die Rückmeldungen der Familien und Eindrücke der Kolleginnen und Kollegen zeigten überwiegend positive und dankbare Reaktionen. Neben diesen Positivfeldern wurden jedoch in Hausbesuchen auch Situationen vorgefunden, aufgrund derer der Fachstandard Kindeswohlgefährdung eröffnet werden musste.

In einem weiteren Projekt wurden in Kooperation mit einem Oberhausener Jugendhilfeträger insgesamt 400 „Wundertüten“ gepackt und an Familien verteilt. Auch hierdurch wurde die Möglichkeit geschaffen, einen kurzen Eindruck über die häusliche Situation zu erlangen. Die „Wundertüte“ bestand aus einem Anschreiben an die Eltern, in dem erläutert wurde, wie es gelingt kindgerecht die bestehende Pandemie zu erklären, einem kurzen Bilderbuch, welches die Corona-Pandemie thematisiert und diversen Anleitungen nebst Materialien zur gestalterischen Beschäftigung zuhause.

Um Kinder und ihre Familien zumindest zeitweise aus der Isolation zu holen und hierdurch präventiv auf die Gefahr zunehmender häuslicher Gewalten zu reagieren, wurde das Projekt „Corona-Garten“ initiiert. Hierzu wurde ein eingezäuntes, am Concordiahaus gelegenes Brachgrundstück „entwildert“ und mit Outdoor-Spielgeräten, wie Sandkasten, Trampolin, Fußballtoren, diversen Spiel- und Sportmaterialien, sowie Sitzmöglichkeiten für Eltern und Kinder, ausgestattet. Der „Corona-Garten“ kann und konnte stundenweise von Familien, in Begleitung der jeweils eingesetzten Familienhilfe oder der zuständigen Fachkraft des Regionalteams, genutzt werden. Bei der Nutzung war grundsätzlich gewährleistet, dass nur Personen miteinander direkten Kontakt hatten, die diesen aus familiären oder zwingenden beruflichen Gründen ohnehin, auch außerhalb des Projektes, hatten. Neue „Infektionsketten“ waren somit ausgeschlossen. Die Spielgeräte wurden nach jeder Nutzung desinfiziert. Neben der Entlastung der Familien durch die Möglichkeit Zeit im Freien zu verbringen und die hiermit einhergehende Möglichkeit der Kinder sich „auszutoben“, fand inhaltliche Arbeit mit den Familien, wie z.B. die Durchführung von Umgangskontakten, Mediationen und handlungspraktischer sozialpädagogischer Familienarbeit, statt. Dies wäre teilweise durch „unpersönlichere“ Kommunikationswege wie Telefon- oder Videokonferenzen kaum oder nur deutlich eingeschränkt möglich gewesen. Im Zeitraum von Ende März bis zum 30. April 2020 nutzten insgesamt 47 Familien mit insgesamt über 80 Kindern das Angebot. Bei den Familien, die im Rahmen des Projektes betreut wurden, handelte es sich ausschließlich um Familien, die seitens der fallzuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Regionalteams Jugendhilfe als hochbelastet identifiziert wurden und in denen, aufgrund der Situation um die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, das Risiko der Entwicklung von kindeswohlgefährdenden Ereignissen als deutlich erhöht eingeschätzt wurde. Während des Projektzeitraumes wurde in keiner der teilnehmenden Familien eine häusliche Gewalt bekannt.

 

 

5. Fazit

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass insbesondere die Beschränkungen aus der Pandemie im Berichtszeitraum des zweiten Quartals eine Herausforderung für die praktische Arbeit in den Regionalteams darstellte (und weiterhin darstellt). Direkte fiskalische Effekte auf die Haushaltplanung lassen sich zum Ende des Berichtszeitraum nur bedingt beziffern. Dennoch wird auch dieser vorliegende Bericht natürlich durch den Ausbruch der Pandemie im Frühjahr diesen Jahres berührt, wenn gleich die fiskalischen Aspekte erst im nächsten und den darauffolgenden Quartalen konkreter einschätzbar und prognostizierbar werden wird.

 

Unabhängig von den Pandemie-Effekten kann nach aktueller Prognose festgehalten werden, dass die angemeldeten Haushaltsmittel für den gesamten Deckungsring HzE in 2020 ausreichen werden. Denn gleichwohl es zu Überschreitungen der Haushaltsansätze in einzelnen Hilfearten/ Sachkonten kommt, liegt der gesamte „Deckungsring Hilfen zur Erziehung“ innerhalb der Haushaltsansätze.

Wiederum aber wird deutlich, dass die Steigerungsrate von 3 % dauerhaft nicht eingehalten werden kann, sondern eher von der bundesweiten Steigerung der Hilfen zur Erziehung ausgegangen werden muss, die bei ca. fünf bis sieben Prozent liegt.

Gleichzeitig bedarf die Entwicklung der Kosten im Bereich der stationären Hilfen weiterhin einer kritischen Betrachtung. Hier ist einerseits eine Fallzahlsteigerung feststellbar, aber zusammenfassend ist  eher die „Menge“ an Maßnahmen multipliziert mit den Kosten pro Maßnahme ursächlich für die Entwicklung der Kosten. Aufgrund der regelmäßig stattfindenden Entgeltvereinbarungen mit den Trägern (die in der Regel überörtlich außerhalb von Oberhausen angesiedelt sind), haben sich in den letzten Jahren erhebliche Steigerungen bei den Kosten pro Fall ergeben. Den drei ortsansässigen hauptbelegten Anbietern ist diese Thematik bekannt und dies findet auch in den örtlichen Verhandlungen ihren Niederschlag, dennoch gibt es die rechtlich vorgegebene Verpflichtung der Jugendhilfe für eine auskömmliche, sprich kostendeckende Ausstattung zu sorgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuordnung der Maßnahmen innerhalb der Kategorien

 

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (inklusive EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a ambulant /

§35a stationär / §42)         

 

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32 / §35a ambulant)                                                            

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §35a stationär / §42)                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige (inklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                         

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 35a ambulant )                                                            

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35 / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                             

Kosten / Maßnahmen Minderjährige (exklusive) EGH)   

(§19 / §27.2 / §27.3/ §29 / §30 / §31 / §32 / §33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                                                                                   

Kosten / Maßnahmen Minderjährige ambulant   

(§27.2 / §27.3 / §29 / §30 / §31 / §32)                                  

Kosten / Maßnahmen Minderjährige stationär   

(§19 / § 33.1 / §33.2 / §34 / §35 / §42)                                  

Kosten / Maßnahmen Volljährige (exklusive EGH)   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30 / §41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 /

§41 i.V.m. 35)         

 

Kosten / Maßnahmen Volljährige ambulant   

(§41 i.V.m. 27.3 / §41 i.V.m. 30)                     

Kosten / Maßnahmen Volljährige stationär   

(§41 i.V.m. 33.1 / §41 i.V.m. 33.2 / §41 i.V.m. 34 / §41 i.V.m. 35)                                                                         

Eingliederungshilfe (EGH)   

(§35a ambulant / §35a stationär / §41 i.V.m. 35a ambulant / §41 i.V.m. 35a stationär)                                                                                                                

Kosten / Maßnahmen sonstige Leistungen   

(§13 / §16 / §17 / §18 / §20 / §27.2 (sonstige Hilfen))                                                            

         

 

i.V.m. = in Verbindung mit

 

 

Bedeutung der Paragrafen des SGB VIII

 

            

§ 13 Jugendsozialarbeit (Lese-Rechtschreibförderung , Schulbegleitung)                                                                                                                               

§ 16 allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Familienhebammen)                                                                                                                               

§ 17 Beratung Trennung / Scheidung                                                              

§ 18 Beratung Umgang                                    

§ 19 Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder                                                                                                     

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen (bei gesundheitlichen Ausfällen der Erziehungsberechtigten)                                                                                                                                                         

§ 27.2 Hilfe zur Erziehung (ambulante flexible Hilfe)                                                                                        

§ 27.3 Hilfe zur Erziehung (therapeutische Hilfe)                                                                           

§ 29 Soziale Gruppenarbeit                                                 

§ 30 Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer                                                                           

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe                                                              

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe                                                              

§ 33.1 Vollzeitpflege (Pflegefamilie)                                                 

§ 33.2 Vollzeitpflege (Erziehungsstelle)                                                              

§ 34 Heimerziehung (ebenfalls 5-Tagesgruppe sowie betreutes Wohnen)                                                                                                                               

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung                                                                                        

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte                                                                           

§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung                                                                           

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen     

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