09.12.2020 - 5.5 2. Quartalsbericht 2020 zur Entwicklung der Erz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 09.12.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Willing-Spielmann stellt anerkennend heraus, dass in den letzten Jahren keine überplanmäßigen Ausgaben geleistet werden mussten. Der Bericht zeigt aber auch, dass die Ausgaben nicht immer weiter reduziert werden können. Sie fragt nach, ob es Überlegungen der Fachverwaltung gibt, wie mit wahrscheinlich wieder höheren § 8 a-Meldungen nach der Corona-Epidemie umgegangen werden wird.
Von Herrn Real wird angemerkt, dass die Verdachtsfälle zwar rückläufig seien, der interfamiliäre Druck jedoch während der Pandemie steigt. Er hebt die Einrichtung des Corona-Gartens positiv hervor und fragt nach, ob eine ähnliche Einrichtung auch in anderen Stadtteilen möglich ist, um jungen Menschen während eines Lockdowns ein Ventil zu bieten.
Zunächst macht Herr Pütz ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Berichterstattung das 2. Quartal abbildet. Durch Corona seien die ambulanten Maßnahmen weitestgehend eingestellt worden. Dies führt zu fiskalischen Auswirkungen. Er hebt hervor, dass die Arbeit in den Regionalteams nicht auf „0“ zurückgefahren wird, sondern durch verschiedene Aktionen versucht wurde, Kontakte zu halten. Zudem sei vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen die digitale Ausstattung in den Regionalteams deutlich ausgeweitet worden.
Herr Schmidt berichtet, dass die erfassten Fälle häuslicher Gewalt gegen „0“ tendieren, die Menschen mit ihren Problemstellungen aber geblieben sind. Es wurde erwartet, dass die Zahlen nach Ende des ersten Lockdowns steigen würden. Diese Entwicklung sei aber nicht eingetreten. Daher sei ein persönlicher Kontakt immens wichtig, da die Problemstellungen in den Familien sonst verborgen blieben. Zur Finanzierung der Erzieherischen Hilfe führt er aus, dass die Finanzierung notwendiger Maßnahmen immer möglich sein muss und nicht durch die Konsolidierung des Haushalts eingeschränkt werden dürfe. Momentan liegt die Kostensteigerung in Oberhausen unterhalt der Kostensteigerung in anderen Städten. Abschließend nimmt er Bezug auf den heute erschienenen Presseartikel und macht deutlich, dass eine Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten in den stationären Einrichtungen vorhanden ist. Der Einsatz der Beschäftigten in diesen Einrichtungen ist genauso wichtig, wie die Arbeit in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen.
Herr Kreys kritisiert die Berichterstattung. Der Jugendhilfeausschuss habe immer die Arbeit der Beschäftigten wertgeschätzt. Die Menschen leisten Besonderes für die Gesellschaft.
Auf Nachfrage von Frau Willing-Spielmann erläutert Herr Pütz, dass die dem Krisenstab gemeldeten § 8 a-Fälle nur aus häuslicher Gewalt resultieren. Tatsächlich werden zahlreiche Kindeswohlgefährdungen gemeldet, diese seien aber nicht Bestandteil der täglichen Meldungen. Insoweit ist beabsichtigt, die Meldungen an den Krisenstab ab Jahresbeginn 2021 anzupassen.
Im Anschluss nimmt der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis.
