Beschlussvorlage - B/17/0156-01

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Einrichtung von 3 Planstellen, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum, sowie von 3,5 Planstellen, befristet vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021, davon 2 Stellen im Bereich 2-6/Kommunales Integrationszentrum sowie 1,5 Planstellen im Fachbereich 2-4-30/Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

 

Deckungsvorschlag:

 

Die ab dem Haushaltsjahr 2021 zusätzlich einzuplanenden Personalkosten für die Einrichtung der Stellen im Bereich 2-6/KI und Fachbereich 2-4-30 werden durch das Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ gefördert.

Der verbleibende jährliche Eigenanteil von 238.650,- € bzw. 291.600,- € verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Mittel für die Neueinrichtung der befristeten Planstellen stehen im Deckungsring Personal (D00000001) vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt zum Haushalt 2021 zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

VV Beschluss vom 06.10.2020

VV Beschluss vom 17.11.2020

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das neue Landesprogramm „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ baut auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Modellprogramms “Einwanderung gestalten – Kommunales Einwanderungsmanagement NRW“ auf, an dem 12 Kommunen aus NRW von Mitte 2017 bis Ende 2019 teilgenommen haben.

 

Durch die Einführung eines “Kommunalen Integrationsmanagement“ sollen die Kommunen gestärkt und die intrakommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Es beinhaltet u.a. eine stärkere rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern / Bereichen im Sinne einer integrierten Steuerung der örtlichen Integrationsprozesse.

 

Das neue Landesprogramm beinhaltet ab 2020 die flächendeckende Implementierung eines “Kommunalen Integrationsmanagements“ in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.

 

In den nächsten drei Jahren sollen folgende Zielsetzungen umgesetzt werden:

 

         Implementierung einer strategischen Steuerungsebene,

         einer operativen Ebene des individuellen Case-Management und

         rechtliche Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Die Förderstruktur des “Kommunalen Integrationsmanagement NRW“ setzt sich aus den folgenden drei Bausteinen zusammen:

 

      Baustein 1: Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Integrationsmanagement in den KI-Kommunen;

      Baustein 2: Fachbezogene Pauschalen für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes, individuelles Case-Management zu implementieren;

      Baustein 3: Fachbezogene Pauschalen für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden.

Zielsetzungen und Intentionen (I)

 

Projektförderung:

 

Baustein 1

 

Für die kreisfreien Städte sind für Fördermittel für die Einrichtung von insgesamt 3 Personalstellen vorgesehen: 2,5-Stellen für die eigentliche KIM-Koordination und für eine Verwaltungsassistenz zusätzlich eine 0,5 Personalstelle. Es können Personal- und Sachausgaben geltend gemacht werden.

 

Der Umfang der Festbetragsfinanzierung beträgt jeweils 55.000,- Euro pro Jahr und 1,0-Koordinierungsstelle sowie 22.500,- Euro pro Jahr für eine 0,5-Verwaltungsassistenzstelle. Bei Stellenvakanzen vermindern sich die Jahresbeträge entsprechend. Sachausgaben, die im Rahmen der Tätigkeit als Koordinatorin oder Koordinator entstehen, werden mit einem Betrag bis zu 9.700,- Euro pro Jahr bezuschusst. Sachausgaben, die im Rahmen der Tätigkeit als Verwaltungsassistenz entstehen, werden mit einem Betrag bis zu 4.850,- Euro pro Jahr bezuschusst. Förderfähig sind Ausgaben für die Einrichtung eines Arbeitsplatzes, die Ausstattung von Büroräumen sowie Fortbildungen.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW) sieht für die Koordinatorinnen und Koordinatoren den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom FH, Bachelor oder Master) oder eine gleichwertige Qualifikation vor. Im Studium sollen unter anderem sozialwissenschaftliche und/oder verwaltungs-wissenschaftliche Lehrinhalte oder solche des öffentlichen Rechts vermittelt worden sein.

 

Die Förderrichtlinie für den Baustein 1 liegt aktuell lediglich im Entwurfsstatus vor. Abweichend vom vorliegenden Entwurf wird es vermutlich möglich sein, einen einmaligen Antrag für die Laufzeit bis Ende 2022 zu stellen. Die Einrichtung der Stellen erfolgt vor diesem Hintergrund vorbehaltlich des Bewilligungsbescheides vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022.

 

Geplante Tätigkeitsschwerpunkte:

 

1. Bestands- und Bedarfsanalysen, Konzeptentwicklung (1,0 Stelle, EG 13 TVöD)

 

      Kontinuierliche Durchführung von Analysen zu Schnittstellen, Lücken und Optimierungsbedarfen im örtlichen System

      Entwicklung und regelmäßige Fortschreibung eines rechtskreis/trägerüber-greifenden lokalen Case-Management-(CM)-Konzeptes (inkl. spezieller Leitlinien und Standards für das landesgeförderte “KIM-Case-Management“) unter breiter Beteiligung aller relevanten Träger, Einrichtungen und Dienste

      Erstellung von Maßnahmenplanungen und weiteren Konzeptionen entsprechend des ermittelten Handlungsbedarfs vor Ort

      (Weiter-)Entwicklung von (ggf. bestehenden) Kooperationsvereinbarungen

 

2. Geschäftsführung und fachliche Prozessbegleitung (0,5 Stelle, EG 12 TVöD)

 

      Inhaltliche Vor- und Nachbereitung sowie Mitgestaltung der Sitzungen des KIM Lenkungskreises und des Facharbeitskreises Integration

      Organisation und fachliche Begleitung (inkl. Moderation) der Projektgruppenarbeit

      Sicherstellung des Ergebnis- und Informationstransfers innerhalb der Projektstruktur sowie in Richtung weiterer relevanter örtlicher Gremien

 

3. CM-Team-Koordination (0,5 Stelle, EG 12 TVöD)

 

      Moderation sowie Vor- und Nachbereitung von regelmäßigen (trägerübergreifenden) Teamsitzungen, an denen alle über das Landesprogramm “Kommunales Integrationsmanagement NRW“ geförderten Case-Manager*innen (KIM-Baustein 2) teilnehmen

      Sicherstellung regelmäßiger Supervision, gemeinsamer Fallbesprechungen sowie der Realisierung bedarfsorientierter Fortbildungen

      Durchführung von exemplarischen Fallanalysen zum Zweck der Identifizierung von Lücken, Sollbruchstellen und Kooperationsbedarfen im Unterstützungssystem sowie der Erarbeitung einer Planungsgrundlage für Strukturveränderungen (in Verknüpfung mit Tätigkeitsschwerpunkt Pkt. 1)

      Fachliche Koordinierung der Arbeit der KIM-Case-Manager*innen im Rahmen des übergreifenden lokalen Case-Management-Konzeptes (siehe dazu Pkt. 1) und unter Einbeziehung der jeweiligen Anstellungsträger sowie Fachvorgesetzten

      Regelmäßiges Fachcontrolling auf der Grundlage der im “Fachkonzept KIMCase- Management“ festgelegten gemeinsamen Leitlinien und Standards

 

4. Maßnahmenbezogenes Projektmanagement (0,5 Stelle, EG 12 TVöD)

 

      Konzipierung und Umsetzung von ergänzenden Maßnahmen zur Implementierung und Verstetigung des KIM in Oberhausen (z.B. Organisation von Fachtagungen oder Schulungen)

      Umsetzung von ergänzenden Maßnahmen, die auf der Grundlage der kommunalen Analysen (siehe Pkt. 1) entwickelt und implementiert werden (z.B. Entwicklung und Implementierung von Softwareanwendungen, Handbüchern, Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit oder eines sog. „Beratungspasses“)

 

5. Verwaltungsassistenz (0,5 Stelle, EG 8 TVöD)

 

      Unterstützung der Projektleitung bei der Vor- und Nachbereitung der regelmäßigen

      Teamsitzungen mit den KIM-Koordinator*innen

      Mitarbeit bei der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen administrativen Abwickelung

      des Landesprogramms (Erstellung von Sachberichten und finanziellen Nachweisen, Mitwirkung am Landescontrolling usw.)

      Fertigung von Niederschriften/Protokolle über die Sitzungen des KIM-Lenkungskreises

      und Facharbeitskreises Integration

      Unterstützung bei der Ergebnissicherung im Rahmen der Projektgruppenarbeit

      Allgemeine administrative Tätigkeiten wie beispielsweise Schriftverkehr und Terminkoordination

 

 

Baustein 2

 

Im Rahmen des Landesprogramms meint “Case-Management“ (CM) eine intensive und vertiefende Einzelfallberatung, die rechtkreisübergreifend unter Berücksichtigung der individuellen Lebenslage und Bedarfe die Integration der zugewanderten Menschen befördert.

 

Das KIM-Case-Management hat die Aufgabe, verschiedene einzelne Leistungen/Hilfen zu koordinieren und auf diese Weise ein abgestimmtes Fallgeschehen sicherzustellen.

 

Die Prozessschritte des Case-Management umfassen insbesondere:

    aktive Zugangsgestaltung,

    die Erstberatung („Intake“),

    ausführliche Bestandsaufnahme („Assessment“),

    Planung im Sinne einer Zielvereinbarung,

    Leistungsteuerung („Linking“) im Hinblick auf Dienstleistungen Dritter sowie

    begleitendes, laufendes Monitoring und

    regelmäßiges Re-Assessment zu dem jeweiligen Fall.

 

Zwischen dem strategischen Overhead (Baustein 1) und dem operativen Case-Management (Baustein 2) ist eine systematische Abstimmung vorzusehen. Für die KIM-Case-Management-Stellen ist „die koordinierende Stelle ähnlich wie eine Fachaufsicht zu verstehen“.

 

Die KIM-Case-Management-Stellen sollen vorzugsweise an das Kommunale Integrationszentrum oder andere kommunale Organisationseinheiten angebunden werden. Fachpauschalen können allerdings auch (anteilig) an Träger der Freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet werden. Dies muss konzeptionell begründet werden. Mindestens ein Drittel der Stellen müssen bei der Kommune organisatorisch verortet werden. Die Stellen können maximal in 0,5-Stellenanteile aufgeteilt werden.

 

Der Stadt Oberhausen wurden für das Jahr 2020 (ab dem 01.07.) fachbezogene Pauschalen für fünf 1,0-Stellen (jeweils á 55.000,00 Euro / Jahresbetrag) bewilligt. Für das Jahr 2021/2022 wird mit der Bewilligung für 6 CM-Stellen gerechnet, davon werden zwei Stellen an das Kommunale Integrationszentrum angebunden. Die Bewilligung der Fachpauschalen erfolgt ohne vorherige Antragstellung auf der Basis eines Verteilungsschlüssels immer für ein Jahr. Die Einrichtung der Stellen erfolgt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.

 

Aus bewertungsrechtlicher Sicht erscheint ein Stellenwert von SuE 15 TVöD als sachgerecht.

 

Baustein 3

 

Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Im Jahr 2020 stellt das Land NRW der Stadt Oberhausen zur Umsetzung des Förderbausteins 3 fachbezogene Pauschalen für drei 0,5-Stellen (jeweils á 25.000,00 Euro /Jahresbetrag) zur Verfügung. Für das Jahr 2021/2022 wird mit der Bewilligung für 1,5 Stellen gerechnet Die Bewilligung der Fachpauschalen erfolgt ohne vorherige Antragstellung auf der Basis eines Verteilungsschlüssels immer für ein Jahr. Die Einrichtung der Stellen erfolgt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021.

 

1. Sachgebiet Einbürgerungen (0,5 Stelle, EG 9c TVöD / A 10 LBesG)

 

    Bearbeiten von Anträgen auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Beratung von Migranten und Migrantinnen über die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden (z.B. Verfassungsschutz, Justizbehörden)

    Entscheidung über die Anträge auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Prüfung der Zulassung von doppelten Staatsangehörigkeiten

    Mitgestaltung der Einbürgerungsfeiern und feierlichen Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

    Pflege und Weiterentwicklung des Moduls Einbürgerungen der Software ADVIS

    Förderung der Einbürgerungen gut integrierter Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen;

  u.a. über die Optimierung der Verfahren und den Abbau von Antragsstau.

 

2. Sachgebiet Ausländerbehörde (0,5 Stelle, EG 9c TVöD / A 10 LBesG)

 

    Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden

    Erteilung, Verlängerung und Versagung von Anträgen

    Prüfung von Visaanträgen

    Ausstellung von Aufenthaltspapieren

    Außendiensttätigkeiten

    Erteilung, Verlängerung  und Versagung von Aufenthaltserlaubnissen

    Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländer nach § 25a und§ 25b AufenthG

 

3. Sachgebiet Einbürgerungen (0,5 Stelle, EG 9c TVöD / A 10 LBesG)

 

    - zusätzlich zu den unter 1. beschriebenen Aufgaben beinhaltet das vorgesehene Aufgabenfeld

    - Unterstützungstätigkeiten bei der Einbürgerungskampagne

    - niederschwellige Beratung

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Baustein 1

 

Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 7/2020):

 

1 Stelle EG 13 TVöD tg A 13 LBesG:

Tarifbeschäftigte/r = 93.000,- EUR (83.300,- EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 115.900,- EUR (106.200,- EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).

 

1,5 Stellen EG 12 TVöD tg A 13s LBesG:

Tarifbeschäftigte/r = 158.250,- EUR (143.700,- EUR Personalkosten + 14.550,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 166.800,- EUR (152.250,- EUR Personalkosten + 14.550,- EUR Sachkosten).

 

0,5 Stellen EG 8 TVöD tg A 8 LBesG

Tarifbeschäftigte/r = 32.550,- EUR (27.700,- EUR Personalkosten + 4.850,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 38.450,- EUR (33.600 EUR,- Personalkosten + 4.850,- EUR Sachkosten).

 

 

 

Tatsächliche jährl. Personalausgaben

283.800,- bzw. 321.150,- €

Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben

189.100,- €

Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt

94.700,- bzw. 132.050,- €

 

Der verbleibende jährliche Eigenanteil verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Baustein 2

 

2 Stellen SuE 15 TVöD: 173.600,- EUR (154.200,- EUR Personalkosten + 19.400,- EUR Sachkosten)

 

Tatsächliche jährl. Personalausgaben

173.600,- €

Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben

110.000,- €

Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt

63.600,- €

 

Der verbleibende jährliche Eigenanteil verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Baustein 3

 

1,5 Stellen EG 9c TVöD tg A 10 LBesG

Tarifbeschäftigte/r = 115.350,- EUR (100.800,- EUR Personalkosten + 14.550,- EUR Sachkosten)

Beamter/in = 130.950,- EUR (116.400,- EUR,- Personalkosten + 14.550,- EUR Sachkosten).

 

Tatsächliche jährl. Personalausgaben

115.350,- bzw. 130.950 €

Beantragte jährl. Zuwendung des Landes zu den Personalausgaben

75.000,- €

Verbleibender jährl. Eigenanteil der Stadt

40.350,- bzw. 55.950,- €

 

 

 

Der verbleibende jährliche Eigenanteil verschlechtert das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit.

 

Im Zuge der geplanten organisatorischen Verortung von vermutlich 4,0 weiteren Case-Management-Stellen (Baustein 2) bei externen Trägern werden der Stadt Oberhausen zusätzliche Kosten entstehen. Die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sehen sich nicht in der Lage, die Finanzierungslücke ohne eine zusätzliche (anteilige) kommunale Bezuschussung zu decken. Die Gespräche bezüglich der Konkretisierung der Summe sind noch nicht abgeschlossen. Es ist nach aktuellem Stand von Mehrkosten in Höhe von  rd. 40.000,- Euro auszugehen.

 

 

 

 

Zusammengefasst ergibt sich folgende Gesamtübersicht:

 

 

Personalkosten

abzgl. Zuwendung

Eigenanteil

Baustein 1

283.800,- bzw. 321.150,- €

189.100 €

94.700,- bzw. 132.050,- €

Baustein 2

173.600,- €

110.000,- €

63.600,- €

Baustein 3

115.350,- bzw. 130.950 €

75.000,- €

40.350,- bzw. 55.950,- €

 

Summe 198.650,- € bzw. 251.600,- €

zzgl. der zusätzlichen Kosten für die Träger der freien Wohlfahrtspflege          40.000,- €

 

Jährliche Gesamtkosten Stadt  238.650,- € bzw. 291.600,- €

 

 

Durch die Einrichtung der 5 zusätzlichen Stellen im Bereich 2-6/KI und der damit verbundenen organisatorischen Anbindung soll im nächsten Schritt die Modifizierung der Organisationsstruktur des Bereiches 2-6 angestoßen werden. Hierbei sollen auch die Personalressourcen des Modellprojektes “Guter Lebensabend NRW“ einbezogen werden.

 

Im Wege der Umorganisation sowie der geplanten Evaluation des Teams Sozialarbeit im Bereich 2-6/KI werden zusätzliche Kompensationsmöglichkeiten zur Finanzierung der Gesamtkosten geprüft.

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Handlungskonzept Kommunales Integrationsmanagement Nordrhein-Westfalen (KIM)

 

Anlage 2: Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW)

 

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