Beschlussvorlage - B/17/0087-01
Grunddaten
- Betreff:
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Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes (AK) Oberhausen (A2/A3/A516) von Bau-km 2+566,554 - 6+472,830 (A3 (West)/ A2) und Bau-km 0+639,971 - 3+971,000 (A3 (Nord))
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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09.12.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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26.11.2020
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.11.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2020
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Beschlussfassung
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14.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt positiv zur Kenntnis, dass durch die Ausbauplanung für das Autobahnkreuz Oberhausen die Verkehrsstörungen in den betroffenen Autobahnabschnitten sowie die dadurch resultierenden negativen Auswirkungen durch Verkehrsverlagerungen ins städtische Verkehrsnetz behoben werden und der dringend erforderliche Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der betroffenen Autobahnstrecken möglich wird.
Gleichzeitig stellt er aber auch fest, dass die vorgelegte Ausbauplanung mit erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt, insbesondere in bedeutende Waldbestände verbunden ist und fordert eine weitere Minimierung des Flächenverbrauchs.
Er beauftragt die Verwaltung, die Gesamtstellungnahme der Stadt Oberhausen bei der Planfeststellungsbehörde (Bezirksregierung Köln) einzureichen.
Sachverhalt
Begründung
Der Rat hat im Anschluss an die Sitzungen im Umweltausschuss am 01.12.2016 und 26.1.2017 und den öffentlich geführten Diskussionen zum Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen in seiner Sitzung am 13.02.2017 einen interfraktionellen Beschluss gefasst (s.o.).
Die Entwurfspläne wurden nach der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (05.07.2016) in Bezug auf die Anliegen von Stadt und Bürgerinitiative noch einmal gründlich überarbeitet und im Anschluss mit den Verkehrsministerien abgestimmt.
Im Juni 2020 wurde folglich das Planfeststellungsverfahren für die Baumaßnahme eingeleitet.
Die Stadt Oberhausen hat nach Aufforderung durch die Bezirksregierung Köln als zuständige Anhörungsbehörde im Planfeststellungsverfahren als Gemeinde, in der sich das Vorhaben auswirkt, parallel zur „Online-Offenlage“ nach § 3 PlanSiG die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen nach § 73 VwVfG durchgeführt.
Die Offenlage der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 22.06.2020 bis einschließlich 21.07.2020 im Technischen Rathaus Oberhausen sowie digital auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln.
Gemäß § 73 VwVfG konnte jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben.
Von der Möglichkeit der Einsichtnahme im Rathaus haben 9 Personen Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurden private Stellungnahmen, die im Rathaus abgegeben wurden, an die zuständige Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
Die Stadt Oberhausen ist an diesem Verfahren aufgrund der durch den Vorhabenträger geplanten Eingriffe in städtische Grundstücke als betroffene Kommune und als Träger öffentlicher Belange (TöB) beteiligt.
Die privat Betroffenen sowie die Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahme innerhalb einer von der Anhörungsbehörde zu setzenden Frist abzugeben (s. § 73 VwVfG nach Absatz 2).
Aufgrund der internen Abstimmungserfordernisse und Gremientermine wurde der Stadt Oberhausen eine Fristverlängerung zur Abgabe der Gesamtstellungnahme (als TöB) bis zum 23.12.2020 gewährt.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird die Bezirksregierung den Vorhabenträger auffordern, zu den Bedenken und Anregungen Stellung zu nehmen.
In der vorliegenden Stellungnahme stellt die Stadtverwaltung dar, wo sie sich in ihren Rechten betroffen sieht und gibt Anregungen zu Änderungen oder Verbesserungen hinsichtlich der durch die Maßnahme ausgelösten Betroffenheiten.
Überdies dient die Stellungnahme, bzw. das Einwendungsschreiben der Wahrung ihrer Rechte im Hinblick auf das Einlegen von Rechtsmitteln.
In der Gesamtstellungnahme sind die Einwendungen aller betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung zusammengefasst.
Ein Eingriff in die bestehenden Flächen des Sterkrader Waldes ist aufgrund der geplanten halbdirekten Rampenführung West-Nord und der Anpassung der bestehenden Verkehrsbeziehungen (Anordnung von 2-streifigen Ein-/Ausfahrtypen) sowie des Ausbaus der Fahrbahnquerschnitte der A 3 (von AK Oberhausen bis AS Dinslaken Süd) und der A 2 (von AK Oberhausen bis AS Oberhausen Königshardt) unvermeidlich. Die Planung der durch den Bund bevorzugten Variante („Über- / Unterflieger“) wurde deshalb hinsichtlich des Flächenverbrauchs und der Eingriffe in Natur und Landschaft modifiziert.
Zusätzlich zu den Maßnahmen im Autobahnkreuz sind der Ausbau der A 3 zwischen Autobahnkreuz Oberhausen und der Anschlussstelle Dinslaken von 4 auf 6 Fahrstreifen geplant sowie die Verbreiterung der A 2 zwischen Autobahnkreuz Oberhausen und der Anschlussstelle Oberhausen Königshardt von 6 auf 8 Fahrstreifen.
Auch wenn dem Umbau des Autobahnkreuzes grundsätzlich zugestimmt werden kann, sieht die Stadtverwaltung bei bestimmten Themenbereichen noch Überarbeitungsbedarf.
So ist weiterhin in der Ausführungsplanung und schließlich bei der Bauausführung darauf zu achten, dass der Umfang der Inanspruchnahme der Waldflächen so gering wie möglich gehalten wird.
Am Ende des Anhörungsverfahrens lädt die Bezirksregierung die Träger öffentlicher Belange sowie die Privateinwender zu einem Erörterungstermin ein und fertigt einen Abschlussbericht mit den Ergebnissen aus dem Anhörungsverfahren für die Planfeststellungsbehörde.
Schließlich stellt die Planfeststellungsbehörde nach § 74 VwVfG nach Absatz 1 den Plan fest (Planfeststellungsbeschluss).
Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 13.08.2020 eine eigene Stellungnahme beschlossen, die dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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