Beschlussvorlage - B/17/0076-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Die heutige Haupt- und Finanzausschusssitzung dient auf der Grundlage der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 der Herbeiführung von Entscheidungen anstelle des Rates der Stadt. Weil vor dieser Sitzung keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch Ausschüsse nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch Ausschüsse wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für den zum 01.01.2021 zu gründenden Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen den Namen

 

SBO Servicebetriebe Oberhausen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache B/16/5746-01 vom 22.06.2020:

Überführung wesentlicher Aufgaben der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) in einen zum 01.01.2021 zu gründenden Eigenbetrieb

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat mit Beschlussvorlage DS B/16/5746-01 am 22.06.2020 die Überführung wesentlicher Aufgaben der OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM) in einen zum 01.01.2021 zu gründenden Eigenbetrieb beschlossen.

Die Namensfindung des neuen Eigenbetriebes sollte auf Anregung des Betriebsrates der OGM über einen Ideenwettbewerb entwickelt werden. Die Wettbewerbsbedingungen sind einvernehmlich formal abgestimmt worden. Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich alle zukünftig im Eigenbetrieb Beschäftigten. Die ersten drei Namen werden prämiiert: erster Preis 1.000 €, zweiter Preis 500 €, dritter Preis 250 € netto. In einem Zeitraum vom 17.07.2020 bis 21.08.2020 konnten Namensvorschläge eingereicht werden.

 

Insgesamt wurden 51 gültige Vorschläge abgegeben; damit kann eine erfreulich hohe Beteiligung verzeichnet werden. Am 28.08.2020 hat die Vorjury – bestehend aus der zweiköpfigen zukünftigen Betriebsleitung des Eigenbetriebes, dem Beigeordneten des Dezernates 4 sowie je einem/einer Vertreter/in des städtischen Personalrates und des Betriebsrates der OGM – getagt. Die Einreichungen wurden anonymisiert gesichtet und eine einvernehmliche Vorauswahl von drei Namensvorschlägen getroffen. Diese Vorauswahl ist entsprechend der Wettbewerbsregularien dem Oberbürgermeister vorgelegt worden.

 

Der Oberbürgermeister favorisiert für den zu gründenden Eigenbetrieb den Namen „SBO Servicebetriebe Oberhausen“ und schlägt diesen dem Rat zur Beschlussfassung vor.

 

Der Namensvorschlag kann inhaltlich als Oberbegriff alle Tätigkeiten des neuen Eigenbetriebes zusammenfassen. Der Langtext ‚Servicebetriebe Oberhausen‘ findet in der Kurzform ‚SBO‘ eine eingängige Abkürzung. Der Name reiht sich ein in die im Konzern Stadt durchaus gebräuchliche Bezeichnung von Ausgründungen (WBO, PBO, VZO, …), ist kurz, leicht zu merken und auszusprechen. Die Bezeichnung ist zwar pauschal und nicht am Gegenstand des Betriebes ausgerichtet, eine Ausweitbarkeit hinsichtlich weiterer Aufgaben ist aber ohne Namensänderung umsetzbar. Durch die Verwendung des Plurals wird die Vielfalt der Serviceleistungen zum Ausdruck gebracht.

 

Der Oberbürgermeister schließt sich damit dem Votum der Vorjury an. Der ausgewählte Vorschlag des Oberbürgermeisters kombiniert die Namensvorschläge Nr. 36 und Nr. 15 des Wettbewerbs. Beide Einreichungen sollten prämiiert werden; Einzelheiten zur Höhe der Prämien sind noch abzustimmen.

 

Alle eingereichten und zulässigen Namensvorschläge des Wettbewerbs sind in der Anlage beigefügt (anonymisiert).

 

Änderungsvorschläge des Rates zum Namensvorschlag des Oberbürgermeisters sind möglich.

 

 

Auswirkungen auf die Regelwerke des zu gründenden Eigenbetriebes:

 

  • Betriebssatzung

Die mit Drucksache B/16/5746-01 am 22.06.2020 dem Rat der Stadt im Entwurf vorgelegte und beschlossene Betriebssatzung des Eigenbetriebes wird um den heute verabschiedeten Namenvorschlag ergänzt.

  • Überleitungstarifvertrag und Protokollerklärung

Der mit Drucksache B/16/5746-01 am 22.06.2020 dem Rat der Stadt im Entwurf vorgelegte und beschlossene Überleitungstarifvertrag zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, dem kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen e.V. (KAV NW) und der Stadt Oberhausen wird um den heute verabschiedeten Namensvorschlag ergänzt.

  • Gesamtzusage

Die mit Drucksache B/16/5746-01 am 22.06.2020 dem Rat der Stadt im Entwurf vorgelegte und beschlossene Gesamtzusage des Oberbürgermeisters wird um den heute verabschiedeten Namensvorschlag ergänzt.

 

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Anlagen

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