23.11.2020 - 7 Namensvorschlag für den zum 01.01.2021 zu gründ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters -  fasst aufgrund der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1. Die heutige Haupt- und Finanzausschusssitzung dient auf der Grundlage der Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2020 der Herbeiführung von Entscheidungen anstelle des Rates der Stadt. Weil vor dieser Sitzung keine Sitzungen der am 16.11.2020 vom Rat gebildeten und besetzten Ausschüsse stattgefunden haben, war eine Vorberatung dieser Angelegenheit durch Ausschüsse nicht möglich. Auf eine Vorberatung durch Ausschüsse wird klarstellend ausdrücklich verzichtet.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für den zum 01.01.2021 zu gründenden Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen den Namen

 

SBO Servicebetriebe Oberhausen."

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Anlagen zur Vorlage