Beschlussvorlage - B/16/5955-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Maßnahme „Förderung von digitalen Sofortausstattungen für Schülerinnen und Schüler (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 - 2024 Sofortausstattungsprogramm)“, hier: Bereitstellung investiver Mittel zur Umsetzung der Förderung sowie Bereitstellung investiver Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020 „ zur Finanzierung des Eigenanteils.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Birgit Kempkens
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Vorberatung
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14.09.2020
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Bereit
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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10.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt beschließt hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Schulausschuss und den Finanz- und Personalausschuss zu verzichten.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung investiver außerplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 2.140.410 Euro, vorbehaltlich der Erteilung des entsprechenden Förderbescheides.
Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung
330003010000004 Digitale Sofortausstattung 783200 Auszahlungen für Sachanlagen < 800 Euro
f. Schülerinnen u. Schüler
Deckungsvorschlag:
Einzahlung in Höhe von 1.926.360 Euro bei oben aufgeführter Finanzstelle sowie Finanzposition 681100 (Zuweisung vom Land) und Abwicklung in Höhe von 214.050 Euro bei Finanzstelle 330003010000106 – Gute Schule 2020 Vernetzung an Schulen – sowie Finanzposition 783900 – Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen Gute Schule 2020.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr.: A/16/5814-01
„Finanzielle Hilfe für bedürftige Familien bei der Anschaffung von Geräten für den digitalen Unterricht"
RdErl. D. Ministeriums für Schule und Bildung. Förderung von digitalen Sofortausstattungen für Schülerinnen und Schüler vom 21.07.2020 – 411.
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 - Sofortausstattungsprogramm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen sieht für die Stadt Oberhausen einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.926.362,51 Euro vor und ist am 21.7.2020 in Kraft getreten. Der von der Stadt Oberhausen zu leistende Eigenanteil beläuft sich auf 214.050,00 Euro und wird über das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert.
Über die seit dem 1.1.2020 bestehende Mitgliedschaft der Stadt Oberhausen im KDN-Einkaufsverbund besteht die Möglichkeit, auch digitale Endgeräte über die Einkaufsgemeinschaft des Bundes „ProVitako“ beziehen zu können. Die Stadt Oberhausen hat sich mit entsprechenden Kontingenten digitaler Endgeräte beworben und am 4.9.2020 die Mitteilung erhalten, dass dort einem Lieferanten der Zuschlag zum Vertrag PV25-2020-05 „Apple Komponenten“ erteilt werden konnte. Aus diesem Grund besteht für die Stadt Oberhausen ab sofort die Möglichkeit, digitale Endgeräte aus diesem Vertrag abzurufen. Diesbezüglich ist ein Finanzierungsbeschluss für die Bereitstellung der investiven Mittel – vorbehaltlich der Erteilung eines Förderbescheides - herbeizuführen.
Die nächste turnusmäßige Sitzung des Rates findet erst am 23.11.2020 statt. Ohne einen Finanzierungsbeschluss können vor diesem Datum keine Endgeräte abgerufen werden, so dass sich aus Gründen der Beschleunigung der Abwicklung diese Dringlichkeit ergibt.
