14.09.2020 - 16 Umsetzung der Maßnahme „Förderung von digitalen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

"1. Der Rat der Stadt beschließt hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch den Schulausschuss und den Finanz- und Personalausschuss zu verzichten.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung investiver außerplanmäßiger Mittel in Höhe von insgesamt 2.140.410 Euro, vorbehaltlich der Erteilung des entsprechenden Förderbescheides.

 

Finanzstelle Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung 

                                                                                

 

330003010000004 Digitale Sofortausstattung  783200 Auszahlungen für Sachanlagen < 800 Euro              

 f. Schülerinnen u. Schüler

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Einzahlung in Höhe von 1.926.360 Euro bei oben aufgeführter Finanzstelle sowie Finanzposition 681100 (Zuweisung vom Land) und Abwicklung in Höhe von 214.050 Euro bei Finanzstelle 330003010000106 - Gute Schule 2020 Vernetzung an Schulen - sowie Finanzposition 783900 - Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen Gute Schule 2020."