Antragsvorlage - A/16/5867-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Oberhausen:

  1. beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung des vorliegenden Förderkonzepts zur Anschaffung von Lastenräder nach Kölner Vorbild
  2. beschließt im Haushaltsplan 2021 100.000€ für das Förderprogramm zur Verfügung zu stellen.
  3. beauftragt die Verwaltung existierende Förderprogramme der Landes- Bundes und europäischer Ebene zur möglichen Finanzierung zu prüfen.

 

Förderkonzept:

1.Förderziele

Um die Schadstoffbelastung und das Verkehrsaufkommen zu senken, sind Maßnahmen notwendig, die auf eine Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hierbei ein tragendes Element. Neben den etablierten Transportdienstleistern sind Lastenräder auch für Privatpersonen, Vereine und andere Gewerbetreibende ein geeignetes Transportmittel. Durch dieses Förderkonzept sollen insbesondere in Oberhausen operierende kleine Unternehmen, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angesprochen werden, die entweder nach der Förderrichtlinie des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht förderfähig sind oder für die die Antragstellung zu aufwändig ist.

 

2.Antragsberechtigung

Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Oberhausen“ sind antragsberechtigt:

  • Privatpersonen, sofern sie gemeinschaftlich organisiert sind (z. B. Eigentümergemeinschaften)
  • Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Oberhausener Vereinsregister oder mit Niederlassung in Oberhausen)
  • Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 9 Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in Oberhausen; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften)
  • In freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser
  • Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind

 

3.Fördergegenstand

  1. Förderfähige Fahrzeugtypen

Im Rahmen des Förderkonzeptes, Lastenräder für Oberhausen“ sind Investitionen in serienmäßig hergestellte Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. Diese Lastenfahrräder können über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen.

Diese müssen:

  • über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder
  • eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder
  • eine Zuladung von mindestens 50 kg haben
  • Erläuterung Nutzlast: Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht –Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer
  • Standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen

 

Ebenso förderfähig sind Gespanne, bestehend aus einem Lastenrad und einem Anhänger zum Transport von Gütern. Der Anhänger muss:

  • über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder
  • eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder
  • eine Zuladung von mindestens 100 kg haben

Nicht förderfähig sind:

  • Fahrräder, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden (z.B. Rikschas)
  • Fahrräder, deren Transportfläche als Werbe- oder Verkaufsfläche bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z. B. Getränkeverkauf)
  • Die Nachrüstung von Lastenfahrrädern mit Elektromotoren durch Dritte
  • Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Lastenräder sowie neuer Lastenräder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen
  • Ausgaben für Prototypen sowie nicht serienmäßige Sonderanfertigungen; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell
  • Eigenleistungen des Antragstellenden (mit der Beschaffung und dem Betrieb verbundene Nebenkosten wie Finanzierungskosten, Zinsen etc.)
  • Ausschließlicher Erwerb eines Anhängers
  1. Förderungsfähige Nutzung

Die geförderten Lastenfahrräder können für die gewerbliche und die private Nutzung verwendet werden.

  1. Förderfähige Anschaffungsart

Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von Lastenfahrrädern. Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwendet werden.

Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 3Jahre limitiert wird und danach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragstellenden vertraglich vereinbart wird (Eigentumsübertrag).

Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe.

Hinweis zum Ratenkauf: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(en) beziehen. Dies ist durch die Angabe der Rahmen-Nr. (vgl. Punkt 5) sichergestellt.

 

4.Art und Höhe der Förderung

  1. Förderhöhe

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils-bzw. Festbetragsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt.

Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich die innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausgaben. Dabei sind bei Antragstellenden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, grundsätzlich Nettobeträge anzusetzen.

Die Bagatellgrenze pro Lastenrad bzw. Gespann liegt bei brutto 1.500 Euro Kaufpreis.

Fördersätze:

  • 50 Prozent der Anschaffungskosten
  • Maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad bzw. maximal 3.000 Euro für Gespanne

Hinweis zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen: Die Förderung nach dem Förderkonzept „Lastenräder für Oberhausen“ schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus.

  1. Maximale Förderanzahl und maximale Förderhöhe

Pro Antragstellenden können jeweils bis zu 2 Fahrzeuge bzw. Gespanne gefördert werden. Vorsteuerabzugsberichtigte setzen hier den Nettokaufbetrag an. Alle anderen legen den Bruttobetrag der Anschaffungskosten zu Grunde.

 

5.Antragsstellung

Der Antrag wird bei der Stadt Oberhausen gestellt – ausschließlich postalisch. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Eine Aufforderung zur Nachreichung von Dokumenten erfolgt nicht.

Dem Antragsvordruck ist u. a. ein durch den Fachhandelausgefüllter Vordruck des Kostenvoranschlages beizufügen. Weitere dem Antrag beizulegende Unterlagen in Abhängigkeit der Rechtsform des Antragstellenden werden im Rahmen der Förderrichtlinie festgelegt.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Angebote.

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung binnen 6 Wochen. Nach Vorlage des Kaufbelegs bzw. Leasingvertrages (die Rahmen-Nr. muss darin aufgeführt sein) wird der auf Grundlage des Kostenvoranschlags ermittelte Förderbetrag zeitnah ausgezahlt.

Die Förderhöhe richtet sich nach dem im Kostenvoranschlag genannten Kaufpreis.

Die Rechnung muss:

  • auf den Antragstellenden ausgestellt sein.
  • die Rahmen-Nr. des Lastenfahrrades bzw. zusätzlich des Anhängers enthalten.
  • dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden.

 

6.Mitteilungspflichten

Die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ist über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren dazu verpflichtet mitzuteilen, wenn:

  • das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird.
  • der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird.
  • die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ihre bzw. seine Tätigkeit einstellt / ihre bzw. seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhält-nisse ändern.
  • die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert.

 

7.Verwendungsnachweisverfahren

Wenn nach 3 Monaten ab Bewilligungsdatum kein Kaufbeleg vorgelegt wird, erlischt die Bewilligung.

Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Oberhausen, den Fördergegenstand über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren überwiegend im innerstädtischen Geschäfts-/Lieferverkehr als Ersatz für die Nutzung eines PKW/LKW mit der Zielrichtung der Luftschadstoffreduktion zu nutzen. Der Nachweis erfolgt für eine Dauer von 3 Jahren durchjährliche Vorlage des Fahrradcomputers oder Fahrtenbuches.

Die Stadt Oberhausen behält sich innerhalb dieses Zeitraums vor, den Zuschuss zurück zu fordern, wenn

  • die oben genannte Gegenleistung nicht erfüllt wurde.
  • das Lastenfahrrad bzw. das Gespann oder der Anhänger verkauft wurde.
  • bei Leasingverträgen der Eigentumsübergang nach 3 Jahren nicht nachgewiesen wurde.
  • berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue der Antragstellerin bzw. des Antragstellers bestehen.
  • bei gewerblichen Unternehmender Mindestlohn nicht eingehalten wird.

 

8.Monitoring

Mithilfe von Interviews sowie ggf. einer wissenschaftlichen Begleitung kann eine Evaluation des Förderprogramms sowie des Antragsverhaltens vorgenommen werden.

Weiterhin ist eine Abschätzung der durch das städtische Förderprogramm erzielten Verlagerungseffekte durch eine anonymisierte Auswertung der Fahrleistung möglich.

 

9.Öffentlichkeitsarbeit

Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes wird die Presse über die Möglichkeit der Förderung von Lastenrädern informiert. Nach erfolgtem Beschluss im Rat werden relevante Akteure auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbreitung gebeten (z. B. ADFC, VCD, etc.).

Über eine eigens eingerichtete E-Mailadresse können die interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Fragen zum Antragsverfahren stellen.

 

 

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Bezug

Kein Bezug

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Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Die Belastung der Stadtluft mit Schadstoffen, sowie die zunehmende Verkehrsbelastung erfordert es, dass Anreize für den Umstieg vom Auto auf emissionsfrei Verkehrsmittel zu schaffen. Mit dem Einsatz von Lastenrädern wären Vereine, Kleinunternehmen und Zusammenschlüsse von Einzelpersonen, sowie Familien mit Kindern in der Lage Waren und Güter ohne den Einsatz eines PKWs zu transportieren.

Durch dieses Förderkonzept sollen insbesondere in Oberhausen operierende kleine Unternehmen, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angesprochen werden, die entweder nach der Förderrichtlinie des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht förderfähig sind oder für die die Antragstellung zu aufwändig ist.

Hinsichtlich der Förderhöhe musste eine Balance zwischen Attraktivität der Förderung und Anzahl der geförderten Lastenräder gefunden werden. Ohne einen deutlichen finanziellen Anreiz bestünde das Risiko, dass das Förderziel verfehlt wird.

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