14.09.2020 - 35.3 Antrag der LINKE.LISTE Fraktion gemäß § 4 der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 35.3
- Sitzung:
-
45. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 14.09.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Die LINKE.LISTE Fraktion
- Bearbeitung:
- Heike Achterfeld
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
OB Schranz weist darauf hin, dass der Antrag im Umwelt- sowie Finanz- und Personalausschuss ohne Votum vorberaten worden sei. Als Tenor habe er in Erinnerung behalten, dass sich die überwiegende Mehrheit für einen Prüfauftrag ausgesprochen habe.
Stadtv. Karacelik ist die Angelegenheit wichtig. Deshalb sei er mit dem Vorschlag einverstanden und bittet darum, dass die Verwaltung dem Rat nach einem halben Jahr einen Vorschlag vorlegt.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:
"Der Rat der Stadt Oberhausen:
1. beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, ein Konzept zur Umsetzung des vorliegenden Förderkonzepts zur Anschaffung von Lastenrädern nach Kölner Vorbild zu erarbeiten
2. beschließt im Haushaltsplan 2021 100.000€ für das Förderprogramm zur Verfügung zu stellen.
3. beauftragt die Verwaltung existierende Förderprogramme der Landes- Bundes und europäischer Ebene zur möglichen Finanzierung zu prüfen.
und dem Rat bis zum 31.03.2021 einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Förderkonzept:
1. Förderziele
Um die Schadstoffbelastung und das Verkehrsaufkommen zu senken, sind Maßnahmen notwendig, die auf eine Ausweitung des emissionsarmen bzw. emissionsfreien Lieferverkehrs abzielen. Die Förderung von Lastenrädern zum Warentransport ist hierbei ein tragendes Element. Neben den etablierten Transportdienstleistern sind Lastenräder auch für Privatpersonen, Vereine und andere Gewerbetreibende ein geeignetes Transportmittel. Durch dieses Förderkonzept sollen insbesondere in Oberhausen operierende kleine Unternehmen, Vereine, Zusammenschlüsse von Privatpersonen etc. angesprochen werden, die entweder nach der Förderrichtlinie des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen nicht förderfähig sind oder für die die Antragstellung zu aufwändig ist.
2. Antragsberechtigung
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Lastenräder für Oberhausen" sind antragsberechtigt:
Privatpersonen, sofern sie gemeinschaftlich organisiert sind (z. B. Eigentümergemeinschaften)
Eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände (Eintrag im Oberhausener Vereinsregister oder mit Niederlassung in Oberhausen)
Private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 9 Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in Oberhausen; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften)
In freier Trägerschaft befindliche Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Krankenhäuser
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
3. Fördergegenstand
a. Förderfähige Fahrzeugtypen
Im Rahmen des Förderkonzeptes, Lastenräder für Oberhausen" sind Investitionen in serienmäßig hergestellte Lastenfahrräder für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell. Diese Lastenfahrräder können über eine elektrische Antriebsunterstützung verfügen.
Diese müssen:
über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder
eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder
eine Zuladung von mindestens 50 kg haben
Erläuterung Nutzlast: Nutzlast = zulässiges Gesamtgewicht -Eigengewicht des Fahrzeugs = Ladung + Fahrer
Standardisierte Sonderaufbauten sowie Sonderaufbauten, die einen konkreten Transportzweck erfüllen
Ebenso förderfähig sind Gespanne, bestehend aus einem Lastenrad und einem Anhänger zum Transport von Gütern. Der Anhänger muss:
über ein Mindest-Transportvolumen von 1 m³ verfügen oder
eine Nutzlast von mindestens 150 kg transportieren können oder
eine Zuladung von mindestens 100 kg haben
Nicht förderfähig sind:
Fahrräder, die vorrangig für den Personentransport konzipiert wurden (z.B. Rikschas)
Fahrräder, deren Transportfläche als Werbe- oder Verkaufsfläche bzw. für Verkaufsaufbauten genutzt wird (z. B. Getränkeverkauf)
Die Nachrüstung von Lastenfahrrädern mit Elektromotoren durch Dritte
Der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Lastenräder sowie neuer Lastenräder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen
Ausgaben für Prototypen sowie nicht serienmäßige Sonderanfertigungen; die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell
Eigenleistungen des Antragstellenden (mit der Beschaffung und dem Betrieb verbundene Nebenkosten wie Finanzierungskosten, Zinsen etc.)
Ausschließlicher Erwerb eines Anhängers
b. Förderungsfähige Nutzung
Die geförderten Lastenfahrräder können für die gewerbliche und die private Nutzung verwendet werden.
c. Förderfähige Anschaffungsart
Gefördert wird ausschließlich der Neuerwerb von Lastenfahrrädern. Die gewährte Kaufprämie darf bei Ratenkäufen als einmalige Anzahlung verwendet werden.
Das Leasing ist zulässig, sofern der Leasingvertrag auf 3 Jahre limitiert wird und danach eine Übernahme des Lastenfahrrades durch den Antragstellenden vertraglich vereinbart wird (Eigentumsübertrag).
Von der Kaufprämie ausgeschlossen sind Mietkäufe.
Hinweis zum Ratenkauf: Bei einem Ratenkauf muss sich der Finanzierungsvertrag eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(en) beziehen. Dies ist durch die Angabe der Rahmen-Nr. (vgl. Punkt 5) sichergestellt.
4.Art und Höhe der Förderung
a. Förderhöhe
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils-bzw. Festbetragsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt.
Die Grundlage für die Bemessung der maximalen Förderhöhe sind grundsätzlich die innerhalb des Bewilligungszeitraums angefallenen, projektbezogenen Ausgaben. Dabei sind bei Antragstellenden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, grundsätzlich Nettobeträge anzusetzen.
Die Bagatellgrenze pro Lastenrad bzw. Gespann liegt bei brutto 1.500 Euro Kaufpreis.
Fördersätze:
50 Prozent der Anschaffungskosten
Maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad bzw. maximal 3.000 Euro für Gespanne
Hinweis zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen: Die Förderung nach dem Förderkonzept „Lastenräder für Oberhausen" schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme grundsätzlich aus.
b. Maximale Förderanzahl und maximale Förderhöhe
Pro Antragstellenden können jeweils bis zu 2 Fahrzeuge bzw. Gespanne gefördert werden. Vorsteuerabzugsberichtigte setzen hier den Nettokaufbetrag an. Alle anderen legen den Bruttobetrag der Anschaffungskosten zu Grunde.
5.Antragsstellung
Der Antrag wird bei der Stadt Oberhausen gestellt - ausschließlich postalisch. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet. Eine Aufforderung zur Nachreichung von Dokumenten erfolgt nicht.
Dem Antragsvordruck ist u. a. ein durch den Fachhandel ausgefüllter Vordruck des Kostenvoranschlages beizufügen. Weitere dem Antrag beizulegende Unterlagen in Abhängigkeit der Rechtsform des Antragstellenden werden im Rahmen der Förderrichtlinie festgelegt.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs. Es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung der Angebote.
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bewilligung binnen 6 Wochen. Nach Vorlage des Kaufbelegs bzw. Leasingvertrages (die Rahmen-Nr. muss darin aufgeführt sein) wird der auf Grundlage des Kostenvoranschlags ermittelte Förderbetrag zeitnah ausgezahlt.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem im Kostenvoranschlag genannten Kaufpreis.
Die Rechnung muss:
auf den Antragstellenden ausgestellt sein.
die Rahmen-Nr. des Lastenfahrrades bzw. zusätzlich des Anhängers enthalten.
dem Fördergeber in Kopie übermittelt werden.
6.Mitteilungspflichten
Die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ist über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren dazu verpflichtet mitzuteilen, wenn:
das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird.
der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird.
die Fördermittelempfängerin bzw. der Fördermittelempfänger ihre bzw. seine Tätigkeit einstellt / ihre bzw. seine Rechtsform ändert oder sich Beteiligungsverhält-nisse ändern.
die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert.
7.Verwendungsnachweisverfahren
Wenn nach 3 Monaten ab Bewilligungsdatum kein Kaufbeleg vorgelegt wird, erlischt die Bewilligung.
Im Falle einer Förderung verpflichtet sich der Käufer gegenüber der Stadt Oberhausen, den Fördergegenstand über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren überwiegend im innerstädtischen Geschäfts-/Lieferverkehr als Ersatz für die Nutzung eines PKW/LKW mit der Zielrichtung der Luftschadstoffreduktion zu nutzen. Der Nachweis erfolgt für eine Dauer von drei Jahren durchjährliche Vorlage des Fahrradcomputers oder Fahrtenbuches.
Die Stadt Oberhausen behält sich innerhalb dieses Zeitraums vor, den Zuschuss zurück zu fordern, wenn
die oben genannte Gegenleistung nicht erfüllt wurde.
das Lastenfahrrad bzw. das Gespann oder der Anhänger verkauft wurde.
bei Leasingverträgen der Eigentumsübergang nach drei Jahren nicht nachgewiesen wurde.
berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue der Antragstellerin bzw. des Antragstellers bestehen.
bei gewerblichen Unternehmender Mindestlohn nicht eingehalten wird.
8.Monitoring
Mithilfe von Interviews sowie ggf. einer wissenschaftlichen Begleitung kann eine Evaluation des Förderprogramms sowie des Antragsverhaltens vorgenommen werden.
Weiterhin ist eine Abschätzung der durch das städtische Förderprogramm erzielten Verlagerungseffekte durch eine anonymisierte Auswertung der Fahrleistung möglich.
9.Öffentlichkeitsarbeit
Mit Veröffentlichung des Förderkonzeptes wird die Presse über die Möglichkeit der Förderung von Lastenrädern informiert. Nach erfolgtem Beschluss im Rat werden relevante Akteure auf die Fördermöglichkeit hingewiesen und um Weiterverbreitung gebeten (z. B. ADFC, VCD, etc.).
Über eine eigens eingerichtete E-Mailadresse können die interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Fragen zum Antragsverfahren stellen."
