Beschlussvorlage - B/16/5812-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der vom Hauptausschuss am 23.03.2020 in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffenen dringlichen Entscheidungen des Dezernates 0.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Verantwortung:
- Dez 0 Herr Güldenzopf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt die folgenden vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2020 in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffenen dringlichen Entscheidungen:
Smart-City-Strategie
(Drucksache: B/16/5569-01)
TOP Ö 5 der Hauptausschusssitzung vom 23.3.2020
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Oberhausen gemeinsamen mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH und städtischen Töchtern (EVO, STOAG und WBO) eine Smart City-Strategie erarbeitet und sich im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um die Förderung der Erarbeitung und Umsetzung einer integrierten Smart City-Strategie bewirbt.
2. Der Hauptausschuss beschließt im Falle einer Förderung des Antrages der Stadt Oberhausen durch das BMI,
- als „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit allen Stakeholdern und Anspruchsgruppen der Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten;
- einen strategischen Ansatz im Sinne der „Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung“ zu entwickeln und zu verfolgen;
- die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten;
- den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten für die Erarbeitung (Phase A: zwei Jahre) und Umsetzung (Phase B: fünf Jahre) der integrierten Smart City-Strategie zur Verfügung zu stellen;
- und sich am modellhaften/ beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen.
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634).
Sachverhalt
Begründung
Anstelle der ursprünglich für den 23.03.2020 geplanten Ratssitzung hat am selben Tage eine Sondersitzung des Hauptausschusses stattgefunden, um in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die auf der Tagesordnung vorgesehenen Entscheidungen an Stelle des Rates zu treffen. Die dafür erforderliche Dringlichkeit hat sich für jeden einzelnen Tagesordnungspunkt aus den Infektionsrisiken bei Durchführung einer Ratssitzung ergeben und daraus, dass sämtliche Entscheidungen für die Fortführung der Verwaltungstätigkeit der Stadt erforderlich waren.
Dringlichkeitsentscheidungen, die der Hauptausschuss anstelle des Rates trifft, bedürfen gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW (aktuelle Fassung) einer Genehmigung durch den Rat in seiner nächsten Sitzung.
Im Sinne einer möglichst effektiven Organisation der Sitzung des Rates der Stadt am 22.06.2020 hat sich die Verwaltung entschlossen, die Genehmigungen des Rates nicht mit einzelnen Genehmigungsvorlagen zu erbitten, sondern die entsprechenden Beschlussvorschläge jeweils bereichs-bezogen in einer Drucksache zu bündeln. Darüber hinaus wird der Rat gebeten, zur Begrenzung des Umfanges der jeweiligen Genehmigungsdrucksachen die zu genehmigenden dringlichen Entscheidungen im Ratsinformationssystem ALLRIS (Sitzung des Hauptausschusses vom 23.03.2020) nachzuvollziehen. Die im Beschlussvorschlag genannten Drucksachen sind dieser Drucksache daher nicht beigefügt
