22.06.2020 - 46.8 Genehmigung der vom Hauptausschuss am 23.03.202...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 46.8
- Sitzung:
-
44. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 22.06.2020
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 0 / Strategische Planung
- Bearbeitung:
- Andrea Scholten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt die folgenden vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23.03.2020 in Anwendung des § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW getroffenen dringlichen Entscheidungen:
Smart-City-Strategie
(Drucksache: B/16/5569-01)
TOP Ö 5 der Hauptausschusssitzung vom 23.3.2020
1. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Oberhausen gemeinsamen mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH und städtischen Töchtern (EVO, STOAG und WBO) eine Smart City-Strategie erarbeitet und sich im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um die Förderung der Erarbeitung und Umsetzung einer integrierten Smart City-Strategie bewirbt.
2. Der Hauptausschuss beschließt im Falle einer Förderung des Antrages der Stadt Oberhausen durch das BMI,
als „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit allen Stakeholdern und Anspruchsgruppen der Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten;
einen strategischen Ansatz im Sinne der „Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung“ zu entwickeln und zu verfolgen;
die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten;
den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten für die Erarbeitung (Phase A: zwei Jahre) und Umsetzung (Phase B: fünf Jahre) der integrierten Smart City-Strategie zur Verfügung zu stellen;
und sich am modellhaften/ beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen.
Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 BGBl. I, S. 3634)."
