Antragsvorlage - A/16/5811-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Beschlüsse 1 bis 4 und 6 bis 9 bleiben unverändert.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentumsverhältnisse von Immobilien (übrige Grundstücke OGM, städtische Immobilien und die sowie der anderern Tochtergesellschaften) im Gesamtkonzern Stadt auf ihre Nutzung, Funktionalität und strategische Ausrichtungen für die Entwicklung der Stadt zu überprüfen. Dabei sind neben der funktionalen Zuordnung auch vor allem unter Würdigung von steuerrechtlichen Aspekten zu würdigen und der die Möglichkeiten grunderwerbsteuerneutraler Übertragungen unter Einbeziehung externer Beratung zu bewerten. Gleichzeitig soll die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft vorbereitet werden, die aktiv die strukturellen und wirtschaftlichen Perspektiven weiterentwickeln und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt schaffen soll. Für diese Aufgabe ist externe Beratung einzubeziehen. Über das Ergebnis ist dem Rat in diesem Jahr zu berichten und ein Vorschlag zur Neuordnung des Immobilienbesitzes zur Entscheidung vorzulegen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Begründung erfolgt mündlich.

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