Beschlussvorlage - B/16/5774-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Oberhausen zum Kindertageseinrichtungsjahr 2020/21 Zuschüsse zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2020/21
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Andrea Termin
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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17.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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09.06.2020
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03.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Landeszuschuss in Höhe von 402.800,-- EUR, für zeitlich flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung, im Kindergartenjahr (KJ) 2020/21 gemäß § 48 Abs. 2 KiBiz um den 25 prozentigen Eigenanteil aus städtischen Mitteln erhöht wird. Zuschüsse werden an die Träger von Kinderbetreuungsangeboten über ein Interessensbekundungsverfahren weitergeleitet.
Der in der Begründung dargestellten Verteilung der Fördergelder für den Einstieg in die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung wird zugestimmt.
Im Rahmen der Haushaltsanmeldung werden für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 503.500,-- EUR (inkl. 25% Eigenanteil in Höhe von 100.700,-- EUR) unter dem Auftrag „310006010195 – Flexibilisierung der Betreuungszeiten“, Kostenart: „531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ veranschlagt.
Deckungsvorschlag
Hierfür erhält die Stadt Oberhausen im Haushaltsjahr 2021 unter o. g. Auftrag und der Kostenart 414200 – Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden eine Zuwendung in Höhe von 402.800,-- EUR.
Sachverhalt
Begründung
Allgemeines
Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes hat der Gesetzgeber Möglichkeiten zur Flexibilisierung und Erweiterung von Öffnungs- und Betreuungszeiten ausgestaltet. Die Bezuschussung das Landes NRW dient der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung. In § 48 KiBiz benennt der Gesetzgeber konkrete Möglichkeiten für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung hat das Jugendamt zu entscheiden, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden.
Es soll auf Dauer sichergestellt werden, dass in allen Oberhausener Sozialräumen Betreuungszeiten im bedarfsgerechten Umfang, und verlässliche Angebote in der Kindertagespflege vorgehalten werden.
Der Gesetzgeber sieht folgende Fördermöglichkeiten für den Einstieg in die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung vor:
1. „Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen,
2. Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feiertagen,
3. Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr,
4. bis zu 15 der Öffnungstage im Kindergartenjahr für Kindertageseinrichtungen, die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,
5. zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallangebote sowie
6. ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz“
Mit LVR-Rundschreiben vom 19. November 2019 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW mit, dass dem Jugendamt ein Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2020/21 in Höhe von insgesamt 402.800,-- EUR zur Verfügung gestellt wird. Dieser Betrag erhöht sich um 100.700,-- EUR durch den Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent.
Aufgrund der Corona-Pandemie begründeten Ausnahmesituation in der Verwaltung und bei den Trägern von Kinderbetreuungsangeboten hat es nicht genügend Vorlaufzeit gegeben, um die Bedarfslage für flexible Angebotsformen der Kindertagesbetreuung zu ermitteln. Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, für das Kindergartenjahr 2020/21 sowohl neue als auch bereits erfolgreich laufende Angebote im Rahmen der Flexibilisierung finanziell ab dem 01. Januar 2021 zu fördern. Für das Kindergartenjahr 2020/21 hat das Jugendamt hierfür zunächst einmal einen Betrag von rund 234.967,-- EUR vorgesehen. Der 25-prozentige Eigenanteil liegt dementsprechend bei 58.742,-- EUR, so dass in Oberhausen insgesamt 293.709,-- EUR für die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungsangeboten zur Verfügung stehen.
Austausch in der Facharbeitsgruppe nach § 78 SGBVIII Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
In einer Sondersitzung der Facharbeitsgruppe nach § 78 SGBVIII Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege wurde gemeinsam mit den Trägervertreter*innen der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege überlegt, wie die Erweiterung bzw. Flexibilisierung von Betreuungszeiten in Oberhausen umzusetzen ist.
Anhand der folgenden Fragestellungen wurden die Möglichkeiten zeitlich flexibler Angebotsformen der Kindertagesbetreuung mit den Trägervertreter*innen erörtert:
1. Was ist mit Blick auf das Kindeswohl bei der Flexibilisierung zu berücksichtigen?
2. Welche Bedarfe / Nachfragen von Eltern bzgl. der Flexibilisierung sind Ihnen jetzt
schon bekannt?
3. Welche neuen Ideen zur Flexibilisierung haben Sie?
4. Was ist aus Ihrer Sicht zum Thema „Flexibilisierung“ noch zu berücksichtigen?
Alle Trägervertreter*innen erzielten Einigkeit, dass sich die Betreuungszeiten zwar am Bedarf der Eltern orientieren sollten und gleichwohl die alters- und entwicklungsbezogenen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden müssen.
Als Ergebnis der Sondersitzung konnten folgende Ideen der Trägervertreter*innen festgehalten werden, wie die Flexibilisierung der Betreuungsangebote in einem ersten Schritt im KJ 2020/21 in Oberhausen umgesetzt werden:
- Erweiterung der Öffnungszeiten über 47 Stunden wöchentlich in Kindertageseinrichtungen
- Randzeitenbetreuung
- Zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf
- Ergänzende Angebote in der Kindertagespflege
Aufgrund der vielfältigen neuen gesetzlichen Regelungen durch die Novellierung des KiBiz sowie durch die Corona-Pandemie, ist es zum jetzigen Zeitpunkt für Oberhausener Träger der Kindertageseinrichtungen eine Herausforderung die Perspektive des Kindes, der Eltern, der Fachkräfte und neue flexible Betreuungsangebote in der Kindertagesbetreuung in Einklang zu bringen. Im Beratungsprozess haben einige der Träger von Kindertageseinrichtungen deutlich auf einen Personalnotstand in einzelnen Einrichtungen hingewiesen, der den Prozess der Flexibilisierung von Betreuungsangeboten erschwert.
Berechnungsgrundlage für die Verteilung der Fördergelder
Zur Verteilung der Zuschüsse werden durchschnittliche Personalkostenwerte einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft laut KGST 2019 pro Stunde im Jahr zugrunde gelegt. Die Berechnungen basieren auf der Entgelttabelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst –. In die Berechnung fließt eine 3 prozentige Tarifsteigerung für das KJ 2020/21 mit ein. Eine wöchentliche zusätzliche Öffnungsstunde der Kindertageseinrichtung wird pauschal mit 3.200,-- EUR im Jahr bezuschusst (Jahres-Arbeitgeber-Brutto / 39 Std.). Mit diesem Betrag stehen Mittel zur Finanzierung von einer Fachkraft und einer Ergänzungskraft pro Stunde im Jahr zur Verfügung. Sofern in Kindertageseinrichtungen auch samstags Betreuungsangebote stattfinden, wird diese Jahrespauschale mit einem Aufschlag von 25 Prozent versehen. Im Zeitraum der Förderung von flexiblen Angeboten in Oberhausen, vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2021, wird eine wöchentliche zusätzliche Öffnungsstunde in der Kindertageseinrichtung pauschal mit 1.900,-- EUR im Jahr bezuschusst (s. Tab. 1).
Tab. 1: Berechnung eines Jahres-Stundensatzes für eine Fach- und Ergänzungskraft


Pilotprojekte sind von dieser Berechnungsgrundlage ausgenommen.
Förderung von flexiblen Angeboten in Oberhausen
Zum Einstieg in die Bezuschussung flexibler Betreuungszeiten werden folgende vier Angebote in Oberhausen vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2021 gefördert:
Erweiterung der Öffnungszeit über 47 Stunden hinaus
Gefördert werden Kindertageseinrichtungen, die tatsächlich über 47 Stunden pro Woche hinaus geöffnet haben. Durch die Förderung werden einerseits Kindertageseinrichtungen unterstützt, die ihre Öffnungszeit entsprechend erweitern. Anderseits finden Kindertageseinrichtungen Berücksichtigung, die aktuell schon Öffnungszeiten von mehr als 47 Wochenstunden vorhalten.
Die Förderung setzt ein, wenn die 47 Wochenstunden um mindestens eine halbe Stunde überschritten werden. In Oberhausen können 31 Kindertageseinrichtungen mehr als 47 Stunden öffnen und stellen somit Eltern rund 80 Stunden mehr Betreuungszeit wöchentlich zur Verfügung. Im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2021 stehen insgesamt Zuschüsse in Höhe von 143.925,-- EUR zur Verfügung (s. Anlage I).
Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 Uhr
Für eine bessere Vereinbarkeit bedarf es passgenauerer Öffnungszeiten in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen. Die Regelangebote von Oberhausener Kindertageseinrichtungen sollen sukzessiv mit der Förderung des Angebotes von Tagesrandzeiten (nach 17 Uhr und vor 7 Uhr) besser die Bedarfe von Familien abdecken können. Im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2021 bieten fünf Kindertageseinrichtungen in den Sozialräumen SR 73 -Alstaden/Lirich,
SR 74 - Sterkrade Mitte und im SR 76 - Osterfeld insgesamt 22,5 Std. Randzeitenbetreuung an. Dieses Angebot wird in Höhe von 42.750,-- EUR bezuschusst (s. Anlage II).
Pilotprojekt „Sterkrader Kirmes-Kita für Kinder aus Familien beruflich Reisender Juli 2021“
Ausgangslage
Die Kinder beruflich reisender Eltern (u. a. Schaustellerinnen und Schausteller, Zirkusangehörige) haben nur selten die Möglichkeit, auf der Reise eine Kindertageseinrichtung zu besuchen, da dies für viele Familien kaum zu organisieren ist. In den angefahrenen Kommunen ist häufig in den Kindertageseinrichtungen kein Platz für Gastkinder verfügbar bzw. die Verweildauer so kurz, dass sie sich nicht eingewöhnen können.
Die Länderkonferenz der Schul-und Kultusministerien für Fragen der schulischen Bildung der Kinder beruflich Reisender beschäftigt sich seit 1990 intensiv mit den Bildungsfragen betroffener Kinder. Im Jahr 2011 wurde den inzwischen in allen Bundesländern installierten „Bereichslehrkräften“ die Möglichkeit eröffnet, im Zusammenhang mit Förderunterricht oder Hausaufgabenbetreuung schulpflichtiger Kinder auch Geschwisterkinder im Vorschulalter mit zu betreuen – soweit den Lehrkräften zeitliche Kapazitäten zur Verfügung stehen. Diesen Lehrerinnen und Lehrern fehlen jedoch in der Regel die praktischen Erfahrungen und besonderen Kenntnisse im frühkindlichen Bildungsbereich. Zeitliche Ressourcen und fachlich geeignete Materialien stehen, wenn überhaupt, eher zufällig zur Verfügung.
Damit sind für viele Kinder beruflich Reisender Chancen der frühen Bildung nur bedingt zugänglich, wie z. B. die Förderung von Vorläufer-Kompetenzen, die für den späteren Schulbesuch bedeutsam sind.
Pilotprojekt
Im Rahmen der Möglichkeit über die Förderung flexibler Angebote soll ein zusätzliches Betreuungsangebot bei unregelmäßigem Bedarf in Oberhausen geschaffen werden. Die Zielsetzung des Pilotprojektes ist es, im Kath. Familienzentrum St. Clemens am Eugen-zur-Nieden-Ring 6 eine Gruppe für 10 bis 15 Kindern von Schaustellerfamilien, die im Rahmen ihrer Geschäfte auf der Fronleichnamskirmes 2021 in Oberhausen tätig sind, zu installieren. Die Kindertageseinrichtung hält im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 10. Juni 2021 ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für Kinder von Schaustellerfamilien vor. Die Eltern werden gezielt angesprochen und an der bedarfsgerechten Ausgestaltung eines Bildungsangebotes beteiligt. Gleichzeitig können die Eltern ihren Geschäften nachgehen, ohne ihre Kinder im Auge behalten zu müssen. Den Kindern werden sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet. Über das Sterkrader Angebot kann eine Anbahnung von Elternbildung erfolgen, die für die frühe Bildung von Kindern beruflich Reisender unabdingbar ist.
Die Kinder werden in der Räumlichkeit der oben benannten Kindertageseinrichtung, die sich mitten auf dem Festplatz der Sterkrader Kirmes befindet, betreut. So bleiben den Eltern lange Anfahrtswege erspart und die Kinder werden nicht aus dem gewohnten Umfeld ausgegrenzt. Zu den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung ist ein Kontakt zu den anderen Kindern, die sich in der Regelbetreuung befinden, möglich (orientiert an den dann bestehenden Kontaktregeln zur Vermeidung der Verbreitung von Infektionen im Rahmen von Regelungen zu Corona). Gegenseitige Einladungen zum gemeinsamen Spiel sind geplant. Separate Angebote sollen den besonderen Bedürfnissen von Kindern auf der Reise gerecht werden. Die Eltern werden über Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten, die auch auf der Reise umgesetzt werden können, informiert und bei Bedarf auf die Möglichkeit einer Frühförderung aufmerksam gemacht.
Basierend auf den Kostenangaben des Trägers wird ein Zuschuss in Höhe von 12.000,-- EUR berücksichtigt, der sich wie folgt aufschlüsselt (s. Tab. 2):
Tab. 2: Pilotprojekt „Sterkrader Kirmes-Kita für Kinder aus Familien beruflich Reisender Juli 2021“

Ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz:
Ergänzende Kindertagespflege kann insbesondere in den Sozialräumen SR 72 Oberhausen-Ost, SR 74 Sterkrade Mitte, SR 75 Sterkrade Nord und SR 76 Osterfeld angeboten werden. In diesen Sozialräumen besteht bei Eltern aufgrund der beruflichen Verpflichtungen mehr Betreuungsbedarf als eine Stunde außerhalb der Öffnungszeit der öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen oder der Offenen Ganztagsschulbetreuung. Kindertagespflegepersonen können diese Tageskinder über die von ihnen regelmäßig betreuten Tageskinder zusätzlich betreuen. Andere Kindertagespflegepersonen können Tageskinder ausschließlich außerhalb der Betreuungszeit der Kindertageseinrichtung oder Offenen Ganztagsschule betreuen. Wochenendbetreuung kann auch angeboten werden. Ein breites Angebot wird für die von den Eltern benötigte Unterstützung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bereitgehalten.
Kosten für diese Betreuungsangebote belaufen sich bei 25 Kindern monatlich auf 8.690,-- EUR. Es handelt sich um Pauschalen für die Betreuung von 325,-- EUR für bis zu 15 Stunden und 540,-- EUR für bis zu 25 Stunden. Hinzu kommen Wochenendzuschläge und Zuschläge für die Betreuung vor 6 Uhr und nach 20 Uhr von 30,-- EUR (bis zu 15 Stunden) bzw. 50,-- EUR (bis zu 25 Stunden). Für den Zeitraum vom 01. Januar bis zu 31. Juli 2021 wird für die Angebote der ergänzenden Kindertagespflege insgesamt 60.830,-- EUR zur Verfügung gestellt (s. Tab. 3).
Tab. 3: Höhe der Zuschüsse für Angebote der ergänzenden Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1 KiBiz

Mittelabruf über ein Interessensbekundungsverfahren
Insgesamt steht der Stadt Oberhausen ein Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2020/2021 in Höhe von insgesamt 402.800,-- EUR zur Verfügung. Dieser Betrag erhöht sich um 100.700,-- EUR durch den Eigenanteil der Stadt Oberhausen in Höhe von 25 Prozent.
In einem ersten Schritt können vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2021 die Träger von Kinderbetreuungsangebote insgesamt 293.709,-- EUR Fördermittel für die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungsangeboten beim Jugendamt der Stadt Oberhausen abrufen. Die Oberhausener Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben bisher die Umsetzung von Flexibilisierungsmaßnahmen bekundet, für die die Stadt Oberhausen rund 259.505,-- EUR Fördermittel einplant. Die Oberhausener Träger von Kinderbetreuungsangeboten haben nun die Möglichkeit über ein Interessensbekundungsverfahren bis zum 16. November 2020 weiter Angebote im Rahmen der Flexibilisierung von Betreuungszeiten bei der örtlichen Jugendhilfeplanung einzureichen. Sofern die noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 34.204,-- EUR durch weitere Flexibilisierungsmaßnahmen seitens der Träger ausgeschöpft sind, besteht die Möglichkeit weitere Fördermittel in Höhe von bis zu 209.791,-- EUR beim Jugendamt für das KJ 2020/21 durch ein Interessensbekundungsverfahren abzurufen. Der entsprechende Vordruck ist der Vorlage beigefügt (s. Anlage III).
Ausblick
Basierend auf den im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Juli 2021 gemachten Erfahrungen und unter Berücksichtigung der sich entwickelnden Elternbedarfe sind für künftige Kindergartenjahre die Förderkriterien zu überprüfen, um den ab dem Kindergartenjahr 2021/22 entsprechenden Landeszuschuss sachgerecht einzusetzen. Hierüber und über weitere Zuschussanträge beschließt der Rat der Stadt Oberhausen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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57,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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43,7 kB
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