Beschlussvorlage - B/16/5584-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Vorlage zu den Angebotsstrukturen der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Oberhausen zum Kindergartenjahr 2020/21 (Drucksache-Nr. B/16/5431-01)hier: Anzahl der Kindertagespflegepersonen im Jugendamtsbezirk Oberhausen für das Kindergartenjahr 2020/21
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend und Familie
- Bearbeitung:
- Daniela Kolsek
- Verantwortung:
- Herr Deniz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.04.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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11.05.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt, ergänzend zur Drucksache-Nr. B/16/5431-01, dass insgesamt 265 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2020/21 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) n. F. tätig sind.
Hierfür erhält die Stadt Oberhausen Zuwendungen für das Kindergartenjahr 2020/21 beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege“ unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden u. Gemeindeverbänden“ in Höhe von 132.500,-- EUR, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“ zu verausgaben sind.
Unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“ sind für das Haushaltsjahr 2020 bislang insgesamt 10.108.050,-- EUR veranschlagt.
Durch die erhöhten Auszahlungen an die Fachberatungen ergibt sich im Haushaltsjahr 2020 ein Mehraufwand in Höhe von 132.500 EUR unter dem Auftrag 310106010104 „Tagespflege“, Kostenart: 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen“.
Deckungsvorschlag:
Dem Mehraufwand stehen im Haushalt 2020 entsprechende Mehrträge in gleicher Höhe beim Auftrag 310006010104 „Tagespflege“, Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden“ entgegen.
Hierbei handelt es sich um Fördermittel für die Fachberatung je Kindertagespflegeperson gem. § 47 (KiBiz) n. F.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 47 KiBiz n. F. gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Aus diesen Mitteln leitet das Jugendamt insgesamt 500,-- EUR je Kindertagespflegeperson, die Kinder bis zum Schuleintritt betreut, an die zuständige Fachberatungsstelle weiter.
Vor diesem Hintergrund ist neben den geförderten Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk auch die Anzahl der Kindertagespflegepersonen im Jugendamtsbezirk auf der Grundlage einer verbindlichen Mitteilung bis zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegen.
Da es sich um einen neuen Landeszuschuss handelt, den die Stadt Oberhausen zum 15. März 2020 erstmalig beantragt, ist mit dem Landschaftsverband Rheinland verabredet, dass in diesem besonderen Fall, der entsprechende Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt als dem 15. März 2020 nachgeholt werden kann.
Für die Antragstellung zum Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen bis zum 15. März 2021 durch den Rat der Stadt Oberhausen zu beschließen.
