11.05.2020 - 7 Ergänzung der Vorlage zu den Angebotsstrukturen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage der Delegierung im Sinne des § 60 (1) S. 2 GO NRW anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Hauptausschuss beschließt, ergänzend zur Drucksachen-Nr. B/16/5431-01, dass insgesamt 265 Kindertagespflegepersonen im Stadtgebiet Oberhausen zum Kindergartenjahr (KJ) 2020/21 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und               Förderung von Kindern (KiBiz) n. F. tätig sind.

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen Zuwendungen für das Kindergartenjahr 2020/21  beim Auftrag 310106010104 „Tagespflege" unter der Kostenart 414200 „Zuwendungen von Gemeinden u. Gemeindeverbänden" in Höhe von 132.500,-- EUR, die unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen" zu               verausgaben sind.

 

Unter der Kostenart 533128 „Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen" sind für das Haushaltsjahr 2020 bislang insgesamt 10.108.050,-- EUR veranschlagt.

 

Durch die erhöhten Auszahlungen an die Fachberatungen ergibt sich im  Haushaltsjahr 2020 ein Mehraufwand in Höhe von 132.500 EUR unter dem Auftrag               310106010104 „Tagespflege", Kostenart: 533128 „Jugendhilfe außerhalb von               Einrichtungen".

 

Deckungsvorschlag:

Dem Mehraufwand stehen im Haushalt 2020 entsprechende Mehrträge in gleicher Höhe beim Auftrag 310006010104 „Tagespflege", Kostenart 414200 „Zuwendungen               von Gemeinden und Gemeindeverbänden" entgegen.

 

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für die Fachberatung je  Kindertagespflegeperson gem. § 47 (KiBiz) n. F."