Beschlussvorlage - B/16/5583-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2020/21 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) n. F. – werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

Städt. KTE Stadtmitte, Friedenstr. 36, 46045 Oberhausen

- Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/Styrum

durch Teilung des Verbundes Familienzentrum Innenstadt (Städt. KTE Stadtmitte, Wörthstr. 25, 46045 Oberhausen mit dem Ev. Christus-KG, Nohlstr. 6, 46045 Oberhausen und dem Ev. Christus-KG, Almastr. 25, 46045 Oberhausen)

 

 

Kath. KTE St. Antonius, Antoniusplatz 2, 46049 Oberhausen

- Sozialraum 73 Alstaden/Styrum -

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2020/21 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren“ unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land – Familienzentren“ eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 40.000,-- EUR, wovon   20.000,-- EUR auf das Haushaltsjahr 2020 entfallen und entsprechend unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ zu verausgaben sind.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F.

 

Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ sind für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 55.000,-- EUR veranschlagt.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

 

Das 2006 gestartete Landesprogramm „Familienzentren NRW“ fördert nun seit gut 14 Jahren die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren.

Unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern sollen Kinder von Beginn an die bestmöglichsten Chancen auf individuelle Förderung erhalten. Neben der Betreuung und Förderung der Kinder wird eine Vielzahl bedarfsgerechter und wohnortnaher Angebote für Familien bereitgehalten. Die Oberhausener Familienzentren unterstützen Familien bei der Erziehung sowie im Alltag und fördern somit die Erziehungs- und Bildungskompetenz der Eltern.

 

Mit dem novellierten KiBiz sieht der Gesetzgeber für das Kindergartenjahr 2020/21 eine deutliche Erhöhung der Förderung für alle Familienzentren von bisher 13.000,-- EUR (bzw. 14.000,-- Euro bei besonderem Unterstützungsbedarf) auf 20.000,-- EUR jährlich vor.

 

„Familienzentren haben in besonderer Weise die Aufgabe,

 

1. Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen

  Lebenslagen und Bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,

2. mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu  

  bündeln und zu vernetzen,

3. Angebote für Familien im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung

  des Familienzentrums betreut werden,

4. Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19  

  hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen

  vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichem Sprachförderbedarf, die keine

  Kindertageseinrichtung besuchen, und

5. an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf der Grundlage von Konzepten

  der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.“

 

Mit Rundschreiben vom 04. März 2020 teilte das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW mit, dass zu den bestehenden 33 Familienzentren in Oberhausen für das KJ 2020/21 zwei weitere Standorte ausgewählt werden können. Die Auswahlentscheidung erfolgt auf örtlicher Ebene durch eine entsprechende Beschlussfassung. Das Land erwartet eine Mitteilung über die örtliche Entscheidung bis zum 15. Juni 2020.

 

Seit 2012 fordert das Land von den Kommunen einen Ausbau unter Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe. Sozialräume, in denen die Kinder ein höheres Armutsrisiko tragen bzw. einen stärkeren Bedarf zur Bildungsförderung aufweisen, sollen gezielt in den Focus genommen werden. Die Berücksichtigung sozialräumlicher Erfordernisse war in Oberhausen bereits vor 2012 wesentliches Entscheidungskriterium für die Standortfestlegung von Familienzentren, so dass die Fachverwaltung sich in ihrem bisherigen Handeln durch das Land bestätigt sieht.

 

Nach Überprüfung der aktuellen Datenlage (besondere Lebenssituation - wie Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, kinderreiche Familien, Kinder von Alleinerziehenden, wirtschaftliche Lebenssituation sowie Daten zur Gesundheit – im Verhältnis zur Zahl der Familienzentren) durch den Bereich 3-1/Kinder, Jugend und Familie besteht aktuell in den Sozialräumen Oberhausen-Mitte/Styrum (SR 71) und Alstaden/Lirich (SR 73) ein Ausbaubedarf an Familienzentren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, nach fachlicher Vorberatung mit den freien Trägern von Kindertageseinrichtungen in der Arbeitsgruppe „Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege“ nach § 78 SGB VIII vom 05. März 2020 die

 

Städt. KTE Stadtmitte, Friedenstr. 36, 46045 Oberhausen

- Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/Styrum

durch Teilung des Verbundes Familienzentrum Innenstadt (Städt. KTE Stadtmitte, Wörthstr. 25, 46045 Oberhausen mit dem Ev. Christus-KG, Nohlstr. 6, 46045 Oberhausen und dem Ev. Christus-KG, Almastr. 25, 46045 Oberhausen)

 

sowie die

 

Kath. KTE St. Antonius, Antoniusplatz 2, 46049 Oberhausen

- Sozialraum 73 Alstaden/Styrum -

 

mit der Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum im Kindergartenjahr 2020/21 zu betrauen.

 

Von den o. g. Familienzentren wird seitens des Landes NRW erwartet, sich innerhalb des kommenden KJ - orientiert an dem vorgegebenen Gütesiegelkatalog - zu zertifizieren.

 

Die Landesförderung für zwei Familienzentren beträgt insgesamt 40.000,-- EUR. Die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen Städt. KTE Stadtmitte und Kath. KTE St. Antonius erhalten somit jeweils eine Förderung in Höhe von 20.000,-- EUR für das KJ 2020/21 aus Landesmitteln.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...