11.05.2020 - 8 Umsetzung der Novellierung des Kinderbildungsge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst auf der Grundlage der Delegierung im Sinne des § 60 (1) S. 2 GO NRW anstelle des Rates der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Für die Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren (FZ) zum Kindergartenjahr (KJ) 2020/21 nach dem Gesetz zur frühen Bildung und               Förderung von Kindern (KiBiz) n. F. - werden folgende Oberhausener Kindertageseinrichtungen benannt:

 

Städt. KTE Stadtmitte, Friedenstr. 36, 46045 Oberhausen - Sozialraum 71 Oberhausen Mitte/Styrum               durch Teilung des Verbundes Familienzentrum Innenstadt (Städt. KTE Stadtmitte, Wörthstr. 25, 46045 Oberhausen mit dem Ev. Christus-KG, Nohlstr. 6, 46045 Oberhausen und dem Ev. Christus-KG, Almastr. 25, 46045 Oberhausen)

 

Kath. KTE St. Antonius, Antoniusplatz 2, 46049 Oberhausen - Sozialraum 73 Alstaden/Styrum

 

Hierfür erhält die Stadt Oberhausen für das KJ 2020/21 beim Auftrag 310006010103 „nicht zertifizierte Familienzentren" unter der Kostenart 414101 „Zuwendungen vom Land - Familienzentren" eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 40.000,-- EUR, wovon 20.000,-- EUR auf das Haushaltsjahr 2020 entfallen und entsprechend unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige               Bereiche" zu               verausgaben sind.

Hierbei handelt es sich um Fördermittel für noch nicht zertifizierte Familienzentren gem. § 43 (KiBiz) n. F.

 

Unter der Kostenart 531821 „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche" sind  für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 55.000,-- EUR veranschlagt."

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Anlagen zur Vorlage