Beschlussvorlage - B/16/5771-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 289.500,- € für das Jahr 2020 für die Auftragsnummer 340007010195 - Pandemie, Sachkonto 529100 – Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen sowie in Höhe von 137.500,- € für die Auftragsnummer 340007010195 - Pandemie, Sachkonto 523800 – Erstattungen an übrige Bereiche, zur Durchführung von Testungen auf Covid 19 (Coronavirus SARS-CoV-2) im Rahmen der Corona-Pandemie.

 

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit, sofern keine Erträge in Höhe der außerplanmäßigen Aufwendungen vereinnahmt werden können

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Zu Beginn der Corona-Pandemie, im Zeitraum vom 09.03. bis zum 13.03.2020, wurden in Oberhausen 133 Personen durch das Testteam des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Kreisverband Oberhausen, getestet. Im Rahmen der guten Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Krankenhaus Oberhausen (EKO) konnte für diese Tests auf die dortigen Laborkapazitäten zurückgegriffen werden.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen und des daraus resultierenden Ausbaus der Testungen, wurde auf der Lindnerstraße eine mobile Teststation („Drive In“) initiiert und aufgebaut. Gleichzeitig wurden durch die mobilen Testteams, unter Koordinierung des DRK; weitere Testungen durchgeführt.

Da die Laborkapazitäten des EKO für hauseigene Testungen und für Fälle äußerster Dringlichkeit (z.B. Verdachtsfälle im medizinischen Bereich, in stationären Einrichtungen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe u.ä.) benötigt wurden bzw. vorgehalten werden sollten, erfolgte zunächst im Rahmen der Testungen eine Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) Dr. Stein und Kollegen, Tomphecke 45, 41169 Mönchengladbach. Nachdem deren Kapazitäten ausgeschöpft waren, erfolgte ab dem 24.03.2020 eine Einbindung des MZV Eveld und Kollegen, Nienkampstr. 1, 45326 Essen. Zur Sicherstellung zusätzlicher Testkapazitäten, insbesondere im Hinblick auf die Durchführung von strukturierten Testungen in stationären Einrichtungen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe, ambulanten Pflegediensten usw. wurden zusätzliche Testkapazitäten im Labor des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes  Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW), Deutscher Ring 100, 47798 Krefeld, durch den Bereich 3-4/ Gesundheit akquiriert. Das CVUA führt die Testungen in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Düsseldorf durch.

Zur Sicherstellung flächendeckender Testungen von Risikogruppen/-bereichen auf Covid 19 hat der Krisenstab der Stadt Oberhausen entschieden, in einem strukturierten Verfahren alle 26 stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen nach einem festgelegten Schlüssel (5% der Bewohner und Bewohnerinnen und 5 % der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen) zu testen. In einem rollierenden Verfahren wurde jede Einrichtung jeweils fünfmal angefahren und getestet. Im weiteren Verlauf wurden darüber hinaus die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ambulanten Pflegedienste strukturiert getestet. Es wurden täglich jeweils 5 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen pro Pflegedienst von 6 Einrichtungen (insgesamt 30 Tests) getestet.

Aufgrund der Ergebnisse aus den strukturierten Testungen, die ausschließlich negativ waren, wurde die Teststrategie in Abstimmung mit allen Ärzten des Krisenstabes, dem Bereich 3-4/ Gesundheit und den vertretenen Oberhausener Krankenhäusern ab dem 18.05.2020 umgestellt. Seitdem werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (stationärer Einrichtungen und mobiler Pflegedienste) sowie Bewohner und Bewohnerinnen stationärer Einrichtungen, bei dem geringsten Verdacht respiratorischer Symptome und/oder für die eine ärztliche Überweisung gemäß RKI-Richtlinie vorliegt, entsprechend der bestehenden Systeme am Drive In oder mobil durch das DRK-Team getestet. Die Kooperation zwischen den stationären Einrichtungen, den besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sowie den ambulanten Pflegediensten und der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen unter Federführung des DRK ist dem Krisenstab durch Rückmeldungen der Einrichtungen ausdrücklich positiv zurückgespiegelt worden.

Bis zum Stichtag, den 22.05.2020, wurden insgesamt 9.324 Testungen durchgeführt.

Davon von der Feuerwehr/ dem DRK:

Stein

725 Testungen

Eveld

2.491 Testungen

EKO

80 Testungen

CVUA

3.456 Testungen

           6.752 (* davon 2906 mit Überweisungen)

    zuzügl.         133 Testungen des DRK (s.o.)

          6.885 Testungen

In den Oberhausener Krankenhäusern wurden bis zum 22.05.2020 insgesamt 2.439 Testungen durchgeführt:

Da im Haushaltsjahr 2020 für die Begleichung der im Rahmen der Corona-Pandemie entstehenden Aufwendungen für die Durchführung der Testungen (inkl. Kosten des Drive In sowie der mobilen Testteams) keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, werden zusätzliche Haushaltsmittel im Rahmen von außerplanmäßigen Aufwendungen benötigt:

Laborkosten:

Produkt 070101/ Gesundheitsschutz, -förderung, -hilfen, Gutachten und Stellungnahmen

Auftragsnummer 340007010195 - Pandemie

Sachkonto 529100 - Sonst. Aufwendungen für Dienstleistungen

Benötigter Haushaltsansatz: 289.500,- Euro

Drive In / Mobile Testteams

Produkt 070101/ Gesundheitsschutz, -förderung, -hilfen, Gutachten und Stellungnahmen

Auftragsnummer 340007010195 - Pandemie

Sachkonto 523800 – Erstattungen an übrige Bereiches

Benötigter Haushaltsansatz: 137.500,- Euro

Bevor Zahlungen aus dem zusätzlichen Budget in Anspruch vorgenommen werden, wird geprüft, ob eine Drittelmittelfinanzierung durch Bund oder Land möglich ist und inwieweit Erstattungsansprüche geltend gemacht werden können. Dieses würde zu Erträgen zur Refinanzierung der Aufwendungen führen.

Es liegt bereits eine Kostenübernahmeerklärung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) für die Durchführung der 79 Testungen in den Fleisch-Zerlegungsbetrieben in Oberhausen vor (Erlass vom 19.05.2020). Die Übernahmegarantie gilt, wenn die Untersuchungen bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern des Landes (CVUA) bzw. der AiCuris GmbH durchgeführt wurden. In Ausnahmefällen werden auch Kosten übernommen, die in anderen Laboren angefallen sind. Die Laborkosten sind durch die Stadt Oberhausen in Vorleistung zu erbringen, werden jedoch durch das Land NRW erstattet.

Darüber hinaus hat der Krisenstab der Stadt Oberhausen in seinem 54. Lagebericht vom 09.04.2020 sowie in der Erinnerung (88. Lagebericht) vom 04.05.2020 im Rahmen der Berichterstattung an die Bezirksregierung Düsseldorf die Frage der Kostenübernahme für die Durchführung der strukturierten Testungen gestellt. Durch die Bezirksregierung Düsseldorf wurde daraufhin beim MAGS nachgefragt. Antworten der Bezirksregierung sowie des MAGS zu diesem Punkt stehen noch aus. Zwischenzeitlich liegt über den Städtetag die Information vor, dass nach einem Referentenentwurf rückwirkend ab dem 14.05.2020 die Kosten für die Testungen von asymptomatischen Personen über die Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) abgerechnet werden können. Der genaue Inhalt und der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rechtsverordnung stehen derzeit noch nicht fest. Eine genaue Bezifferung möglicher Erträge kann daher derzeit noch nicht erfolgen.

Die Aufwendungen für den Einsatz der mobilen Testteams sowie des Betriebs des Drive In sind nach derzeitigem Sachstand durch die Stadt Oberhausen zu tragen. Eine Kostenerstattung ist nach heutigem Stand lediglich für die Laborkosten (Testungen) möglich.

Deckungsvorschlag: Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit, sofern keine Erträge in Höhe der außerplanmäßigen Aufwendungen vereinnahmt werden können.

Es ist zu berücksichtigen, dass trotz Einstellung der strukturierten Tests weitere Tests durchgeführt werden und auch diese zu einem großen Teil durch die Stadt Oberhausen zu zahlen bzw. vorzufinanzieren sind. Die beantragte überplanmäßige Aufwendung spiegelt den derzeitigen Pandemie-Verlauf wieder. Bei einer „2. Welle“ oder steigenden Infektions- und Testungsraten kann ein weiterer Mittelbedarf nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 

Loading...