Beschlussvorlage - B/16/5709-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW: Zuschussantrag Kunstverein Oberhausen e.V. zum KUNSTSOMMER 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Dezernat 1 / Finanzen und Kultur
- Bearbeitung:
- Sabine Bergforth
- Verantwortung:
- Buchloh
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kulturausschuss
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Beschlussfassung
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03.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW vom 31.03.2020.
Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Manfred Flore gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW folgende Entscheidung
Der Kunstverein Oberhausen e.V,. erhält einen Zuschuss für die Durchführung des Kunstsommers 2020 in Höhe von 3.000,-- EUR.
Finanzmittel stehen in entsprechender Höhe bei Produkt 040703 – musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 – Kulturbüro- Sachkonto 531823 –Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche- zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Der Kunstverein Oberhausen e.V. hat im Februar 2020 einen Zuschuss zur Durchführung des Kunstsommers 2020 im Kulturbüro beantragt. Dieser Antrag sollte in der regulären Sitzung des Kulturausschusses am 31.03.2020 behandelt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde dieser Ausschuss abgesagt.
Die Planungen für den Kunstsommer mussten weiter geführt werden, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung herbei geführt wurde. Durch die Bewilligung des Zuschusses wurde dem Antragsteller die nötige Planungssicherheit gegeben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,2 kB
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