03.06.2020 - 18 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
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Beschluss

Der Kulturausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW vom 31.03.2020.

 

Dringlichkeitsentscheidung:

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen der Oberbürgermeister Daniel Schranz und das Ratsmitglied Manfred Flore gem. § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW folgende Entscheidung

 

Der Kunstverein Oberhausen e.V,. erhält einen Zuschuss für die Durchführung des Kunstsommers 2020 in Höhe von 3.000,-- EUR.

 

Finanzmittel stehen in entsprechender Höhe bei Produkt 040703 - musische Bildung und Kulturarbeit- Auftrag 860004070300 - Kulturbüro- Sachkonto 531823 -Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche- zur Verfügung.

 

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Anlagen zur Vorlage