Berichtsvorlage - M/16/5609-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergleich zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Oberhausen und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Brigitte Netterdon
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
11.05.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
14.05.2020
|
Sachverhalt
Bezug
M/16/4724-01 Umweltausschuss 06.06.2019
Sachdarstellung
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Oberhausen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich am 12.02.2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Oberhausen geeinigt (siehe Anlage 1). In enger Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Düsseldorf wurden umfangreich Maßnahmen erarbeitet, die so schnell wie möglich die Einhaltung des NO2-Grenzwertes an der Mülheimer Straße sicherstellen sollen. Dabei sollen jedoch nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu reduzieren. Des Weiteren wurde festgehalten, dass die Beteiligten von der Autoindustrie erwarten, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge sobald wie möglich reduzieren.
Maßnahmenpaket 1
Das Maßnahmenpaket 1 enthält insgesamt 28 Maßnahmen (siehe Anlage 2), die zum Teil bereits 2018 im Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ enthalten sind und sich daher bereits in der Umsetzung befinden. Andere Maßnahmen wurden für den Vergleich mit der DUH neu erarbeitet. Allgemein ist für die Umsetzung aller Maßnahmen der vorgesehene Zeitplan (siehe Anlage 5) zu beachten. Dies gilt auch soweit und solange die Maßnahmen nicht in den für Oberhausen gültigen Luftreinhalteplan aufgenommen worden sind:
Maßnahmen im Bereich der Mülheimer Straße:
- Ganztägiges Lkw-Fahrverbot
- Einsatz (teil-)stationärer Lkw- und Geschwindigkeitsmessanlagen
- Verkehrsreduzierende Maßnahmen an der Mülheimer Straße
- Umweltorientiertes Verkehrsmanagement im Umfeld der Mülheimer Straße
- Ausbau der V2X-Kommunikation (vehicle-to-everything)
- Neue Parkgebührenordnung zur Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts
- P&R-Parkplätze in Oberhausen
Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs:
- Nachrüstung mit Abgasnachbehandlungssystemen bzw. Neubeschaffung von Bussen bei der Stadtwerke Oberhausen AG (STOAG)
- Leistungserweiterung im ÖPNV
- Beschleunigung des ÖPNV
- Bus on demand
- Dynamische Fahrgastinformation in Oberhausen (DFO)
- Tarifliche Maßnahmen
- Arbeitgeberzuschussmodell
Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs:
- Radverkehrsbeschleunigung „RADWELLE“
- Radwegeplanungen/Fahrspurreduktion MIV
- Mellinghofer Straße
- Tannenbergstraße
- Teutoburger Straße
- Bebelstraße/Knotenpunkte Duisburger Straße/Concordiastraße und Concordiastraße/Bebelstraße
- Radverkehrskonzept
- Smartphone App „RADROUTEN“
- Fahrradabstellanlagensystem mit integriertem Lastenradverleih für Anwohner im Bismarckviertel
- Radschnellweg „Hiberniadamm“
Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität:
- E-Roller Sharing
- Förderung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen in (Handwerks-)Betrieben
- Ausbau der Ladeinfrastruktur
- Ladesäuleninfrastrukturkonzept
Weitere Maßnahmen:
- Hardwarenachrüstungen im kommunalen Fuhrpark
- Einrichtung eines Fahrzeugpools für städtische Mitarbeiter in Form eines offenen Carsharing-Konzepts
- City-Logistik-Konzept
- Neueinrichtung einer Planstelle „Nahmobilitätsmanager“
Alle Maßnahmen müssen in die aktuell von der Bezirksregierung Düsseldorf zu erarbeitende Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Oberhausen aufgenommen werden. Diese ist bis spätestens Ende Oktober 2020 abzuschließen.
Wirkungskontrolle
Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich verpflichtet, fortlaufend die Wirkung der aktuell in der Umsetzung befindlichen und bisher nicht im Luftreinhalteplan festgeschriebenen Maßnahmen durch Messung der NO2-Konzentation an der Mülheimer Straße zu kontrollieren. Die Ergebnisse werden monatlich dokumentiert und der DUH zur Verfügung gestellt.
Falls wider Erwarten der durchschnittliche Wert für NO2 auf der Grundlage der Werte für Januar 2020 bis September 2020 40 µg/m³ überschreitet, wird die Stadt auf Grundlage der „Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Mülheimer Straße“, die aktuell von einem extern beauftragten Büro erarbeitet wird und im Herbst diesen Jahres fertiggestellt werden soll, eine weitere verkehrsreduzierende Maßnahme umsetzen. Dies wären zwischen der Werksgasthauskreuzung und der Danziger Straße entweder eine Pförtnerung (kürzere Grünphasen zur Reduzierung der einfahrenden Fahrzeuge auf die Mülheimer Straße) und/oder Tempo 30 und/oder auf einem noch näher festzulegenden Abschnitt eine dynamische Fahrstreifenreduktion (Reduzierung der Fahrstreifen von vier auf drei, wobei die dritte Spur je nach Verkehrsaufkommen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung freigegeben werden kann) und/oder eine Busspur.
Maßnahmenpaket 2 bzw. Empfehlung durch eine Schiedsstelle
Sollte der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel für 2020 ebenfalls nicht eingehalten werden, tritt unverzüglich Maßnahmenpaket 2 (siehe Anlage 3) in Kraft. Dieses enthält die im Maßnahmenpaket 1 unter dem Punkt „Verkehrsreduzierende Maßnahmen an der Mülheimer Straße“ genannten Maßnahmen und besagt, dass diese unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie im erforderlichen Umfang, ggf. kumulativ, unverzüglich verschärfend umgesetzt werden müssen. Das Maßnahmenpaket 2 ist dabei ebenfalls in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen.
Sollte der Fall eintreten, dass der NO2-Grenzwert auch bis zum 30.06.2021 überschritten wird, werden sich die DUH und das Land NRW kurzfristig zusammensetzen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Parteien nicht auf kurzfristig wirksame Maßnahmen einigen könne, soll einen noch zu benennende Schiedsstelle eine Empfehlung aussprechen, an die die Beteiligten dann vorbehaltlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung gebunden wären.
Kurzfassung
Am 12.02.2020 hat die Stadt Oberhausen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG Münster) ein Vergleichsentwurf mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bzgl. der NO2-Grenzwertüberschreitung an der Mülheimer Straße ausgehandelt. Nachdem sowohl das Land NRW als Beklagte, als auch die DUH als Klägerin und die Stadt Oberhausen als Beigeladene diesem Vergleich zugestimmt hatten, wurde das Ergebnis am 28.02.2020 vom OVG Münster veröffentlicht.
Darin hat sich die Stadt Oberhausen dazu verpflichtet, mit der Umsetzung der 28 Maßnahmen aus Maßnahmenpaket 1 fortzufahren bzw. unverzüglich zu beginnen und dabei den für die jeweilige Maßnahme enthaltenen Zeitplan zu beachten.
Der unverzügliche Beginn ist im Hinblick auf die im Vergleich vereinbarte Zeitschiene, der durchschnittliche Wert für NO2 darf den Grenzwert von 40 µg/m³ zwischen Januar und September 2020 nicht überschreiten, wichtig. Sollte dieses Ziel nämlich nicht erreicht werden, muss die Stadt Oberhausen ab dem 01.11.2020 zusätzlich zum ganztägigen Lkw-Durchfahrtsverbot eine weitere verkehrsreduzierende Maßnahme (Tempo 30, Pförtnerung, dynamische Fahrstreifenreduktion, Busspur) auf der Mülheimer Straße umsetzen. In einem weiteren Schritt würde bei einer Nichteinhaltung des NO2-Jahresmittelwertes für 2020 Maßnahmenpaket 2 in Kraft treten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
117,2 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
269,1 kB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
98 kB
|
|||
|
4
|
öffentlich
|
252,6 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
146,7 kB
|
