Beschlussvorlage - B/16/5628-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer auf drei Jahre befristeten Planstelle innerhalb des Bereiches 5-6/Mobilität im Rahmen der Umsetzung des Breitbandausbaus
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Cagla Özkan
- Verantwortung:
- Herr Kawicki
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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30.04.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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11.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer auf drei Jahre befristeten Planstelle innerhalb des Bereiches 5-6/ Mobilität im Rahmen der Umsetzung des Breitbandausbaus. Die Einrichtung der entsprechenden Planstelle erfolgt vorbehaltlich einer Personalkostenrefinanzierung im Rahmen des Gesamtprojektes.
Der Rat beschließt darüber hinaus die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 30.600 EUR (Personalkosten ab 07/2020) im Deckungsring Personal (D00000001) für das Haushaltsjahr 2020.
Deckungsvorschlag:
Personalkostenrefinanzierung im Rahmen des Gesamtprojekts. Bei entsprechender Förderzusage werden die Personalkosten zu 100 % kompensiert.
Sachverhalt
Begründung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie einer entsprechenden Kofinanzierung des Landes NRW werden der Stadt Oberhausen Fördermittel in Höhe von zunächst 8.536.349,00 EUR zur Verfügung gestellt. Im ersten Schritt sollen acht als „weiße Flecken“ gekennzeichnete Gebiete in Oberhausen mit Breitbandanschlüssen ausgestattet werden. In diesen Gebieten ist eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und auch in den nächsten drei Jahren nicht zu erwarten. Es handelt sich um etwa 339 „unterversorgte“ Adressen, die über Breitbandanschlüsse mit schnellem Internet ausgestattet werden sollen. Mit einem Projektbeginn ist im III. Quartal 2020 zu rechnen.
Zur Versorgung von weiteren 1050 unterversorgten Hausanschlüssen wurde im Dezember 2019 ein Förderantrag gestellt. Die Erteilung des vorläufigen Bewilligungsbescheides steht noch aus. Das Fördervolumen beträgt insgesamt ca. 3,5 Mio. Euro.
Weiterhin wurden im Dezember 2019 insgesamt 14 Förderanträge im Rahmen des Förderaufrufs zur Versorgung von Schulen, Krankenhäusern und Gewerbe mit einem Fördervolumen von insgesamt ca. 6 Mio. Euro gestellt.
Darüber hinaus ist ab Sommer 2020 mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie zur Versorgung der als „graue Flecken“ gekennzeichneten Gebiete, welche den Großteil des Stadtgebiets ausmachen, mit einem flächendeckenden Glasfasernetz zu rechnen.
Die Umsetzung der Fördermaßnahmen erfolgt in enger Zusammenarbeit des Dezernates 0/Strategie, des Bereiches 5-6/ Mobilität, der Stabsstelle 2-0-10/ Zentrale Vergabe sowie externer Berater. Die Federführung im Umsetzungsprozess und die Zuständigkeit für die bauliche Umsetzung liegen beim Bereich 5-6/ Mobilität und führen insbesondere im Fachbereich 5-6-20/ Verkehrs- und Baustellenmanagement zu einem erhöhten Arbeitsaufwand. Im ersten Schritt waren vom Bereich 5 6/ Mobilität die Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung des Breitbandausbaus zu erarbeiten und mit der Beraterfirma abzustimmen. Im weiteren Verlauf sind die straßenrechtlichen Voraussetzungen für die Baumaßnahmen zu schaffen, dazu gehören insbesondere:
- Erörterungsgespräche mit dem Netzbetreiber
- Abschluss eines Gestattungsvertrages / Straßennutzungsvertrages nach § 68 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Prüfung und Genehmigung der Multifunktionsgehäuse (MFG)
- Prüfung und Genehmigung der einzelnen Leitungstrassen nach TKG
- Erteilung der Aufbruchgenehmigungen
Darüber hinaus geht der Bauphase die Erteilung der notwendigen verkehrsrechtlichen Anordnungen voraus. Dazu gehören folgende Aufgaben:
- Abstimmung und Koordination (STOAG, Polizei, Feuerwehr) mit anderen geplanten oder laufenden Baumaßnahmen
- Teilnahme an Arbeitskreisen
- Erteilung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen
- Stichprobenhafte Kontrolle der einzelnen Baumaßnahmen
- Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
Die Kontrolle der Baustellen incl. der Endabnahme nach Prüfung der vom Fördermittelgeber geforderten Messungen obliegt ebenfalls dem Bereich 5-6/Mobilität.
Die Fördermittel werden im Rahmen eines Zuwendungsvertrages dem Auftragnehmer als Investitionskostenzuschuss zum Ausgleich einer Wirtschaftlichkeitslücke in Bezug auf die Herstellung der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen gewährt. Zielsetzung beider Parteien dieses Vertrages ist eine möglichst schnelle Umsetzung des vereinbarten Breitbandausbaus. Das Unternehmen wird daher vertraglich verpflichtet, sämtliche Leistungen innerhalb einer Frist von 156 Kalenderwochen zu erbringen. Die Stadt Oberhausen muss in diesem Kontext sicherstellen, dass die entsprechenden Genehmigungen zeitnah erteilt werden und die Kontrollen der Baumaßnahmen sowie die Endabnahmen fristgerecht erfolgen.
Eine personelle Unterbesetzung würde die Umsetzung des Gesamtprojektes gefährden und die vertraglichen Vereinbarungen konterkarieren, weil es zu erheblichen Verzögerungen kommen würde.
Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der bereits bestehenden Arbeitsbelastung innerhalb des Sachgebietes bittet die Fachverwaltung um eine personelle Unterstützung des Fachbereiches 5-6-20/ Verkehrs- und Baustellenmanagement. Aus organisatorischer Sicht wird diese Bitte angesichts der aktuellen Personalsituation im Fachbereich 5-6-20 unterstützt. Seit dem Ausscheiden einer langjährigen Mitarbeiterin vor einem Jahr ist eine von insgesamt zwei Sachbearbeiter/innen-Stellen im Aufgabengebiet Baustellenmanagement trotz mehrfacher Ausschreibungen vakant. Aus dem zuletzt durchgeführten externen Ausschreibungsverfahren hat sich nun eine Besetzungsmöglichkeit ergeben, die jedoch aufgrund bestehender Kündigungsfristen erst zum 01.06.2020 realisiert werden kann. Um eine weitere Verschärfung der Belastungssituation durch die im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau zusätzlich anfallenden Aufgaben zu vermeiden, wird vorgeschlagen, eine projektbezogene Stelle für die Dauer von zunächst 3 Jahren einzurichten. Die Stelle soll im gehobenen Verwaltungsdienst mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD ausgewiesen werden. Die Personalkosten betragen pro Jahr rd. 61.200 EUR.
Unter dem Vorbehalt der im Rahmen des Gesamtprojekts für die Dauer von drei Jahren zu erwartenden Personalkostenrefinanzierung in Höhe von 62.000 EUR p. a. entsteht mit der vorgeschlagenen Stelleneinrichtung rechnerisch keine finanzielle Mehrbelastung des Personalkostenhaushalts.
