Beschlussvorlage - B/16/5584-01

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Beratungsfolge

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x] siehe Begründung

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 47 KiBiz n. F. gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Aus diesen Mitteln leitet das Jugendamt insgesamt 500,-- EUR je Kindertagespflegeperson, die Kinder bis zum Schuleintritt betreut, an die zuständige Fachberatungsstelle weiter.

 

Vor diesem Hintergrund ist neben den geförderten Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk auch die Anzahl der Kindertagespflegepersonen im Jugendamtsbezirk auf der Grundlage einer verbindlichen Mitteilung bis zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegen.

 

Da es sich um einen neuen Landeszuschuss handelt, den die Stadt Oberhausen zum 15. März 2020 erstmalig beantragt, ist mit dem Landschaftsverband Rheinland verabredet, dass in diesem besonderen Fall, der entsprechende Beschluss zu einem späteren Zeitpunkt als dem 15. März 2020 nachgeholt werden kann.

 

Für die Antragstellung zum Kindergartenjahr 2021/2022 ist die Anzahl der Kindertagespflegepersonen bis zum 15. März 2021 durch den Rat der Stadt Oberhausen zu beschließen.

 

 

 

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