Beschlussvorlage - B/16/5569-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Oberhausen gemeinsamen mit der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH und städtischen Töchtern (EVO, STOAG und WBO) eine Smart City-Strategie erarbeitet und sich im Rahmen des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) um die Förderung der Erarbeitung und Umsetzung einer integrierten Smart City-Strategie bewirbt.

 

3. Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt im Falle einer Förderung des Antrages der Stadt Oberhausen durch das BMI,

-         als „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit allen Stakeholdern und Anspruchsgruppen der Stadtgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten;

-         einen strategischen Ansatz im Sinne der „Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities der Bundesregierung“ zu entwickeln und zu verfolgen;

-         die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten;

-         den erforderlichen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten für die Erarbeitung (Phase A: zwei Jahre) und Umsetzung (Phase B: fünf Jahre) der integrierten Smart City-Strategie zur Verfügung zu stellen;

-         und sich am modellhaften/ beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen zu beteiligen.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

Die Stadt Oberhausen erhält aufgrund der Haushaltsnotlage bis zu 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten gefördert. Den Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent stellt die Stadt Oberhausen im Falle einer Förderung in Höhe von maximal 1,75 Millionen Euro für die Phasen A und B (insg. sieben Jahre) zur Verfügung und wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2021 ff. berücksichtigt.
Auswirkungen auf das Hausjahr 2020 ergeben sich keine.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Entwicklung des „Masterplans Wirtschaft“ ist erneut deutlich geworden, wie und wo die Digitalisierung eine zentrale Rolle für Oberhausen spielt. Diese betrifft nicht nur den wirtschaftlichen Bereich. Vielmehr sind alle Ebenen des privaten und öffentlichen Lebens im Sinne einer zukunftssicheren Stadtentwicklung davon berührt. Digitalisierung ist also mehr als ein Standortfaktor, sie beeinflusst immer stärker auch die Lebensqualität aller Oberhausener und Oberhausenerinnen. Die Erwartungen an Bürgerservice, Verwaltungshandeln und Transparenz sind gestiegen. Eine zentrale Erkenntnis und Notwendigkeit ist daher die Erarbeitung einer Smart City-Strategie für Oberhausen.

 

Ziel: Förderantrag 2020 als Grundlage für Sprintverfahren

Auf Basis des Aufrufs „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern wird sich mit einem Antrag bis zum 20.4.2020 um die Förderung sowohl der Erstellung einer Strategie als auch deren Umsetzung beworben (siehe Projektblatt zum Förderprogramm). Vor diesem Hintergrund werden in einer Art „Sprintverfahren“ ohnehin notwendige Schritte zur Erstellung einer Smart City-Strategie komprimiert erledigt. Die Bewerbung im Rahmen des 2. Förderaufrufs ist somit eine Möglichkeit. Die Chancen auf Förderung sind jedoch als mittel bis klein einzuschätzen. Der erste Förderaufruf war stark überzeichnet. Aus mehr als 100 Anträgen sind 13 Modellprojekte ausgesucht werden. Insgesamt sollen nach insgesamt 3 Förderaufrufen 50 Modellprojekte gefördert werden.

 

Im Vordergrund steht das Ziel, wichtige Elemente für eine Smart City-Strategie gemeinsam im städtischen Konzern mit externer Unterstützung zu erarbeiten. Die Erarbeitung des Antrags wird genutzt, um strategische Ziele für Oberhausen zu definieren, bereits vorhandene Smart City-Projekte zu identifizieren und Handlungsfelder für die Zukunft als zentraler Teil einer Smart City-Strategie abzuleiten. Zudem werden die für den weiteren Prozess notwendigen Organisations- und Arbeitsstrukturen definiert.

 

Das ist mehr als die Basis für eine Smart City-Strategie und gibt die Möglichkeit, bei dem zu erwartenden 3. Förderaufruf erneut Förderung zu beantragen oder weitere Umsetzungsmöglichkeiten zu eruieren. Zudem wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2021ff weitere Förder-Aufrufe in ähnlicher Weise erfolgen werden.

 

Als Fördervoraussetzung für die Antragstellung fordert das Ministerium einen Ratsbeschluss über die Beteiligung am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“.

 

Das Förderprogramm: Modellprojekte Smart City

Die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure wird in Form einer Absichtserklärung vereinbart. Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase A (zwei Jahre für die Erarbeitung einer integrierten Smart City-Strategie) und Phase B (fünf Jahre für die Umsetzung der erarbeiteten Strategie). Über die zu fördernden Modellprojekte entscheidet das BMI im September 2020.

 

Die aktuelle Planung für Oberhausen sehen für die Strategiephase A ca. 2 Millionen Euro sowie für die Umsetzungsphase B ca. 10 Millionen Euro vor. Die Eigenanteile belaufen sich bei diesen Planwerten auf 100.000 Euro p.a. in der zweijährigen Phase A (voraussichtlich Herbst 2020 – Herbst 2022) und auf 200.000 Euro p.a. in der fünfjährigen Phase B (voraussichtlich Herbst 2022 – Herbst 2027). Dies wären bei dem derzeitigen Ansatz rund 1,2 Millionen Euro an notwendigen Eigenmitteln.

 

Phase

Haushaltsjahr

Eigenanteil (in Euro)

Strategie

2021

125.000

2022

75.000

Umsetzung

2022

50.000

2023

200.000

2024

200.000

2025

200.000

2026

200.000

2027

150.000

 

 

1.200.000

 

Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat jedoch die Absicherung der maximalen Summe von 1,75 Millionen Euro, um die finale Planung nicht bis zum Abschluss der Kalkulation einzuschränken.

 

 

Hintergrund und Basis: Smart City Charta des Bundes

Basis für die Strategieentwicklung ist die Smart City Charta des Bundes (2017). Darin sind folgende Leitlinien formuliert:

 

  1. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT ZIELE, STRATEGIEN UND STRUKTUREN

 

  1. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG
     
  2. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT INFRASTRUKTUREN, DATEN UND DIENSTLEISTUNGEN
     
  3. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT RESSOURCEN, KOMPETENZEN UND KOOPERATIONEN

 

Ziel ist die intelligente und zukunftsorientierte Stadt mit folgenden Eigenschaften:

 

  • lebenswert und liebenswert – sie stellt die Bedarfe der Menschen in den Mittelpunkt des Handelns und unterstützt im Sinne des Allgemeinwohls lokale Initiativen, Eigenart, Kreativität und Selbstorganisation.
  • vielfältig und offen – sie nutzt Digitalisierung, um Integrationskräfte zu stärken und demographische Herausforderungen sowie soziale und ökonomische Ungleichgewichte und Ausgrenzung auszugleichen und demokratische Strukturen und Prozesse zu sichern.
  • partizipativ und inklusiv – sie verwirklicht integrative Konzepte zur umfassenden und selbstbestimmten Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und macht ihnen barrierefreie digitale und analoge Angebote.
  • klimaneutral und ressourceneffizient – sie fördert umweltfreundliche Mobilitäts-, Energie-, Wärme-, Wasser-, Abwasser- und Abfallkonzepte und trägt zu einer CO2-neutralen, grünen und gesunden Kommune bei.
  • wettbewerbsfähig und florierend – sie setzt Digitalisierung gezielt ein, um die lokale Wirtschaft und neue Wertschöpfungsprozesse zu stärken und stellt passende Infrastrukturangebote zur Verfügung.
  • aufgeschlossen und innovativ – sie entwickelt Lösungen zur Sicherung kommunaler Aufgaben, reagiert schnell auf Veränderungsprozesse und erarbeitet in Co-Produktion innovative, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort.
  • responsiv und sensitiv – sie nutzt Sensorik, Datengewinnung und -verarbeitung, neue Formen der Interaktion und des Lernens zur stetigen Verbesserung kommunaler Prozesse und Dienstleistungen.
  • sicher und raumgebend – sie gibt ihren Bewohnerinnen und Bewohnern sichere private, öffentliche und digitale Räume, in denen sie sich bewegen und verwirklichen können, ohne Freiheitsrechte durch Überwachung zu verletzen.

 

Auf Basis dieses Leitbilds formuliert die Smart City Charta folgende Handlungsempfehlungen:

 

  • Smart-City-Strategien aufsetzen und gesellschaftliche Debatte dazu führen
  • Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen
  • Bedarfs-, Risiko- und Wirkungsanalysen durchführen
  • Möglichkeiten für Co-Creation in der Stadtentwicklung ausbauen, lokale Wirtschaft und Quartiere stärken
  • Geeigneten regulatorischen Rahmen schaffen
  • Smart-City-Lösungen pilotieren
  • Freie Nutzung von Daten (Open Data) abwägen und weitgehend ermöglichen
  • Aktivitäten zur digitalen Transformation als Qualitätsmerkmal kommunizieren
  • Bedarfsgerechte Finanzierung zur Gestaltung der digitalen Transformation sicherstellen
  • Technisch notwendige Standardisierung vorantreiben und Nutzer enger einbinden
  • Räumliche und Sektor übergreifende Auswirkungen begleiten
  • Erfahrungsaustausch und Kooperationen zwischen Kommunen sowie Kompetenzaufbau fördern.

 

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Anlagen

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