Beschlussvorlage - B/16/5538-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Sabine Lauterbach
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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23.03.2020
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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16.06.2020
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Konsequenzen
Bezug
Drucksachen-Nr.
B/16/3650-01 Berufung eines neuen Mitglieds in den Gestaltungsbeirat
B/16/1529-01 Weiterführung des Gestaltungsbeirats
B/16/0709-01 Berufung eines neuen Mitglieds in den Gestaltungsbeirat,
Änderung der Geschäftsordnung
B/16/0487-01 Berufung von Mitgliedern für den Gestaltungsbeirat
B/15/3361-01 Einrichtung eines Gestaltungsbeirats
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [X]
ja [ ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt hat am 7. April 2014 beschlossen den Gestaltungsbeirat der Stadt Oberhausen einzurichten. Seit Februar 2015 tagt der Gestaltungsbeirat viermal im Jahr. Aus den Erfahrungen der vierjährigen Tätigkeit des Gestaltungsbeirats wurde die bisher gültige Geschäftsordnung überarbeitet.
Im Wesentlichen umfasst die Überarbeitung der Geschäftsordnung:
- die erweiterte Qualifikation der stimmberechtigten Mitglieder, um die Beratungskompetenz des Gremiums zu stärken,
- die Wahl und die Amtsdauer des/der Vorsitzenden und seiner/deren Stellvertretung,
- die Neubesetzung und die Amtsdauer der stimmberechtigten Mitglieder, um eine hohe kontinuierliche Qualität der Beratungen zu gewährleisten,
- Regelung zur beruflichen Tätigkeit der stimmberechtigen Mitglieder in der Stadt Oberhausen und Einführung der Befangenheitsklausel, um Auftragsuntersagungen zu entschärfen.
Der Kreis der stimmberechtigten externen Mitglieder war neben Architekten und Architektinnen, Stadtplanern oder Stadtplanerinnen sowie Landschaftsarchitekten oder Landschaftsarchitektinnen auf Fachleute aus dem Denkmalschutz oder dem energieorientierten Bauen beschränkt. Um auch für zukünftige Entwicklungen im Bauwesen eine Anpassung des Mitgliederkreises zu ermöglichen, wurden die Qualifikationen erweitert, ohne einzelne bestimmte Berufsgruppen zu benennen. Damit verbleibt mehr Flexibilität bei zukünftigen Besetzungen.
Die Besetzung des Vorsitzes des Gestaltungsbeirates sowie seine Amtszeit werden klargestellt.
Um eine hohe fachliche Kontinuität zu sichern, ohne das Gremium starr zu fixieren, wird eine Regel zum Ausscheiden und Wiederbesetzung getroffen. Der Gestaltungsbeirat wird nicht mehr vollständig an die Dauer einer Wahlperiode gebunden. Stattdessen erfolgt ein gereihter Austausch bei dem nach jeweils zwei Jahre das Dienstälteste Mitglied ausscheidet.
Die Mitglieder des Gestaltungsbeirates dürfen in Oberhausen tätig sein, soweit die Tätigkeit in Oberhausen nicht den Schwerpunkt ihrer Beschäftigung ausmacht. Mit der Klarstellung bleibt es den Mitgliedern möglich, auch bei einzelnen Geschäftstätigkeiten in Oberhausen dem Beirat anzugehören. Die Möglichkeit der Tätigkeit innerhalb des Stadtgebietes bietet einen Baustein für die angemessene Ortskunde der Mitglieder.
Die Geschäftsordnung wurde darüber hinaus neu strukturiert. Zur besseren Lesbarkeit wurden daher einzelne Passagen verschoben, ohne die inhaltliche Aussage zu verändern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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62,3 kB
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