Beschlussvorlage - B/16/5527-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Dem Erwerb der Geschäftsanteile der Wassersportschule Kemnade GmbH durch die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH wird unter nachfolgenden Vorbehalten zugestimmt:

  1. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW erhebt keine Bedenken gegen den Unternehmenskauf.

 

  1. Eine Liquidierung der Wassersportschule erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, unter Beachtung der genannten Bedingungen alle für den Kauf der Gesellschaftsanteile erforderlichen Beschlüsse zu fassen und erforderliche Dokumente zu unterzeichnen.

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Konsequenzen

Bezug

 

Konsequenzen

a) Finanzielle

    keine  [x]

    ja   [  ]

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

1. Vertretung in der Gesellschafterversammlung

Gemäß § 113 Abs. 2 GO NW wird die Stadt Oberhausen in den Organen von juristischen Personen, an denen die Stadt beteiligt ist, durch eine/n vom Rat der Stadt bestellte/n Vertreter/in vertreten. Er/Sie ist gemäß § 113 Abs. 1 GO NW an die Beschlüsse des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse gebunden. Der Rat der Stadt Oberhausen hat Herrn Jürgen Schmidt mit Beschluss vom 23.09.2019 zum Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH bestellt.

2. Hintergrund

Die Stadt Oberhausen ist an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) mit 4,05 % der Gesellschaftsanteile beteiligt. Eine Betriebsstätte der FMR ist das Freizeitzentrum Kemnade. Da es sich bei dem Ausbildungsbetrieb der Wassersportschule Kemnade GmbH (WSK) „faktisch“ um eine Betriebsstelle des Freizeitzentrums Kemnade handelt, sollen nun die Geschäftsanteile der WSK mit Wirkung vom 01.01.2020 von der FMR zum Nennwert übernommen werden. Dies erleichtert die Arbeit und spart z.B. auch den Aufwand für die Jahresabschlussprüfung.

Die Wassersportschule Kemnade GmbH (WSK) wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 8. Oktober 1980 von der Entwicklungsgesellschaft Ruhr Bochum mbH, der Stadt Witten und dem Ennepe-Ruhr-Kreis als gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des Sports durch den Betrieb einer Wassersportschule am/auf dem Kemnader See gegründet. Die WSK führt seit der Freigabe des Kemnader Sees für den Wassersport ab Oktober 1980 insbesondere Theorie- und Praxisausbildungen zum Erwerb der Sportbootführerscheine Binnen und See (Segel und Motor), des Sportküstenschifferscheines (einschließlich Segeltörns für den Meilennachweis), des Sporthochseeschifferscheines und des Jüngstensegelscheines sowie Sprechfunkkurse und Fachkunde-Unterweisungen für Seenotsignalmittel durch. Die WSK ist eine vom DSV anerkannte Ausbildungsstätte und hat sich schnell zu einer der bedeutendsten Wassersportschulen des Ruhrgebiets entwickelt.

Die für die Theorieausbildung erforderlichen Räumlichkeiten sowie das für die Praxisausbildung erforderliche Bootsmaterial werden von der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR), ehemals Freizeitzentrum Kemnade GmbH (FZK), angemietet; für die vermehrt stattfindenden Motorbootausbildungen hat die WSK im Jahr 2015 ein eigenes Motorboot angeschafft.

Das für den Ausbildungsbetrieb erforderliche Fachpersonal wird im Rahmen von Honorarverträgen bzw. Übungsleiterverträgen eingesetzt. Die für den Ausbildungsbetrieb erforderlichen organisatorischen und kaufmännischen Aufgaben werden im Wege der Geschäftsbesorgung von Mitarbeitern der Betriebsstätte Kemnade erledigt. Eigenes Personal wird von der WSK nicht beschäftigt.

Zur Sicherstellung der funktionellen und wirtschaftlichen Verknüpfung des Ausbildungsbetriebes der WSK mit den betrieblichen Anforderungen der FMR/FZK war die Geschäftsführung der WSK bis 31.12.2014 identisch mit der hauptamtlichen Geschäftsführung der FMR/FZK. Aktuell ist der kommissarische Betriebsleiter der Betriebsstätte Kemnade bei der FMR zum Geschäftsführer der WSK bestellt.

Um die funktionelle und institutionelle Kooperation der WSK mit der FMR zukünftig „ohne Reibungsverluste“ zu gewährleisten, sollen die Geschäftsanteile der WSK mit Wirkung zum 01.01.2020 von der FMR zum Nennwert übernommen werden. Das Stammkapital der FMR ändert sich nicht. Die FMR hält nach dem Kauf 100 % der Gesellschaftsanteile; sie hat zunächst eine Tochtergesellschaft. Perspektivisch ist vorgesehen, die WSK zu liquidieren, denn erst dann ist es möglich, auch Optimierungen in der Kostenstruktur zu realisieren (z. B. Wegfall einer gesonderten Buchführung, Wegfall der Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses).

Aufgrund der Finanzierung des Anteilserwerbs durch die FMR ergibt sich keine finanzielle Verpflichtung für die Stadt Oberhausen. Die Gesellschaftervereinbarung mit dem RVR und der Stadt Bottrop sieht vor, dass die Zuschüsse der Stadt allein für die Betriebsstätte Vonderort verwandt werden.

Die Gesellschafter der Wassersportschule Kemnade GmbH sind (Stammkapital 26.000 €):

  • WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH: 13.000 €,
  • Stadt Witten: 6.500 €,
  • Ennepe Ruhr Kreis 6.500 €.

Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, ein Beirat und die Gesellschafterversammlung.

Die Gesellschafter der WSK haben am 23.10.2019 in der Gesellschafterversammlung der Veräußerung der Geschäftsanteile der Gesellschafter mit Wirkung zum 01.01.2020 an die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH zum Nennwert zugestimmt.

Die WSK hat in den letzten Jahren einen stabilen Jahresumsatz von 130.000 - 140.000 € verzeichnet. Sie arbeitet im Grundsatz kostendeckend und erwirtschaftet gelegentlich Jahresüberschüsse, die satzungsgemäß zur Förderung des Sports verwendet werden.

Eckdaten des letzten Jahresabschlusses zum 31.12.2018:

  • Bilanzsumme 94.757,84 €
  • Anlagevermögen 7.349,55 €
  • Liquide Mittel 79.183,95 €
  • Eigenkapital (inkl. Bilanzgewinn) 72.013,62 €
  • Verbindlichkeiten 14.787,12 €
  • Umsatzerlöse 131.352,73 €
  • Jahresüberschuss 8.266,82 €

Kommunalaufsichtliche Anzeige:

Sofern mehrere Kommunen an einer GmbH einen höheren Anteil von 25 % halten – wie bei der FMR der Fall – bedarf eine Beteiligung dieser Gesellschaft gemäß § 108 Abs. 6 a) GO NRW der vorherigen Entscheidung des Rates. Nach § 115 Abs. 2 i.V.m. § 115 Abs. 1 S.1 GO NRW ist die Entscheidung des Rates spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vollzuges der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Wegen der Beteiligung der Stadt an der FMR aus verschiedenen Regierungsbezirken ist gem. § 120 Abs. 5 GO NRW das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig.

Eine Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung kann erst nach Anzeigenbestätigung des MHKBG erfolgen.

 

Kurzfassung

– entfällt –

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Anlagen

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