Beschlussvorlage - B/16/5530-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Finanzierungsprogrammes "Gute Schule 2020"hier: Detailplanungen und Kosten an zwei Schulen des Beschlusspunktes "Umbau Mensen"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- K. Hußmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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10.03.2020
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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11.03.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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12.03.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Beschlussfassung
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23.03.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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26.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:
1. die Küchen und Speiseräume in Fortsetzung der im Jahr 2018 begonnenen Maßnahme „Umbau Mensen“ an der Concordiaschule und der Erich-Kästner-Schule umzubauen,
2. die überplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt:
Investitionsnummer | Bezeichnung | Finanzposition | Bezeichnung | Betrag in EUR |
330003010000108 | GS 2020: Umbau Mensen GS | 7839.00 | Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020 | 151.700,00 |
Deckungsvorschlag:
Die Deckung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“. Hierdurch erfolgt eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit. Die Kredite werden unter der Finanzposition 6927.01 (Einzahlung aus Krediten Gute Schule 2020) vereinnahmt.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: Bildungsplan 2016 – 2020
Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“
Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“
Drucksache-Nr.: B/16/3976-01: Umsetzung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes „Umbau Mensen“
Drucksache-Nr.: B/16/4850-01: Umsetzung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: Detailplanungen und Kosten an 3 Schulen des Beschlusspunktes „Umbau Mensen“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
In der Beschlussvorlage vom 24.09.2018 – Drucksache-Nr. B/16/3976-01 – für den Rat der Stadt wurden die Mindeststandards, die einzelnen Verpflegungssysteme, die hygienerechtlichen Rahmenbedingungen sowie die allgemein vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Zuge der Mensenerneuerung umfänglich thematisiert und betrafen auch die im Beschlussvorschlag aufgeführten Schulstandorte Concordiaschule und Erich-Kästner-Schule.
Sachstand beschlossene Um- und Neubaumaßnahmen für Mensen
Bislang wurde der Umbau von acht Mensen über diesen Beschlusspunkt „Umbau Mensen“ festgelegt. Diese Mensen sind allesamt fertig gestellt und in Betrieb genommen worden. Darüber hinaus gibt es beschlossene Einzelmaßnahmen, die zum Teil fertig gestellt sind. Anhand der folgenden Liste sind die Sachstände ersichtlich.
Schule | Förder-/ Finanzierungsprogramm | Sachstand |
Adolf-Feld-Schule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Alsfeldschule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Brüder-Grimm-Schule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Falkensteinschule | KInvFöG II | Baubeginn Mai/ Juni 2020 |
Hartmannschule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Jacobischule | KInvFöG II | Baugenehmigung wird beantragt |
Kastellschule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Königschule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Landwehrschule | ohne | Umsetzung nach Auszug der Förderschule – Fertigstellung bis zu den Herbstferien |
Luisenschule | KInvFöG II | Baubeginn Juni / Juli 2020 |
Marienschule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Melanchthonschule | Ohne | Fertiggestellt und in Betrieb |
Robert-Koch-Schule | Gute Schule 2020 | Die Küche ist am alten Standort in Betrieb und wird im Sommer zum neuen Standort verlagert. |
Ruhrschule | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Schule am Froschenteich | Gute Schule 2020 | Baugenehmigungsplanung ist in Ausführung |
Schule am Siedlerweg | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Schule an der Oranienstraße | Gute Schule 2020 | Fertiggestellt und in Betrieb |
Steinbrinkschule | KInvFöG II | Baubeginn im März 2020 |
Eine Schlussrechnung liegt der Verwaltung noch bei keiner Maßnahme vor.
Demnach fehlen noch an folgenden acht Grundschulen Mensen:
Bismarckschule, Wunderschule, Havensteinschule, Hirschkampschule, Astrid-Lindgren-Schule, Grundschule Buschhausen, Schwarze-Heide-Schule und Postwegschule
Die Planungen der Baumaßnahmen an diesen Schulen sind unterschiedlich weit voran geschritten und werden sukzessiv abgearbeitet. Eine Finanzierung über „Gute Schule 2020“ ist bei diesen Maßnahmen nicht mehr vorgesehen. Sobald die jeweiligen Planungen abgeschlossen sind, werden separate Vorlagen erstellt.
Erich-Kästner-Schule
Die derzeitige Mensa befindet sich im ersten Obergeschoss gegenüber der Aula in einer ehemaligen Lehrküche. Dieser Raum ist für die neue Küche mitsamt eines Speiseraumes zu klein. Mit der neuen Schulleiterin konnte eine praktikable Lösung im Erdgeschoss einvernehmlich erarbeitet werden.
Die Küche soll in einem derzeitigen OGS-Raum (vgl. Anlage 1) eingebaut werden. Ein aktueller Lagerraum wird zum Durchgangsraum, um den Speiseraum zu erreichen. Der dortige OGS-Raum wird verlagert.
Kostenintensiv ist dieser Umbau, da in dem Raum für die Küche die Ver- und Entsorgungsleitungen für Elektro und Sanitär fehlen. Erschwerend für die Baumaßnahme ist der zu schaffende Übergang durch die Räume, da der Schulkomplex aus mehreren Einzelgebäuden besteht. Zudem muss der Bodenbelag aufgrund von im Kleber enthaltenen Schadstoffen fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden.
Die Umkleideräume können im Bestand sichergestellt werden.
Die Kosten zur Errichtung der Mensa betragen inklusive der Planungsleistungen laut Schätzung der OGM GmbH 386.155,00 EUR.
Die ursprünglich geprüften Alternativen erfüllen entweder die in der Raumleitlinie festgelegten Kriterien nicht, führen zu anderen Raumbedarfen, die durch den frei werdenden Raum nicht kompensiert werden können, oder sind wirtschaftlich nicht günstiger umzusetzen.
Concordiaschule
Grundsätzlich soll eine Mensa möglichst im Erdgeschoss eingerichtet werden. Im Gebäude der Concordiaschule an der Weberstraße sind die Räume nur über das Treppenhaus erreichbar. Das Souterrain sollte in diesem Gebäudetrakt für die Mensa nicht genutzt werden, um keine Feuchtigkeitsprobleme aufgrund von Abluftschwierigkeiten zu erzeugen.
Der Altbau an der Alleestraße ist aufgrund des Raumzuschnitts nicht geeignet. Lediglich der Pavillonbau mittig auf dem Schulhof könnte als Mensa dienen. Hierfür müssten drei kleine Betreuungsräume aufgegeben werden. Die aufzugebende Mensa befindet sich in einem ehemaligen Klassenraum, der als Kompensation für die Betreuungsfläche nicht ausreicht. Aufgrund der Zusammensetzung der Schülerschaft ist das Vorhalten dieser kleinen Betreuungsräume an zentraler Stelle notwendig, um eine gezielte pädagogisch wertvolle Betreuung zu ermöglichen.
Im gegenüberliegenden Trakt der Mensa sind zwei Klassenräume mit einem dazwischen liegenden Differenzierungsraum. Dieser pädagogisch wertvolle Raumschnitt ist ansonsten nicht mehr in der Schule anzufinden, weshalb auf einen dortigen Einbau einer Mensa verzichtet werden soll. Da in diesem Trakt keinerlei Versorgungsleitungen liegen, käme deren Verlegung erschwerend hinzu.
Die derzeitige Mensa ist wie bereits erwähnt in einem ehemaligen Klassenraum verortet. Die Küchenanschlüsse für Elektro und Sanitär stünden dort somit größtenteils zur Verfügung. Als Speiseraum genügt die Größe dieses Raumes nicht. Benachbart zur heutigen Mensa liegt die leerstehende Hausmeisterwohnung. Eine Aussicht auf Wiedervermietung ist gering und die Schule könnte die ausreichend große Fläche als Speiseraum nutzen.
Die Planungsphase zeigte erhebliche baulich vorzunehmende Anpassungen auf, um die zusätzliche Fläche für die Schule nutzbar zu machen (vgl. Anlage 2).
Die Hausmeisterwohnung befindet sich auf einer anderen Ebene als die Küche. Der Höhenunterschied von 60 Zentimetern muss somit von den Kindern bzw. Küchenkräften überwunden werden. Am Eingangsbereich muss demzufolge eine kleine Treppenanlage erstellt werden.
Durch die Aufteilung Küche mit Ausgabetheke in der alten Mensa und einem Speiseraum in der ehemaligen Hausmeisterwohnung, müssten die Kinder, ihre befüllten Tabletts tragend, über die Stufen in den Speiseraum laufen. Diese Situation ist aus Unfallschutzgründen zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde die Ausgabetheke in den Speiseraum verlegt.
Damit die Ausgabetheke mit den im Konvektomat erhitzten Speisen befüllt werden kann, muss ein direkter Durchgang (ebenfalls mit Stufen) von der Küche zur Ausgabetheke geschaffen werden. Zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ist eine Hebebühne zu installieren. Einerseits können dann heiße Speiseplatten sicher von der Küche zur Ausgabetheke transportiert werden, ohne einer Küchenkraft zuzumuten, diese Platten über die Treppe zu balancieren. Des Weiteren können über diese Hebebühnen die schweren Speisewagen mit dem benutzten Geschirr in die Spülküche transportiert werden.
Die Hausmeisterwohnung ist von Grund auf zu sanieren. Die Wände und die nicht geeignete Holzbodenkonstruktion sind abzubrechen. Ein Zugang zum Untergeschoss ist zu schließen, um die benötigte Fläche trotz des Einbaus der Ausgabetheke einzuhalten. Der Boden und die Decke sind anschließend neu aufzubauen. Die Wände sind zu renovieren.
Aus Brandschutzgründen wird ein zweiter Rettungsweg aus dem Speiseraum gefordert. Die vorhandenen Fenster eignen sich hierfür nicht. Eine Außentür mit einer Brüstung und Fluchttreppe sind zwingend herzustellen. Zusätzlich ist der Zugang vom Treppenhaus zur Mensa mit einer neuen Brandwand und Brandschutztür auszustatten.
Die Kosten zur Errichtung der Mensa und zum Umbau der Hausmeisterwohnung betragen inklusive der Planungsleistungen laut Schätzung der OGM GmbH 655.450,00 EUR. Die Ausstattung der Küche beinhaltet das übliche Maß und ist von den Kosten her mit den bisher eingebauten Mensen vergleichbar. Die zusätzlichen erheblichen baulichen Arbeiten an der Hausmeisterwohnung verursachen die hohen Kosten.
Alternativ stünde lediglich der gegenüberliegende Trakt mit den zwei Klassenräumen und dem Differenzierungsraum zur Verfügung. Jedoch liegen dort wie bereits erwähnt keine Versorgungsleitungen, ein zweiter Fluchtweg fehlt dort ebenfalls und durch den Umzug der Mensa könnte nur ein Klassenraum kompensiert werden. Die Einrichtung einer Mensa an dieser Stelle wurde weder abschließend geplant, noch Kosten erfasst. Nach Einschätzung der Verwaltung wäre diese Maßnahme ebenfalls kostenintensiv aber sicherlich günstiger als der Umbau der Hausmeisterwohnung. Der pädagogische Bedarf im Gegensatz zu dem wirtschaftlichen Aspekt ist hier abzuwägen. Die Concordiaschule ist aufgrund ihres schlechten Sozialindex stark förderwürdig. Entsprechend des Prinzips Ungleiches ungleich zu behandeln, wird der pädagogische Aspekt als höherwertig eingestuft, um die Schule bestmöglich bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Um nicht wertvolle Räume aufzugeben, sollte die Fläche der Hausmeisterwohnung, die ansonsten leer stehen würde, hinzu gewonnen werden. Eine Installation der Mensa wie oben beschrieben wird durch die Verwaltung empfohlen.
Die Fertigstellung beider Mensen ist innerhalb der Sommerferien 2020 geplant, so dass diese zum Schuljahresbeginn 2020/21 in Betrieb genommen werden können.
Da im Haushaltsplan nur 890.000,00 EUR vorgesehen waren, fallen überplanmäßige Kosten an, die für eine Umsetzung benötigt werden.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass derzeit für eine Baugenehmigung die Brandschutzkonzepte sowohl für die Concordiaschule als auch die Erich-Kästner-Schule erarbeitet werden. Bereits angekündigte Forderungen (beispielsweise der Rettungsweg und die Brandschutzwand an der Concordiaschule) wurden berücksichtigt. Weitere Forderungen seitens des Brandschutzkonzeptes können zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Sollten die vorhandenen Alarmierungsanlagen beispielsweise nicht ausreichend sein, müssten diese nachgerüstet werden. Dies würde zu Mehrkosten führen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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425,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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235,4 kB
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