Beschlussvorlage - B/16/5523-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass sich die Stadt Oberhausen nach Fertigstellung und Aktivierung des Neubaus „Moltkeschule“ an den jährlichen Abschreibungsaufwendungen in Form einer Kostenerstattung an die Stadt Dinslaken beteiligen wird.

 

Die damit voraussichtlich verbundenen Aufwendungen von rund 79.042 EUR jährlich werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ab 2025 für die Dauer von 40 Jahren unter dem Auftrag: 330003010800 – Auswärtige Schulen, Kostenart: 523200 – Erstattungen an Gemeinden (GV) in den Haushalt eingestellt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Historisch-rechtlicher Hintergrund

 

Bereits im Jahr 1977 wurde mit der Stadt Dinslaken eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen (Drucksache M/14/0586-01, 04.05.2005), nach der Kinder aus Oberhausen die Gemeinschaftsgrundschule Moltkeschule in Dinslaken-Barmingholten besuchen. Weiterhin sah die ursprüngliche Vereinbarung vor, den Betrieb einer Jugendfreizeitstätte, einer Altenbegegnungsstätte und die Aufnahme von Kindern aus Oberhausen in die Kindertageseinrichtung Hartfeld. Im Jahr 1999 wurde die Vereinbarung dahingehend geändert, dass der Betrieb der Jugendfreizeit­stätte und der Altenbegegnungsstätte nicht mehr aufrechterhalten wird. Die genutzten Räumlich­keiten konnten seit 1999 von der Moltkeschule genutzt werden.

Im Jahr 2004 teilte die Verwaltung der Stadt Dinslaken mit, dass sie beabsichtigt, zukünftig die Verwaltungskosten sowie die Investitionskosten im Verhältnis der Schüler auf die Städte Ober­hausen und Dinslaken zu verteilen.

Die Übertragung der Aufgaben des Schulträgers für die Beschulung von Kindern aus dem Ober­hausener Ortsteil Barmingholten an der Gemeinschaftsgrundschule Moltkeschule in Dinslaken wurde durch den Rat der Stadt Dinslaken am 05.07.2005 und dem Rat der Stadt Oberhausen am 12.09.2005 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß § 23 Abs. 2 Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) beschlossen und seit dem Schuljahr 2005/2006 praktiziert (siehe Anlage).

Zwischen der Stadt Dinslaken und der Stadt Oberhausen besteht Einvernehmen, dass die grund­schulpflichtigen Kinder des Ortsteils Barmingholten in der Grundschule Moltkeschule beschult werden.

Die Stadt Oberhausen verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines jährlichen Schulkostenbei­trages entsprechend der Schülerinnen und Schüler aus Oberhausen. Die Vorauszahlung beträgt jährlich 60.000 EUR.

 

Schülerzahlentwicklung und Prognose

 

Die Schulverwaltungen der Städte Dinslaken und Oberhausen stehen in einem regelmäßigen Datenaustausch bzgl. der Schülerzahlen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus Ober­hausen an der Moltkeschule stellt sich entsprechend der Schulstatistik in den vergangenen Jahren bzw. dem aktuellen Schuljahr wie folgt dar:

 

 

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die zuvor dargestellten Zahlen Oberhausener Schülerinnen und Schüler enthalten, die sowohl aus dem in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung definierten Einzugsgebiet, als auch aus weiteren Oberhausener Gebieten kommen.

Auf Basis mit Wohnortangaben versehenen Schülerdatensätzen konnten für das Schuljahr 2018/19 exemplarisch einzugsgebietsscharfe Schülerzahlen ermittelt werden.

 

Moltkeschule - Oberhausener Schülerinnen und Schüler nach Gebietszugehörigkeit (2018/2019)

Jgst. 1

Aus Einzugsgebiet

Nicht aus Einzugsgebiet

Gesamt

Nicht aus Einzugsgebiet (%)

13

6

19

31,6

Jgst. 2

Aus Einzugsgebiet

Nicht aus Einzugsgebiet

Gesamt

Nicht aus Einzugsgebiet (%)

20

5

25

20,0

Jgst. 3

Aus Einzugsgebiet

Nicht aus Einzugsgebiet

Gesamt

Nicht aus Einzugsgebiet (%)

18

16

34

47,1

Jgst. 4

Aus Einzugsgebiet

Nicht aus Einzugsgebiet

Gesamt

Nicht aus Einzugsgebiet (%)

19

8

27

29,6

 

Ersichtlich wird, dass in den vergangenen Jahren zwischen 20% und ca. 50% der Oberhausener Schülerinnen und Schüler aus Stadtgebieten außerhalb des Barmingholtener Einzugsgebiets die Moltkeschule besuchen.

Gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sind Schulkostenbeiträge seitens der Stadt Ober­hausen lediglich für die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet zu entrichten. Dem­gemäß bezieht sich die nachfolgende Prognose der Schülerzahlen lediglich auf die Kinder, die zum 31.12.2018 (letzter verfügbarer statistischer Stand) in einer der Straßen des Einzugsgebiets wohnhaft sind. Angegeben sind alle Kinder, deren Besuch der Moltkeschule durch die Verein­barung gedeckt ist.

 

 

 

 

Geburtszeitraum

Einschulungsjahr

Anzahl

Okt. 2013 - Sept. 2014

2020/2021

26

Okt. 2014 - Sept. 2015

2021/2022

35

Okt. 2015 - Sept. 2016

2022/2023

33

Okt. 2016 - Sept. 2017

2023/2024

23

Okt. 2017 - Sept. 2018

2024/2025

24

 

Ein Abgleich der Kinderzahlen der vergangenen Jahre mit den vorliegenden Schülerzahlen zeigt aber auch, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet auch die Moltke­schule anwählen. Entsprechend der Datenlage ist davon auszugehen, dass lediglich zwischen 45% und 65% der Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet tatsächlich die Moltkeschule besuchen werden. Geht man vom höheren Anteilswert aus, ist von folgenden Prognosezahlen auszugehen:

 

Einschulungsjahr

Anzahl bei

65,00%

2020/2021

17

2021/2022

23

2022/2023

21

2023/2024

15

2024/2025

16

 

Folglich werden in den kommenden Schuljahren voraussichtlich, unter der Annahme eines stabil bleibenden Schulwahlverhaltens, nicht mehr als eine Klasse aus dem Einzugsgebiet die Moltke­schule besuchen.

Im Hinblick auf die Bestandschancen der benachbarten Grundschulen im Oberhausener Stadt­gebiet dürfte der Fortbestand der Moltkeschule allerdings eher geringe Einflussmöglichkeiten nach sich ziehen. Zwar besuchen in der 3. Jgst. im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 9 Schülerinnen und Schüler die Moltkeschule, für die die nächstgelegene Schule die Schule an der Oranienstraße  in Schmachtendorf ist. In den weiteren Jahrgängen sind die Schülerzahlen aus diesem Bereich geringer.

Mit Blick auf die Kastellschule besuchen in den vergangenen Jahren 2 bis 4 Schülerinnen und Schüler je Jgst. die Moltkeschule, obwohl die Kastellschule die nächstgelegene Schule wäre. Dieses Ausmaß entscheidet angesichts stabiler bis leicht steigender Kinderzahlen im Sozial­quartier Holten/Barmingholten in den kommenden 5 Jahren eher nicht über den Fortbestand der Kastellschule, jedoch kann dies angesichts des Umstands, dass die Kastellschule ihre Jahrgänge mal ein- und mal (knapp) zweizügig bildet, im Zweifelsfall die jährliche Klassenbildung beein­flussen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Abriss und Neubau der Moltkeschule wird von der Stadt Dinslaken eine Zeitplanung zwischen Sommer 2022 und Sommer 2024 vorgesehen. Die Kostenaufstellung weist hierfür Kosten in Höhe von 6.323.339 EUR aus. Kosten für entsprechende Übergangsmaßnahmen während der Bauphase, wie die Einrichtung von Containern, sind in diesem Betrag nicht enthalten und werden dementsprechend zusätzlich anfallen.

Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des Gebäudes (voraussichtlich im Jahr 2025) soll sich die Stadt Oberhausen an den jährlichen Abschreibungen und der Verzinsung jeweils zu dem prozentualen Anteil beteiligen, den Oberhausener Schülerinnen und Schüler an der Moltkeschule stellen. Es wird eine Abschreibungsdauer von 40 Jahren zugrunde gelegt. Infolgedessen wird sich der jährliche Schülerkostenbeitrag der Stadt Oberhausen ab dem Jahr 2025 erhöhen.

 

6.323.339 EUR / 40 Jahre = 158.084 EUR Abschreibung

 

 

Unter der Annahme, dass 50 % der Schülerinnen und Schüler der Moltkeschule aus Oberhausen stammen, müsste die Stadt Oberhausen ab 2025 jährlichen zusätzlich rund 79.042 EUR an die Stadt Dinslaken zahlen. Kosten für die Übergangsmaßnahmen sind in diesem Betrag nicht eingerechnet. Die Aufwendungen können im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung in den Haushalt eingestellt werden.

Die Stadt Dinslaken sollte angehalten werden, etwaige Fördermöglichkeiten für die Baumaßnahme an der Moltkeschule zu berücksichtigen.

Ab dem Schuljahr 2025 werden der Stadt Dinslaken dann jährlich  

  79.042 EUR Umbaukosten

  60.000 EUR Schulkostenbeiträge

139.042 EUR gezahlt.

 

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Anlagen

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