Beschlussvorlage - B/16/5443-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt die nach § 24 GO NRW i. V. m § 14 der Hauptsatzung die als Anlage beigefügte Beschwerde zur Kenntnis.
     
  2. Der Hauptausschuss beschließt die Ergänzung des Beschlusses vom 09.12.2019 (B/16/5317-01) über die Verteilung von Mitteln für die staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Jugendorganisationen hinsichtlich des Zuschusses für die „Junge Liberale Kreisverband Oberhausen“.

    Für den Zeitraum September bis Dezember 2019 erhält der „Junge Liberale Kreisverband Oberhausen den auf die Mandate entfallenden Zuschussbetrag in Höhe von 124,—EUR.

 

Entsprechende Mittel stehen unter Auftrag 860004070300 / Kulturbüro, Sachkonto 531822 / Aufwand für Zuschüsse an übrige Bereiche, für das Jahr 2019 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

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Konsequenzen

Bezug

 

Beschlussvorlage B/16/5317-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Zuschrift vom 11.12.2019  (Anlage 1), soweit sie als Beschwerde im Sinne des § 24 GO NRW bezeichnet ist, entspricht den formellen Vorgaben des § 24 GO NRW; die Beschwerde wurde schriftlich eingereicht und lässt den Beschwerdeführer erkennen.

Da nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der (Ober-) Bürgermeister im Hinblick auf Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW kein materielles Prüfungsrecht innehat, war die Angelegenheit unabhängig von ihrer inhaltlichen Bewertung dem Hauptausschuss vorzulegen, dessen Zuständigkeit sich aus § 24 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Verbindung mit § 14 Satz 1 der Hauptsatzung ergibt.

 

Der Beschwerdeführer, hier der „Junge Liberale Kreisverband Oberhausen“, wendet sich gegen den Beschluss des Hauptausschusses der Stadt Oberhausen vom 09.12.2019 bezüglich der Verteilung der Mittel für staatsbürgerliche Bildungsarbeit an politische Jugendorganisationen für das Jahr 2019.

Die Verwaltung hat die mit der Sachlage erneut geprüft.
Eine Abänderung der Beschlussvorlage vom 09.12.2019 bezüglich der Verteilung der Mittel nach Mandaten an den „Junge Liberale Kreisverband Oberhausen“ ist aus Sicht der Verwaltung begründbar, da die Zugehörigkeit zur sog. Mutterpartei ausschlaggebend sein dürfte.
Eine Verteilung an den „Junge Liberale Kreisverband Oberhausen“ nach Mandaten für das gesamte Jahr hat folgende Auswirkung:

Verteilung alt:

Org. Mandate  Mandate  Sockkelbetrag Betrag nach Mand.  Betrag nach Mand       Jan-Aug    Sep-Dez                                          Jan-Aug                               Sep-Dez.                  _Summe__

Jusos    23      23  1.534,--  2.852,--  1.479,81        5.865,81
JU       20      20  1.534,--  2.480,--  1.286,79        5.300,79
Linke      5        5  1.534,--    620,--    321,70        2.475,70
Grüne     5        5  1.534,--    620,--    321,70        2.475,70
Juli  ­­     2        0  1.534,--    248,--      0,--         1.782,00

          55     53   7.670,-- 6.820,--   3.410,--        17.900,--

 

 

Verteilung neu:

Orga.   Mandate    Sockelbetrag Betrag nach Mandaten   Summe

Jusos 23  1.534,--  4.278,00                5.812,00
JU  20  1.534,--  3.720,00                5.254,00
Linke  5  1.534,--     930,00                2.464,00
Grüne  5  1.534,--    930,00                2.464,00
Juli   2  1.534,--    372,00           1.906,00
 

  55   7.670,-- 10.230,00           17.900,--


Für den „Junge Liberale Kreisverband Oberhausen“  wurden 1.782,00 EUR bewilligt. Nach dem neuen Beschlussvorschlag wären für 2019 nun 1.906,00 EUR zu gewähren, so dass sich eine Nachzahlung von 124,00 EUR ergibt.

Finanzmittel stehen bei Kostenstelle 860004070300 Sachkonto 531822 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Da die „Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit“ ihren Ursprung bereits in den 1970er Jahren haben wird die Verwaltung dem Rat der Stadt im Verlauf des Jahres 2020 eine überarbeitete Fassung zur Entscheidung vorzulegen.
 



 

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Anlagen

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