Beschlussvorlage - B/16/5391-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Förderprojekts „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell (DISKO)“
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umwelt
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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22.01.2020
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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23.01.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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06.02.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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17.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Zuwendungsbescheides die Umsetzung des Förderprojekts „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell (DISKO)“ sowie die Bereitstellung des hierfür benötigten Gesamteigenanteils jeweils jahresbezogen innerhalb der vorgegebenen Kreditlinie der Bezirksregierung.
Sachverhalt
Begründung
Die vom Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz (2-2-30) eingereichte Umsetzungsstrategie „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell (DISKO)“ hat erfolgreich die erste Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens durchlaufen und erhielt vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens als eine der 17 Gewinner-Kommunen des zweiten Förderaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW“ eine Empfehlung zur weiteren Umsetzung.
Die Umsetzungsstrategie der Stadt Oberhausen sieht die Förderung von investiven Maßnahmen vor, die einen energieeffizienten und klimagerechten Betrieb der sieben Lehrschwimmbäder im Stadtgebiet gewährleisten sollen.
Unter anderem sollen folgende Maßnahmen in den Lehrschwimmbädern umgesetzt werden:
• Installation von Gebäudeleittechnik und digitaler Energieverbrauchserfassung
• Erneuerung der Beleuchtung
• energetische Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen
• energetische Sanierung der Schwimmbadtechnik
• alternative Wärmeerzeugung
• Erhöhung des Dämmstandards der Außenhülle
Für die Erstellung dieser sehr umfangreichen Unterlagen mit aktuellen Kostenberechnungen war die Beauftragung von externen Ingenieurbüros zwingend erforderlich. Zur Erstellung dieser Unterlagen wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 17, 74 VgV durchgeführt. Dieses Vergabeverfahren beinhaltete Planungsleistungen der HOAI Leistungsphasen 1-3.
In der aktuellen Qualifizierungsphase musste die Stadt Oberhausen ihre Umsetzungsstrategie weiterentwickeln und die endgültigen Bewerbungsunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf iterativ bis zum 30.09.2019, sowie zum 31.10.2019 einreichen. Die Abgabe der endgültigen Antragsunterlagen stellte die zweite Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens dar.
Nach den Berechnungen der externen Ingenieurbüros werden bei erfolgreicher Umsetzung der geplanten Maßnahmen Energieeinsparungen von über 70 % erreicht. Daraus resultieren CO2-Minderungen von mindestens ca. 1.200 t/a sowie Energiekosteneinsparungen von mindestens ca. 300.000 €/a.
Die Erschließung dieser Energieeinsparpotenziale, ist nicht nur eine Chance zur Entlastung des städtischen Haushalts, sondern vor allem zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Somit kann ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der städtischen Klimaschutzziele geleistet werden.
Voraussetzung für einen Zuwendungsbescheid ist ein Beschluss des Rates zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen sowie zur Deckung des Eigenanteils. Die Entscheidung der Bezirksregierung über die letztliche Höhe der Fördersumme wird für Februar erwartet. Ein Ratsbeschluss in den folgenden Sitzungen nach Februar würde die Erteilung des Zuwendungsbescheides hinauszögern und zu Verzug bei der Umsetzung des Projektes bzw. der Baumaßnahmen führen, welche durch Förderbestimmungen bedingt mit der Frist zum 30.06.2022 beendet sein müssen.
Finanzielle Auswirkungen
Die im Vorfeld zu leistenden Planungskosten (HOAI-Phasen 1-3) für die detaillierte Ausarbeitung der Maßnahmen inklusive Kostenberechnungen belaufen sich nach Rechnungslegung der OGM GmbH auf 457.253,56 Euro brutto für externe HOAI-Leistung, welche im Förderfall zuwendungsfähig sind. Hinzu kommen 45.800 Euro brutto für Koordinierungsleistungen der OGM GmbH. Hierbei handelt es sich um nicht-förderfähige Kosten. Für das Haushaltsjahr 2020 sind außerdem noch 200.000 Euro an Projektmanagementkosten eingestellt (ebenfalls nicht förderfähig).
Die ursprünglich geplanten Gesamtausgaben (gemäß Unterlagen Projektaufruf) für die Umsetzung betragen 7.900.000 Euro. Die beantragte Förderung (90%) für die Umsetzung des Vorhabens würde somit 7.110.000 Euro betragen, bei einem Eigenanteil von 790.000 Euro.
Die nun in den beauftragten Planungsleistungen enthaltenen Kostenberechnungen zeigen allerdings deutliche Kostensteigerungen auf, welche neben den Honoraren für Architekten und Planer, sowie gestiegenen Baukosten auch in zusätzlichen sinnvollen emissions- und energiesparenden Maßnahmen begründet sind.
Die Bezirksregierung Düsseldorf prüft daher z.Zt. mit der Landesregierung NRW, ob eine Erhöhung der Fördersumme möglich ist. Dazu sind in Absprache mit der Bezirksregierung zwei weitere Szenarien welche die Kostensteigerungen (Erhöhung um jeweils 10% bzw. 30%), sowie zusätzliche Maßnahmen beinhalten, eingereicht worden:
| Gesamtvolumen | Förderung (90%) | Eigenanteil |
Planung gemäß Projektaufruf | 7.900.000 € | 7.110.000 € | 790.000 € |
Planung mit Kostensteigerung 10% | 8.690.000 € | 7.821.000 € | 869.000 € |
Planung mit Kostensteigerung 30% | 10.270.000 € | 9.243.000 € | 1.027.000 € |
Sofern die Bezirksregierung eine Kostensteigerung nicht mittragen wird und die Förderung in Höhe des ursprünglichen Projektaufrufes verbleibt, beeinträchtigt dies jedoch nicht das Gesamtziel der wesentlichen CO2- und Verbrauchskosteneinsparungen für die Stadt Oberhausen. Es muss dann geprüft werden, ob und welche Einzelmaßnahmen in den Schwimmbädern gekürzt bzw. gestrichen werden.
Bei der Zuwendung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren vorhabenbezogenen Zuwendungsbetrag.
Je nach Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landes NRW ist bei einem entsprechenden Förderbescheid mit einer Eigenbeteiligung der Stadt Oberhausen in Höhe von 790.000 Euro bis max. 1.027.000 Euro hinsichtlich der förderfähigen Gesamtkosten zu rechnen.
Hierzu noch der Hinweis, dass im Haushalt 2019 sowie in den Haushalten 2020ff. entsprechende Ein- und Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung der vorgenannten Finanzierungsbedingungen abgebildet sind (auf Kostenbasis Projektaufruf). Die entsprechende Finanzstelle hat die Bezeichnung „Lehrschwimmbecken Disko“; Investitionsmaßnahmen-Nr. 330003010005000. Sollten sich im Rahmen des konkreten Förderbescheides unterjährig etwaige andere Eigenanteile ergeben, werden diese jeweils unter Beachtung der jeweiligen Kreditvorgabe der Bezirksregierung angepasst.
Kurzfassung
Für die vom Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz (2-2-30) eingereichte Umsetzungsstrategie „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz – intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern – Das Oberhausener Modell (DISKO)“ ist der endgültige Förderantrag am 31.10.2019 eingereicht worden. Bei erfolgreicher Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden Energieeinsparungen von über 70 % erreicht. Daraus resultieren CO2-Minderungen von mindestens ca. 1.200 t/a sowie Energiekosteneinsparungen von mindestens ca. 300.000 €/a.
Die geplanten Gesamtausgaben für die Umsetzung betragen je nach Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung zwischen 7.900.000 Euro und 10.270.000 Euro. Die beantragte Förderung für die Umsetzung des Vorhabens beträgt je nach Förderfähigkeit zwischen 7.100.000 Euro und 9.243.000 Euro (90 %). Bei der Zuwendung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren vorhabenbezogenen Zuschuss. Demnach beläuft sich der Eigenanteil zur Umsetzung des Projekts je nach Förderfähigkeit auf 790.000 Euro bis max. 1.027.000 Euro.
Ein Ratsbeschluss zur Umsetzung und Bereitstellung des Eigenanteils ist notwendige Voraussetzung für einen Zuwendungsbescheid.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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641,7 kB
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