Beschlussvorlage - B/16/5348-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Mitteln im Produktbereich 05
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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29.01.2020
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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06.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Auf die Vorberatung durch Ausschüsse wird gemäß § 1 Abs. 7 S. 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen vom 19.11.2018 verzichtet.
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen wie folgt zu:
Auftrag Kostenart Betrag
320005070103/BIWAQ 531800/Aufw. für Zuschüsse an übrige Bereiche 98.940,00
Deckungsvorschlag:
320005070103/BIWAQ 414000/Zuweisungen vom Bund 98.940,00
Sachverhalt
Begründung
Das Projekt „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ wurde vom 01.04.2015 bis 31.12.2018 bei den Teilprojektträgern die Kurbel – Katholisches Jugendwerk Oberhausen gGmbH, Ruhrwerkstatt – Kultur-Arbeit im Revier e.V. und ZAQ – Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation durchgeführt. Die Stadt Oberhausen hat die Projektleitung gestellt, ist Förderungsempfängerin und leitet die Fördergelder an die Träger weiter.
Die für die Abrechnung eingesetzte Online-Anwendung des Bundes war insbesondere zu Beginn des Projektes mit erheblichen Problemen und einhergehenden zeitlichen Verzögerungen bei der Abwicklung verbunden. Aufgrund der Komplexität des gesamten Verwaltungsprozesses und Verzögerungen seitens des Bundesverwaltungsamtes (BVA) konnten die Abrechnungen nicht planmäßig zum Geschäftsjahr 2018 abgeschlossen werden. Inzwischen sind alle Ausgabenerklärungen vom BVA geprüft. Der Verwendungsnachweis wurde dem BVA anschließend zugeleitet.
In 2019 hat das BVA unterjährig 115.280,00 EUR überwiesen; über diesen Betrag wurde bereits außerplanmäßiger Aufwand und Auszahlung beantragt und abgewickelt. Nun überweist das BVA weitere 98.940,00 Euro, insgesamt also 214.220,00 EUR für das Geschäftsjahr 2019. Diese Mittel sind in gleicher Höhe an die Träger weiterzuleiten. Entsprechende Mittel wurden für das Geschäftsjahr 2019 nicht budgetiert, weil die ungünstige Entwicklung zur Haushaltsanmeldung unvorhersehbar war. Aus diesem Grunde ist zur finanztechnischen Abwicklung die außerplanmäßige Leistung von Mitteln erforderlich und unabwendbar. Da es sich um durchlaufende Fördergelder handelt, ergeben sich keine finanziellen Konsequenzen zu Lasten des kommunalen Haushaltes.
