Beschlussvorlage - B/16/5326-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KGhier:Beteiligung der Stadt Oberhausen an einer Kapitalerhöhung /Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Verantwortung:
- Willecke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 09.12.2019 gemäß § 60 (1) Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
1. Die Stadt Oberhausen beteiligt sich nicht an der geplanten Kapitalerhöhung bei der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG.
2. Der Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird zugestimmt.
3. Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird angewiesen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Sachverhalt
Dringlichkeit der Angelegenheit
Die Gesellschaft hat am 14.11.2019 die Stadt über die beabsichtigte Kapitalerhöhung und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Kenntnis gesetzt. Um die hierzu erforderlichen Schritte bis zum Jahresende rechtzeitig umsetzen zu können wurde dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 09.12.2019 eine Dringlichkeitsentscheidung zur Beteiligung der Stadt Oberhausen an der zum 31.12.2019 vorgesehenen Kapitalerhöhung und zur Änderung des Gesellschaftervertrages der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG vorgelegt (Beschlussvorlage B/16/5271-01). Nach § 60 abs. 1 S. 3 GO NRW ist die Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Zur Einhaltung der Ladungsfristen ist die Vorlage frühzeitig zu erstellen. Die Vorlage kann das Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses somit nicht berücksichtigen. Wenn der Hauptausschuss der Dringlichkeitsentscheidung nicht zustimmen sollte, kann die Vorlage als obsolet betrachtet und von der Tagesordnung genommen werden.
Ausgangslage
Der Rat der Stadt hat im Jahre 1990 die Beteiligung der Stadt Oberhausen an der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG mit einem Anteil von 200.000,‑ DM (=12,5%) beschlossen. Zur Finanzierung der Gesellschaft wurden die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, der Gesellschaft Darlehen bis zur Höhe des 6-fachen Anteils am Gesellschaftskapital zur Verfügung zu stellen.
Von Anfang an sollte das finanzielle Engagement der Stadt auf die Beteiligung am Gesellschaftskapital sowie die vorstehend beschriebenen Gesellschafterdarlehen beschränkt bleiben.
Im Dezember 1992 wurde eine erste Kapitalaufstockung um 600.000,‑ DM beschlossen, an der sich die Städte Oberhausen und Mülheim unter der Prämisse beteiligt haben, dass die entsprechenden Mittel auf die vertraglich vereinbarten Gesellschafterdarlehen angerechnet werden.
Eine weitere Kapitalerhöhung um 1,4 Mio. DM im Dezember 1993 erfolgte ohne Beteiligung der Städte, indem die auf die Kommunen entfallenden Anteile durch den Hauptgesellschafter Zeitungsverlag Niederrhein gezahlt und von einem Treuhänder übernommen worden sind; dieser Treuhänder hat kein Stimmrecht, so dass die ursprünglichen Stimmrechtsanteile unverändert blieben, während sich die prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft verringerte.
Ebenso wurde bei den Kapitalerhöhungen
im Dezember 1994 um 0,613 Mio. EUR
im Dezember 1995 um 0,726 Mio. EUR
im Dezember 1996 um 0,813 Mio. EUR
im Dezember 1997 um 0,920 Mio. EUR
im Dezember 1998 um 0,680 Mio. EUR
im Dezember 1999 um 0,613 Mio. EUR
im Dezember 2000 um 0,613 Mio. EUR
im Dezember 2001 um 0,613 Mio. EUR
im Dezember 2002 um 0,550 Mio. EUR
im Dezember 2003 um 0,420 Mio. EUR
im Dezember 2004 um 0,120 Mio. EUR
verfahren.
Im Jahr 2005 wurde die bilanzielle Lage der Gesellschaft gemäß Vorschlag der Geschäftsführung und aufgrund des Wunsches des Hauptgesellschafters durch eine Kapitalherabsetzung von insgesamt 8.258.000 EUR auf 100.000 EUR – für die Stadt Oberhausen von 102.000,- EUR auf 1.256,51 EUR – korrigiert. Der Rat der Stadt Oberhausen hat dieser Kapitalherabsetzung in seiner Sitzung am 14.03.2005 zugestimmt.
Bei den Kapitalerhöhungen im Dezember 2006 (0,14 Mio. EUR), Dezember 2007 (0,485 Mio. EUR), Dezember 2008 (0,8 Mio. EUR), Dezember 2009 (0,395 Mio. EUR), Dezember 2011 (0,125 Mio. EUR), Dezember 2015 (0,1 Mio. EUR), Dezember 2016 (0,1 Mio. EUR), Dezember 2017 (0,2 Mio. EUR) und Dezember 2018 (0,435 Mio. EUR) wurde analog zu den Vorjahren verfahren.
Zu Beschlussvorschlag 1) Kapitalerhöhung
Die Geschäftsführung der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG hat mitgeteilt, dass angesichts des für das Wirtschaftsjahr 2019 zu erwartenden Fehlbetrages eine Kapitalerhöhung in Höhe von 310.000,00 EUR erforderlich ist.
Das Gesellschaftskapital soll von derzeit 2.905.000 EUR auf 3.215.000 EUR aufgestockt werden. Mit der beabsichtigten Kapitalerhöhung soll der für das Geschäftsjahr 2019 zu erwartende Fehlbetrag abgedeckt werden. Das Gesellschaftskapital und die Beteiligungsverhältnisse ändern sich dadurch wie folgt:
| Stand 01.01.2019 | Stand 31.12.2019 | ||
| absolut | prozentual | absolut | prozentual |
Zeitungsverlag Niederrhein | 2.178.750,00 | 75,00 | 2.411.250,00 | 75,00 |
Treuhänder | 723.770,00 | 24,92 | 801.270,00 | 24,92 |
Stadt Mülheim | 1.240,00 | 0,04 | 1.240,00 | 0,04 |
Stadt Oberhausen | 1.240,00 | 0,04 | 1.240,00 | 0,04 |
Gesamt | 2.905.000,00 | 100,00 | 3.215.000,00 | 100,00 |
Durch diese Kapitalerhöhung sinkt der Beteiligungsanteil je Kommune marginal. Trotzdem bleiben die Einflussnahmemöglichkeiten der Kommunen konstant, da der Treuhänder keine Stimmrechte besitzt. Entscheidungen, die keiner qualifizierten Mehrheit bedürfen, können nach wie vor vom Hauptgesellschafter ohne Zustimmung der Kommunen allein getroffen werden.
Zu Beschlussvorschlag 2) Änderung des Gesellschaftsvertrages
§ 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages in der Fassung vom 22.06.1989 soll wie folgt geändert werden:
„Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können die Kommanditisten verpflichtet werden, entsprechend Ihrer Beteiligungsquote Gesellschafterdarlehen bis zu einer Gesamthöhe des 6-fachen Betrages ihrer jeweiligen Kommanditeinlage zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensrahmen der kommunalen Gesellschafter ist ausgeschöpft. Es besteht keine Darlehensverpflichtung mehr. Die Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen Kommanditgesellschaft ist verpflichtet, bis zu dem 0,83- fachen ihrer Kommanditeinlage Darlehen zur Verfügung zu stellen.“
Für die Städte Oberhausen und Mülheim ergeben sich durch die vorgesehene Änderung keine Auswirkungen, da sie keine Darlehen mehr zu leisten haben.
Durch die Erhöhung des Kommanditkapitals würde sich gemäß dem Gesellschaftsvertrag vom 22.06.1989 eine deutliche höhere Darlehensverpflichtung der Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen Kommanditgesellschaft ergeben. Der Gesellschaftsvertrag soll daher so angepasst werden, dass die Höhe der Darlehensverpflichtung mit der im Gesellschaftsvertrag dokumentierten Höhe identisch ist.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr wird ebenfalls der Änderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen.
Kurzfassung
