16.12.2019 - 10 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
42. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 16.12.2019
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Beteiligungen
- Bearbeitung:
- Melissa Kubiak
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass sich an der Beschlussfassung zur Beteiligung der Stadt Oberhausen an einer Kapitalerhöhung /Änderung des Gesellschaftervertrages die Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk für die Städte Mülheim a.d.R. und Oberhausen e.V, Frau Müthing, nicht beteiligt.
Beschluss
An der Beschlussfassung zur Beteiligung der Stadt Oberhausen an einer Kapitalerhöhung / Änderung des Gesellschaftervertrages hat sich die Vorsitzende der Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk für die Städte Mülheim a.d.R. und Oberhausen e.V. Frau Müthing nicht beteiligt.
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Stadtverordneten Frau Walther folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 09.12.2019 gemäß § 60 (1) Satz 1 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
1. Die Stadt Oberhausen beteiligt sich nicht an der geplanten Kapitalerhöhung bei der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG.
2. Der Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird zugestimmt.
3. Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Mülheim / Oberhausen mbH & Co. KG wird angewiesen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen."
