Beschlussvorlage - B/16/5307-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. die Herrichtung des Schulstandortes der ehemaligen Otfried-Preußler-Schule, Teutoburger Straße 35, mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 1.800.000 EUR (brutto inkl. HOAI-Kosten);

 

  1. die anschließende Verlagerung (Umzug) des Nebenstandortes Rechenacker der Schule an der Hagedornstraße im Sommer 2020 an den hergerichteten Standort Teutoburger Straße 35;

 

  1. die Errichtung einer Erweiterung mit einer hygienegerechten Mensa, einer WC-Anlage und vier Klassenräumen mit Gesamtkosten in Höhe von rund 3.200.000 EUR ab dem Jahr 2021.

 

Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel für den Punkt 1 stehen im Haushaltsplan 2020 unter der Finanzstelle 330003010500001 (Schule an der Hagedornstraße), Finanzposition 785100 (AiB Hochbaumaßnahme) und 785120 (AiB Hochbau Ing-Leist. OGM) gemäß Ratsbeschluss vom 18.11.2019 zur Verfügung.

Das unter Punkt 3. benötigte Budget wird im Falle einer positiven Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsanmeldung 2021 ff. im Investitionshaushalt unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kreditlinie der Bezirksregierung Düsseldorf berücksichtigt.

 

 

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Konsequenzen

 

Bezug

 

Drucksache-Nr. B/16/0447-01:  „Förderschulentwicklungsplan für die Stadt Oberhausen“

 

Drucksache-Nr. B/16/1642-01:  „Bildungsplan 2016-2020“

 

Drucksache B/16/2852-01:   „Festlegung der Klassenstärke sowie der Zügigkeit der Oberhausener Grundschulen“

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

 

  1. Ausgangslage

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 15.12.2014 den Förderschulentwicklungsplan für die Stadt Oberhausen (Drucksache B/16/0447-01) beschlossen.

 

Durch den Ratsbeschluss  wurden alle Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung aufgelöst.

  • Christian-Morgenstern-Schule
  • Stötznerschule
  • Herderschule
  • Fröbelschule
  • Otfried-Preußler-Schule

 

Die Schülerinnen und Schüler (SuS) wurden in die neu gegründete Schule an der Hagedornstraße mit dem Teilstandort Rechenacker 85 als Gebundene Ganztagsschule zusammengeführt.

 

An der als Verbundschule geführten „Schule an der Hagedornstraße“ werden SuS mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE) und Emotionale und soziale Entwicklung (ESE) an zwei Standorten unterrichtet. In der Schule an der Hagedornstraße inklusive der Dependance am Rechenacker werden SuS der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 unterrichtet. Die „Schule an der Hagedornstraße“ ist die einzige Förderschule mit den Förderschwerpunkten LE und ESE im Stadtgebiet Oberhausens und damit die einzige Alternative zum Gemeinsamen Lernen an einer allgemeinen Schule für SuS in den oben genannten Förderschwerpunkten.

 

Der Teilstandort „Rechenacker“ befindet sich seit dem Jahr 2015 in direkter Nachbarschaft zur „Landwehrschule“ im ehemaligen Gebäude der „Christian-Morgenstern-Schule“. Hier werden Schüler*innen der Jahrgangsstufen 8 bis 10 unterrichtet -  im Schuljahr 2018/2019 insgesamt 70 Schüler*innen (s. Tab. 1). Im Jahr 2015 ist der Schulträger davon ausgegangen, dass die Beschulung von Schüler*innen mit Förderbedarf LE und ESE durch das Gemeinsame Lernen im Primar- und Sekundarbereich rückläufig ist, somit der Teilstandort am Rechenacker aufgegeben werden kann.

 

Tabelle 1: Schüler*innen am Teilstandort Rechenacker, differenziert nach Förderschwerpunkten, Schuljahr 2018/2019 (Stand: Februar 2019)

* der Gesamtwert SJ 2018/2019 ergibt sich nicht zwingend aus der Addition SuS/ESE und SuS/LE, sondern berücksichtigt auch SuS mit mehrfachen Förderbedarfen; Quelle: Abfrage an der Schule

 

Mit Schülerzahlen in dieser Größenordnung (vgl. Tabelle 1)  sind die Kapazitäten am Teilstandort „Rechenacker“ bereits ausgereizt. Schulorganisatorisch gesehen wäre es wünschenswert, die räumliche Distanz zwischen Haupt- und Teilstandort zu verringern. Bedingt durch die allgemeine Zunahme der Kinder- und Jugendlichenzahlen, sich abzeichnenden anwachsenden Schülerzahlen in den mittleren Jahrgangsstufen an der „Schule an der Hagedornstraße“ sowie generell steigender Anzahlen an Verfahren nach der „Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung“ (AO-SF) in den betreffenden Förderschwerpunkten (vgl. Tabelle 4) ist zukünftig wieder mit steigenden Schülerzahlen und damit erhöhten Raumbedarfen an der „Schule an der Hagedornstraße“ zu rechnen.

 

Der Hauptstandort der Schule an der Hagedornstraße ist für maximal 200 Schülerinnen und Schüler ausgelegt. Daher erscheint es ratsam, verschiedene Lösungsmöglichkeiten für eine sich abzeichnende Knappheit an Raumkapazitäten an der „Schule an der Hagedornstraße“, insbesondere am Teilstandort Rechenacker, zu prüfen. 

 

Zudem hätte eine Aufgabe des Teilstandorts am Rechenacker den Vorteil, dass die hierdurch frei werdenden Räumlichkeiten für die im Rahmen der letzten Zügigkeitsfestlegung für Grundschulen beschlossene Vergrößerung der Landwehrschule (zukünftig 4-zügig) nutzbar wären (Drucksache B/16/2852-01). Durch die Festlegung der Landwehrschule auf vier Züge fehlen der Schule zurzeit 5 Klassenräume, sowie ausreichend Raum für die Küche und die Mensa.

Des Weiteren könnte der sich auf dem Gelände des Teilstandorts Rechenacker befindliche und derzeit für den Offenen Ganztag genutzte Pavillon für die notwendige Erweiterung der in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen städtischen KTE Rechenacker genutzt werden und damit an dieser Stelle zu Kosteneinsparungen führen (Drucksache M/16/3698-01).

 

 

  1. Schülerzahlentwicklung an der „Schule an der Hagedornstraße“ und Prognose zukünftiger Schülerzahlen

 

Dr. Ernst Rösner hat im Juli 2014 den „Schulentwicklungsplan Oberhausen – Teilplan Förderschulen“ vorgelegt. Vor dem Hintergrund der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren demografischen und statistischen Informationen wurden angesichts stark rückläufiger Geburtenzahlen, sinkender Schülerzahlen an den 2014 noch existierenden Förderschulen der Schwerpunkte LE und ESE sowie infolge der immer stärker aufkeimenden Diskussionen um die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarfen an allgemeinen Schulen abnehmende Bedarfe an Förderschulplätzen prognostiziert. Da zu diesem Zeitpunkt veränderte gesetzliche Bedingungen zur sonderpädagogischen Förderung im Schulsystem geschaffen wurden, inklusive des gestärkten Elternwahlrechts bezüglich des Orts der sonderpädagogischen Förderung, konnte zum damaligen Zeitpunkt die zukünftige Entwicklung nur mit unvermeidlichen Unsicherheiten prognostiziert werden, weshalb Dr. Rösner insgesamt drei Varianten zur Berechnung erwartbarer Schülerzahlen in den Förderschulen zugrunde gelegt hat. In Tabelle 2 sind die Werte der abgestimmten Basisvariante abgetragen.

 

Tabelle 2: Erwartbare Schülerzahlen in den Förderschulen der Stadt Oberhausen/ Abgestimmte Basisvariante (Quelle: „Schulentwicklungsplan Oberhausen – Teilplan Förderschulen“; Dr. Rösner, 2014)

 

 

In dieser von mittelgroßen Schülerverlusten ausgehenden Variante wurden bereits Unterschreitungen der Mindestgrößen an den Schulstandorten der Förderschwerpunkte LE und ESE prognostiziert, die in der Variante „höhere Verluste“ im Bereich der Förderschulen des Schwerpunktes LE noch drastischer ausfielen (nur noch insgesamt 243 SuS an LE-Schulen im Schuljahr 2019/2020).

 

Zieht man die heute vorliegenden statistischen Daten zur Schülerzahlentwicklung an der aus der Reform der Förderschullandschaft hervorgegangenen „Schule an der Hagedornstraße“ heran, zeigt sich, dass die Variante „höhere Verluste“ sich tendenziell als zutreffendes Prognosemodell erweist (s. Tab. 3).

 

 

Tabelle 3: Entwicklung der Schülerzahl an der „Schule an der Hagedornstraße“ 2015/2016 bis 2018/19

Schulname

Schuljahr

Jahrgang

Klassen

Schüler Insgesamt

Schule an der Hagedornstraße

Schuljahr 2015/2016

Primarstufe

4

47

Sekundarstufe

24

293

Summe

28

340

Schuljahr 2016/2017

Primarstufe

4

40

Sekundarstufe

21

263

Summe

25

303

Schuljahr 2017/2018

Primarstufe

3

38

Sekundarstufe

18

262

Summe

21

300

Schuljahr 2018/2019

Primarstufe

3

45

Sekundarstufe

19

245

Summe

22

290

 

Quelle: Amtliche Schulstatistik; Berechnung und Darstellung: Bereich 3-3 Schule

 

Die Auswertungsergebnisse rechtfertigen somit die in den vergangenen Jahren umgesetzten schulorganisatorischen Maßnahmen im Bereich der Förderschulen der Schwerpunkte LE und ESE.

 

Werden allerdings die zurückliegenden Verteilungen der an die AO-SF-Verfahren anschließenden Entscheidungen bezüglich des Schulortes (s. Tab. 4), die jüngere Schülerzahlentwicklung in einzelnen Jahrgängen sowie die Zahlen der für das kommende Schuljahr 2019/2020 gemeldeten Schülerinnen und Schüler an der „Schule an der Hagedornstraße“ berücksichtigt, zeichnet sich eine Trendwende ab (s. Tabelle 5).

 

Tabelle 4: AOSF- Verfahren im Schuljahr 2016/17; 2017/18; 2018/19 – Grundschule

 

 

AOSF Entscheidung GL

AOSF Entscheidung Förderschule

Summe AOSF

Inklusions-anteil (%)*

Schuljahr 2016/17

112

68

180

62,22

Schuljahr 2017/18:

81

82

163

49,69

Schuljahr 2018/19:

85

98

183

46,45

*Inklusionanteil = AOSF Entscheidung GL/Summe AOSF*100

 

Quelle: Berechnung und Darstellung: Bereich 3-3 Schule

 

Die Tabelle 4 zeigt die Entwicklung der eröffneten AOSF Verfahren in den Schuljahren 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 Primarbereich. Die ermittelten Zahlen verdeutlichen die zunehmende Anwahl der Förderschule.

 

Wie schon den zuvor berichteten Schülerzahlen der Schule an der Hagedornstraße zu entnehmen ist, sind die Schulbesuchszahlen bisweilen recht starken jährlichen Schwankungen unterworfen, was bei kleinteiligen Vorhersagen auf Einzelschulebene, auch aufgrund kaum antizipierbarer Parametergrößen (divergierende Jahrgangsbreiten; Diagnoseverhalten; Elternwünsche; GL-Kapazitäten an allgemeinen Schulen; Lehrkraftkapazitäten; inklusionsbezogene Einstellungen, etc.), zu prognostischen Unwägbarkeiten führt. Die nachfolgend dargestellte Variante einer Schülerzahlprognose zur „Schule an der Hagedornstraße“ basiert auf der jüngeren Schülerzahlentwicklung sowie der Schulinformation zu den Anmeldungen für das Schuljahr 2019/2020.

 

Tabelle 5: Prognose zukünftiger Schülerzahlen an der „Schule an der Hagedornstraße“

Jahrgang

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Schüler
insgesamt

*) = Prognosewerte
**) = Angaben von der Schule

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Sch.

Schuljahr 2017/2018

7

7

10

14

27

33

40

50

52

60

300

Schuljahr 2018/2019

6

12

12

15

38

30

35

47

46

49

290

Schuljahr 2019/2020 **)

4

11

15

21

35

45

50

37

55

45

318

Schuljahr 2020/2021 *)

5

7

19

21

35

44

57

56

40

52

335

Schuljahr 2021/2022 *)

5

8

12

27

39

44

58

63

62

38

355

Schuljahr 2022/2023 *)

5

8

13

18

54

46

58

64

67

59

394

Schuljahr 2023/2024 *)

5

9

13

21

36

65

64

63

71

64

412

 

Wie aus der Prognosetabelle hervorgeht, wurden für das Schuljahr 2019/2020 erheblich mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet als noch im aktuellen Schuljahr an der „Schule an der Hagedornstraße“ unterrichtet werden. Diese faktische Zunahme sowie die vorherige Zunahme in den einzelnen Jahrgangsstufen (z.B. Vergleich der Werte in Jahrgangsstufe 5 der Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019) schlagen sich auf die prognostischen Parameter nieder und bedingen eine Vorhersage steigender Schülerzahlen in erheblichem Umfang. Obschon die Zunahmen aufgrund der modellimmanenten Dominanz der aus dem Vergleich der Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 hervorgehenden Steigerungswerte voraussichtlich nicht in dieser immensen Größenordnung eintreten werden, ist doch zukünftig von höheren Schülerzahlen im Kontrast zu den zurückliegenden Jahren auszugehen, auch im Bereich der höheren Jahrgangsstufen, die derzeit (u.a.) am Teilstandort Rechenacker unterrichtet werden.

 

 

  1. Zu prüfende Standorte im Falle einer Verlagerung des Teilstandortes „Rechenacker“

 

Die Schulverwaltung schlägt angesichts der sich abzeichnenden Veränderungen vor, eine neue Teilstandortlösung als Reaktion auf die steigenden Bedarfe an Schulraum, die am Teilstandort Rechenacker nicht gedeckt werden können, zu prüfen.

 

Um unter den gegebenen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen diese Vorgaben zu erreichen, soll der neue Schulteilstandort eine Vielfalt an Räumen – von individuell eingerichteten Klassenzimmern über spezielle Fachunterrichtsräume, Räume für Bewegung, Musik und Kunst bis zu Freizeitbereichen im Außengelände – aufweisen. 

 

Die Untere Schulaufsicht für die Förderschulen präferiert, neben dem Primarbereich auch die Jahrgangsstufen 5 und 6 am Teilstandort unterrichten zu lassen. Gerade für die optimale Gestaltung des Übergangs vom Primarbereich in den Sekundarbereich ist es sinnvoll, die Jahrgangsstufen 5 und 6 am gleichen Teilstandort zu beschulen. In den Jahrgangsstufen 5/6 liegt der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit in der Fortsetzung des Lernens, Arbeitens und Lebens aus der Grundschule. Die Schüler bauen anknüpfend an ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aus der Grundschule ihre Lernkompetenzen in den Jahrgängen 5/6 weiter aus. Die vertraute Standortumgebung schafft dafür gute Voraussetzungen.

 

Auch die Prüfung der Raumleitpläne für den Primarbereich und für die Jahrgangsstufen 5 und 6 hat ergeben, dass hohe Übereinstimmungen im Raumbedarf vorliegen, so dass eine Zusammenlegung der Jahrgangsstufen 1 – 6 an einem Schulteilstandort sinnvoll erscheint.

 

Im Rahmen der Schulbauleitlinien für die Stadt Oberhausen (B/16/3993-01) wurden keine Standards für Förderschulen entwickelt, da Förderschulen individuelle Bedarfe auf Grundlage der Förderschwerpunkte an dem Schulstandort haben. Auf Grundlage der Entwicklungsplanung wird der Raumbedarf für den Standort der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wie folgt beziffert:

 

  • 10X Klassenraum
  • 2X Bewegungsraum
  • 4X Differenzierungsraum
  • 2X  Förderraum
  • 1X Lehrküche
  • 1X NW- Raum
  • 3X Ganztagsraum für Spiele und Ergänzungsunterricht
  • 1X Computerraum
  • 1X Kunstraum
  • 1X Bücherei
  • 1X Werkraum
  • Mensa/Küche
  • Raum für Schulsozialarbeiter (Büro und Raum für Angebote, kann bei entsprechender Größe auch in einem Raum stattfinden)
  • Verwaltungsbereich: Lehrerzimmer, Lehrerarbeitsraum, Schulleitungsbüro, Sekretariat, Besprechungszimmer

 

Geprüft wurde zu diesem Zweck die Reaktivierung folgender ehemaliger Schulgebäude:

  • Hauptschule St. Michael
  • Otfried-Preußler-Schule

 

3.1  Hauptschule St. Michael

Die Schule war bis 31.07.2016 eine Katholische Hauptschule, ehe der Standort schulisch aufgegeben wurde. Zwischenzeitig wurden einzelne Gebäudeteile anderweitig genutzt. Im ehem. Ganztagsgebäude E wurde bis zur Fertigstellung des Jugendzentrums ParkHaus deren Jugendarbeit dort verrichtet. Aktuell sind Räume an einen gemeinnützigen Verein vermietet. Das Gebäude B wird von der Musikschule als Lager genutzt.

 

Der Schulstandort besteht aus sieben einzelnen Gebäuden: A bis E, eine Sporthalle und ein Toilettenhaus. Das Gebäude A von 1972 erhielt 1996 eine Erweiterung. Die Gebäude sind in einem dem Baujahr entsprechenden guten Zustand. In dem Gebäude waren die Verwaltung und überwiegend Fachräume untergebracht. Für die Wiederinbetriebnahme sind Sanierungsarbeiten notwendig.

 

Das Klassenraum-Gebäude B steht mittig auf dem Schulgelände. Entsprechend des derzeitigen Zustands ist eine Sanierung laut Angaben der OGM GmbH gemeinschaftlich mit einem beauftragten Architekturbüro nicht mehr wirtschaftlich.

 

Am Rand zum aufgegebenen Sportplatz ist das Gebäude C errichtet. Auch dieses aus dem Jahr 1910 stammende Gebäude beinhaltet überwiegend Klassenräume. Die Bausubstanz ist stark beeinträchtigt. Die Kosten einer Kernsanierung und eines Neubaus müssten insbesondere vor dem Hintergrund der Nutzungsdauer, der Energetik, des Standortes auf dem Gelände und der Raumzuschnitte abgewogen werden.

 

Der Anbau D umfasst neben einem Eingangsflur einen Ganztagsraum. Bei einer Wiederinbetriebnahme ist die Beseitigung der Vandalismusschäden vorzunehmen, welche vornehmlich die Fenster und den Innenraum betreffen.

 

Das Haus E beinhaltete zu Schulzeiten die Mensa und Nebenräume bzw. Büros. Die Mensa bestand aus eine Ausgabeküchenzeile und zwei kleinen, schmalen Speiseräumen. Eine gleichartige Nutzung ist nach heutigen Anforderungen nicht mehr möglich.

 

Für eine Wiederinbetriebnahme des Schulstandortes wären gemäß Kostenschätzung der OGM GmbH Investitionskosten von rund 11,5 Mio. EUR notwendig. Bei einer Arrondierung des ehemaligen Schulgrundstückes mit einer Teilfläche des ehemaligen Sportplatzes Knappenstraße ergeben sich deutlich verbesserte städtebauliche Möglichkeiten. Im Zuge einer städtebaulichen Entwicklung ist zu prüfen, inwieweit einzelne Gebäude einer anderweitigen Nachfolgenutzung zugeführt werden können.

 

 

3.2  Otfried-Preußler-Schule

Die ehemalige Förderschule für Kinder mit dem Förderkriterium emotionale und soziale Entwicklung wurde am 31.07.2015 aufgelöst. Die Schüler*innen wurden der Schule an der Hagedornstraße (ehemals Herderschule, Förderschule mit dem Förderkriterium Lernen) zugeordnet. Aufgrund der Raumsituation am Hauptstandort konnte die Evangelische Jugendhilfe ihr sozialpädagogisches Angebot für Schüler*innen im Primarbereich nicht sicherstellen. Deshalb wurden die Räume im Erweiterungsbau der Otfried-Preußler-Schule dort durch den Träger entsprechend genutzt.

 

Der Schulstandort besteht aus drei zusammenhängenden Gebäudeteilen: dem Altbau von 1914, dem Sanitärtrakt von 1964 und der bereits erwähnten Erweiterung aus dem Jahr 2004.

 

Die Erweiterung wäre bei einer Inbetriebnahme zu sanieren, um den neuesten Anforderungen - insbesondere der Trinkwasser-Verordnung – gerecht zu werden.

 

Der Altbau ist im Inneren stark renovierungsbedürftig, da in den 90er Jahre bei Gründung der Otfried-Preußler-Schule viele Zwischenwände eingefügt wurden. Die Böden, Decken und Wände sind somit zu überarbeiten.

 

Das Toilettengebäude befindet sich in einem allgemein schlechten Zustand und müsste kernsaniert werden. Ein Investitionsvolumen von überschlägig 1,76 Mio. EUR ist für die Sanierung der bestehenden Gebäude erforderlich.

 

Damit das oben genannte Raumbuch erfüllt werden kann, ist ergänzend eine Mensa zu errichten. Die vom Bereich 3-3/ Schule favorisierte Lösung sieht die Schaffung von  Klassenräumen in zeitgemäßem Zuschnitt vor. Hier könnte ein Abbruch des Toilettentraktes mit anschließendem Neubau mit einer Mensa und vier Klassenräumen  den Bedarf decken. Die Mensa könnte zudem als Aula-Ersatz genutzt werden. Die Gesamtkosten (inkl. Sanierungen der Bestandsgebäude) betragen in dieser Lösungsvariante rund 4,93 Mio. EUR brutto inkl. HOAI-Kosten.

 

 

 

 

3.3  Alternative Otfried-Preußler-Schule/Robert-Koch-Schule

Alternativ zu einem Neubau von Klassenräumen ist eine Verlagerung des Angebots der evangelischen Jugendhilfe in andere Räumlichkeiten (beispielsweise in den mit 4 Klassenräumen umfassenden Neubau der Robert-Koch-Schule, welches ab Sommer 2020 leer stehen wird) zu prüfen. Fahrten – wie heute schon – wären dann auch notwendig, jedoch sind diese kürzer als bislang (900 m Luftlinie). Durch einen möglichen Umzug werden Räume im Erweiterungsgebäude frei. Die bestehenden Räume sind zwar nur jeweils rund 40 qm groß, jedoch bestehen im Altbau bereits jetzt 6 große Klassenräume. Entsprechend der Schülerzahlprognose im Primarbereich könnten in diesen Jahrgangsstufen auch kleine Klassenräume vorbehaltlich einer pädagogischen Beurteilung ausreichen. Das Raumbuch wäre unter Umständen dennoch erfüllt.

 

 

  1. Vorschlag der Schulverwaltung

Auf der Grundlage der Pläne der OGM GmbH fand ein Gespräch zwischen dem Bereich 3-3/ Schule und der Unteren Schulaufsicht statt, um die vorgelegten Pläne auf die schulische Nutzung als Förderschulstandort zu prüfen.

 

Gemäß § 29 SGB VII, niederschwellige Gruppenarbeit, bietet die Evangelische Jugendhilfe bereits heute im Neubautrakt der ehemaligen Otfried-Preußler-Schule ein sozialpädagogisches Angebot für Schüler*innen im Primarbereich der Schule an der Hagedornstraße an. Auf Grundlage der Raumsituation an der Schule an der Hagedornstraße musste bei der Zusammenlegung der Förderschulen dieses gruppenpädagogische Angebot bisher in den Räumen der Otfried-Preußler-Schule stattfinden. Dies würde auch für die Verlagerung des Primarbereiches der Förderschule in den ehemaligen Schulstandort Otfried-Preußler Schule sprechen.

 

Im Rahmen der Zusammenlegung der Förderschulstandorte in Oberhausen sollte die Evgl. Jugendhilfe in der Hausmeisterwohnung an der Hagedornstraße untergebracht werden. Jugendhilfe und Schule sollten vor allem die Kinder mit emotionalen und sozialen Störungen unterstützen, welche jetzt gemeinsam mit Kindern mit Lernstörungen unterrichtet werden. Aus Brandschutzgründen konnte die Hausmeisterwohnung nicht durch die Evgl. Jugendhilfe genutzt werden. Die Unterbringung der Evgl. Jugendhilfe im ehemaligen Standort der Otfried-Preußler-Schule sollte eine Übergangslösung sein, bis freie Raumkapazitäten durch Rückgang der Schülerschaft an der Schule an der Hagedornstraße entstanden sind, denn zum damaligen Zeitpunkt ging der Schulträger davon aus, dass es zu einem Rückgang der Förderschüler*Innen kommt. Diese Situation ist nicht eingetreten. Die Schülerzahlen steigen.

 

Vor allem um die Kinder mit emotional und sozialen Störungen zu beschulen ist es wichtig, dass die Evgl. Jugendhilfe auch in den Unterricht mit eingebunden ist und zur Krisenintervention beiträgt, dies würde zu einer besseren Betreuung und Begleitung der Schüler*innen dienen.

 

Vor diesem Hintergrund soll die neue Dependance für die Schule an der Hagedornstraße ausreichend Platz für die Schule und die Jugendhilfe bieten. Die Schulverwaltung sieht in der ehemaligen Robert-Koch-Schule keine Alternative für die Evgl. Jungendhilfe, sondern bevorzugt einen gemeinsamen Standort für Schule und Evgl. Jugendhilfe.

 

Die Raumprofile können an beiden Standorten sichergestellt werden. Die hierfür notwendigen Investitionskosten für die Inbetriebnahme der St. Michael-Schule sind erheblich höher. Der Aufwand verlängert den Beginn der Nutzung als Nebenstandort der Förderschule. Darüber hinaus weist der Standort St. Michael-Schule voraussichtlich höhere städtebauliche Entwicklungsmöglichkeiten durch die zusätzliche Aufgabe des unmittelbar angrenzenden Sportplatzes auf. Zudem liegt die Otfried-Preußler-Schule näher zum Hauptstandort, so dass sich auch auftretende Pendelzeiten der Lehrer*innen verkürzen und besser zu organisieren sind.

 

Auf Grundlage dieser pädagogischen Grundlagen, den Raumprofilen der Schulstandorte, der Schülerzahlentwicklung im Bereich der Förderschule und der wirtschaftlichen Betrachtung, präferieren die Untere Schulaufsicht, der Bereich 3-3/ Schule und der Bereich 0-7/ Strategisches Immobilienmanagement den Umbau der Otfried-Preußler Schule. 

 

Im Rahmen der dargestellten Umbaumaßnahmen an der Otfried-Preußler-Schule sind zwei Varianten möglich:

 

  1. Umbau im Bestand ohne Gastroküche und Speiseraum (Brutto 1.767.275 Euro)
  2. Umbau im Bestand mit Gastroküche und Speiseraum, sowie Abriss des Toilettengebäudes und Erstellung eines Anbaues (siehe Plan). Kosten Brutto 4.929.934 Euro)

Der Bereich 3-3/Schule, in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht, bevorzugt die Variante 2. Die Räumlichkeiten am ehemaligen Standort der Otfried-Preußler-Schule reichen für die derzeitige Anzahl der Kinder der Klassen 1-6, welche zurzeit die Schule an der Hagedornstraße besuchen, aus. Der Schulträger geht jedoch auf Grundlagen der Schulentwicklungszahlen davon aus, dass die Anzahl der Förderschüler*innen steigt. Dadurch werden weitere Räumlichkeiten benötigt. Ein Anbau an der ehemaligen Ottfried-Preußler-Schule würde die Möglichkeit bieten, weitere Schüler*innen zu beschulen, ohne eine weitere Förderschule zu eröffnen.

 

Weitere Gründe zur Errichtung zusätzlicher Räume liegen in den rechtlichen Grundlagen bei der Inklusion, die bis dato einer hohen Wandlung unterliegen:

 

- falls es durch bildungspolitische Beschlüsse zu Veränderungen in der Förderschullandschaft kommt z.B. Veränderungen im Inklusionserlass;

- falls sich mehr Eltern im Sek I Bereich wieder für die Förderschule entscheiden (s. Schulentwicklungsprognosen);

- falls weitere intensivpädagogische Maßnahmen für Kinder mit Emotional und Sozialen Störungen (ESE) nötig sind;

- falls für den Gebundenen Ganztag (Montag-Freitag) mehr Räumlichkeiten benötigt werden.

 

Durch die Nutzung des Schulstandortes Otfried-Preußler-Schule könnte auch erreicht werden, dass die Dependance am Rechenacker zum Schuljahr 2020/2021 umziehen kann. Die Umbauarbeiten der Otfried-Preußler-Schule können in zwei Schritten erfolgen. Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 soll die Herrichtung der bestehenden Gebäude erfolgen. Ab 2021 könnte dann der Anbau auf dem Schulgelände errichtet werden.

 

Die vorliegenden Unterlagen wurden in einem persönlichen Gespräch mit der Schulleitung der Schule an der Hagedornstraße besprochen.

 

Damit die Landwehrschule ihre politisch festgelegte Dreizügigkeit nutzen kann, müssen fehlende Klassenräume hergerichtet werden. Sobald die Förderschule aus dem Standort Rechenacker ausgezogen ist, könnten in den frei gewordenen Räumen die Klassen für die Grundschule herangezogen werden. An der Landwehrschule besteht erheblicher Bedarf, die vorhandene Ausgabeküche durch eine Mensa zu ersetzen. Die bestehende Ausgabeküche im Keller bietet zu wenig Platz und entspricht nicht den hygienerechtlichen Voraussetzungen. Eine neue Küche mit Speiseraum ist in den vorhandenen Räumen der Landwehrschule jedoch nicht möglich zu errichten. Erst nach einem Auszug der Förderschule wären die Raumprobleme der Landwehrschule zu lösen. Deshalb ist eine schnellstmögliche Variante für die Förderschule erforderlich.

 

Ein weiterer positiver Nebeneffekt könnte nach dem Auszug der Förderschule erreicht werden, da anschließend die benachbarte KTE Rechenacker die Räume des Offenen Ganztages für eine zusätzliche Gruppe nutzen könnte.

 

Alle Änderungen an der Landwehrschule und der KTE Rechenacker ziehen weitere erhebliche Kosten nach sich, die separat noch ermittelt werden müssen.

 

 

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Anlagen

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