Beschlussvorlage - B/16/5234-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Abgabesatz-Satzung 2020 der Stadt Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Petra Schmal
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.11.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Sachverhalt
Begründung
1. Grundlage
Die Gebührensätze für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Abwasserbeseitigung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) regelmäßig zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Stadt Oberhausen hat sich durch entsprechende Ratsbeschlüsse über die der Abgabesatz-Satzung zugrunde liegenden Satzungen (Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, Entwässerungssatzung) darauf festgelegt, die Gebührensätze jährlich im Voraus für die folgende Gebührenperiode festzusetzen.
2. Kostenprognose 2020
2.1 Kosten der Wirtschaftsbetriebe Oberhausen (WBO GmbH)
Als Leistungsentgelt wurde der fortgeschriebene Selbstkostenfestpreis 2006 gemäß Preisprüfungsbehörde zuzüglich Kostenelementeklausel gemäß Leistungsvertrag für 2020 angehalten.
Für 2020 ergeben sich folgende Kostensteigerungen (gerundet):
Abfallbeseitigung 1,18 %
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall 1,18 %
Straßenreinigung 1,06 %
Abwasserbeseitigung 1,22 %
2.2 Kosten der Gemeinschafts-Müllverbrennungsanlage Niederrhein (GMVA GmbH & Co. KG
Die Entsorgungskosten sind auf Grund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG NRW) und eines ersten Berichtes der Preisüberwachungsstelle der Bezirksregierung von der GMVA GmbH & Co. KG jedes Jahr neu zu kalkulieren.
Eine abschließende Überprüfung der Entgeltkalkulation für das Jahr 2020 durch die Preisüberwachungsstelle ist erfolgt. Die von der GMVA GmbH & Co. KG ermittelten Preise sind zulässig.
Laut Preisüberwachung ist mit einem Preis von 92,88 € pro t (brutto) zu kalkulieren. Damit sinkt der Tonnenpreis um 5,21 € (- 5,31%) im Vergleich zur Prognose 2019 (Vorjahr).
Die anzuhaltenden Vorhaltekosten sinken ebenfalls auf 5,05 € pro t (brutto). Dies ergibt eine Senkung von 8,81 € pro t (- 63,56 %) im Vergleich zur Prognose 2019 (Vorjahr).
2.3 Sonderposten
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen eines Gebührenhaushaltes innerhalb von vier Jahren auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Stadt Oberhausen plant für das Jahr 2020 die Auflösung folgender Sonderposten:
Entnahme Stand - neu -
Abfallbeseitigung 565.290,00 EUR 750.191,00 EUR
Straßenreinigung 16.330,00 EUR 15.950,00 EUR
Hausmüllähnlicher Gewerbemüll 0,00 EUR 0,00 EUR
Niederschlagswasserbeseitigung 150.600,00 EUR 172.054,00 EUR
Schmutzwasserbeseitigung 0,00 EUR 321.803,00 EUR
2.4 Abfallbeseitigung ( Produkt 110202)
2.4.1 Hausmüllabfuhr
Die Aufwendungen sinken um 2,12 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2019 = 22.932.120 EUR
Aufwand 2020 = 22.446.150 EUR
Differenz = - 485.970 EUR
Die Entsorgungskosten sinken in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 611.100 EUR (- 8,96 %).
Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen 2020 um 169.760 € (+ 1,18 %).
Durch verändertes Müllverhalten steigt das Gesamtlitervolumen um rd. 151.360 Liter.
Die Eigenvermarktung von Elektroaltgeräten wurde laut Fachverwaltung auch für 2020 ausgesetzt.
Im Rahmen des Jahresabschluss 2017 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 1.193.294,50 €. Hiervon wurde bereits für 2018 eine Entnahme in Höhe von 104.240 € vorgenommen und für 2019 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 328.270 € eingeplant. Aus dem Jahresabschluss 2018 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 554.699,15 €. Für 2020 ist eine Gesamtentnahme in Höhe von 565.290 € geplant.
Die Gebühr für alle Müllgefäße und den Bioabfall sinkt um 4,7 %.
Die Gebühr für den Hausmüllsack beträgt 3,20 EUR.
Die Gebühr für den Grünabfallsack beträgt unverändert 1,50 EUR.
(Gebührenübersicht: s. Anlage 1)
2.4.2 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Die Aufwendungen sinken um 0,39 % (ohne Berücksichtigung von Unterdeckungen aus Vorjahren).
Aufwand 2019 = 1.736.640 EUR
Aufwand 2020 = 1.729.790 EUR
Differenz = - 6.850 EUR
Die Leerungshäufigkeit steigt auf durchschnittlich 163 Leerungen je Arbeitstag, d. h. fünf Leerungen pro Arbeitstag mehr gegenüber 2019.
Durch den geänderten Tonnenpreis ergibt sich für 2020 bei den Gesamtentsorgungskosten eine Senkung des anzuhaltenden Gesamtaufwandes von 27.580 EUR (- 6,33 %).
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 wurde eine Unterdeckung in Höhe von 126.527,31 € festgestellt. Auch der Jahresabschluss 2018 führte im Ergebnis zu einer Unterdeckung in Höhe von 161.099,91 €. Diese Unterdeckungen resultieren aus erhöhten Entsorgungsmengen und Mindererträgen bei den Benutzungsgebühren. Ein Ausgleich ist über die nächsten 2 bzw. 3 Jahre geplant. Für 2020 wurde ein Betrag von insgesamt 95.880 € eingestellt.
Die Gebühr steigt um 1,46 %.
(s. Anlage 2)
2.5 Straßenreinigung (Produkt 120501)
Die Aufwendungen steigen um 1,12 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2019 = 5.256.340 EUR
Aufwand 2020 = 5.315.470 EUR
Differenz = + 59.130 EUR
Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen 2020 um 48.490 EUR (+ 1,06 %).
Der Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz hat zur Ermittlung der Entsorgungsmengen die durchschnittlichen Mengen der Jahre 2016 bis 2018 angehalten.
Demnach sinkt die voraussichtliche Entsorgungsmenge um 100 t bei dem Laubanteil aus dem Straßenkehricht.
Die Gesamtveranlagungsmeter steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 10.114 Veranlagungsmeter (+ 0,9 %).
Aus dem Jahresabschluss 2016 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 21.383,15 EUR, aus dem Jahresabschluss 2017 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 7.384,91 EUR und aus dem Jahresabschluss 2018 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 20.235,76 EUR. Von diesen Überdeckungen wird eine Gesamtentnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 16.330 EUR bei der Gebührenbedarfsberechnung für 2020 berücksichtigt. Der Sonderposten aus 2016 ist somit aufgelöst.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
Gebührengruppe | Gebühr 2019 (EUR) | Gebühr 2020 (EUR) | ± (EUR) | ± (in v. H.) |
Anliegerstraßen (1x wöchentlich) | 4,11 | 4,14 | 0,03 | 0,73% |
Anliegerstraßen (2x wöchentlich) | 4,11 | 4,14 | 0,03 | 0,73% |
innerörtliche Straßen | 3,61 | 3,63 | 0,02 | 0,55% |
überörtliche Straßen | 3,32 | 3,35 | 0,03 | 0,90% |
fußläufige Straßen u. Straßenteile | 4,09 | 4,12 | 0,03 | 0,73% |
(s. Anlage 3)
2.6 Abwasserbeseitigung (Produkt 110301)
Die Aufwendungen für die Abwasserbeseitigung steigen gegenüber 2019 um 2,66 % (ohne Berücksichtigung eines Ertrags aus der Auflösung von Sonderposten).
Aufwand 2019 = 52.122.160 EUR
Aufwand 2020 = 53.511.150 EUR
Differenz = + 1.388.990 EUR
Die Umlage des Ruhrverbandes ist in der Prognose für 2020 um 14.500 EUR (- 0,37 %) gesunken. Die Umlage für die Emschergenossenschaft steigt um 605.153 EUR (+ 3,35 %) an.
Die Emschergenossenschaft erhebt im Einvernehmen mit den Mitgliedern seit 2017 eine zweckgebundene Beitragsausgleichsrücklage wegen eines Rechtsstreites mit der RAG Deutsche Steinkohle AG (RAG). Im Vergleich zum Vorjahr steigt diese Beitragsausgleichsrücklage um 40.190 EUR auf 140.280 EUR (+ 40,15 %) an. Im Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde den Parteien empfohlen, über eine außergerichtliche Einigung nachzudenken. Laut Mitteilung der Emschergenossenschaft liegt ein Vorschlag für eine außergerichtliche Verständigung vor, dessen Abschluss der Genossenschaftsrat befürwortet hat. Eine endgültige Zustimmung aller beteiligten Parteien steht noch aus. Diese außergerichtliche Einigung würde zu einer Beitragsverschiebung zu Lasten der Kommunen führen. Die damit verbundenen Nachforderungen sollen durch die Bildung der zweckgebundenen Beitragsausgleichsrücklage aufgefangen werden.
Die Gesamtkosten für die WBO GmbH steigen 2020 um 97.220 EUR (+ 1,22 %).
Die übrigen Kosten, insbesondere die kalkulatorischen Kosten, steigen in 2020 um 611.070 EUR (+ 2,8 %).
Der Frischwasserverbrauch als Maßstab zur Kalkulation der Schmutzwassergebühr steigt insgesamt gegenüber 2019 um 328.087 cbm (+ 2,88 %).
Für 2020 ist keine Entnahme aus dem Sonderposten für Schmutzwasser geplant, da sich im laufenden Gebührenjahr eine Unterdeckung abzeichnet.
Für Niederschlagswasser ist für 2020 eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 150.600 EUR geplant.
Die Abwasserabgabe 2020 für Kleineinleiter sinkt um 100 EUR auf 2.600 EUR. Die Zahl der Kleineinleiter sinkt um 6 auf 136 Kleineinleiter (- 4,23 %). Die anzuhaltenden Frischwassermengen steigen um 255 cbm auf 3.402 cbm (+ 8,1%). Dies führt zu einer Gebührensenkung von 11,63 % gegenüber 2019.
Die Gebühren stellen sich wie folgt dar:
| 2019 | 2020 | ± | ± (in v. H.) |
Nichtverbandsmitglieder und Private (Einwohner/innen der Stadt OB) |
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Schmutzwasser | 2,49 | 2,52 | 0,03 | 1,20 % |
Niederschlagswasser | 1,41 | 1,45 | 0,04 | 2,84 % |
Verbandsmitglieder |
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Schmutzwasser | 1,35 | 1,37 | 0,02 | 1,48 % |
Niederschlagswasser | 0,79 | 0,82 | 0,03 | 3,80 % |
Kleineinleiter | 0,86 | 0,76 | -0,10 | -11,63 % |
Entsorgung von Grundstücks- entwässerungsanlagen | 60,39 | 60,39 | 0,00 | 0,00 % |
(s. Anlage 4)
2.7 Kalkulatorische Zinsen
Der kalkulatorische Zinssatz wird in analoger Anwendung des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 13.04.2005 (Aktz: 9 A 3120/03) mit 6,0 % vom Anschaffungswert des Kanalvermögens berücksichtigt (- 0,1 % gegenüber 2019).
2.8 Kalkulatorische Abschreibung
Die kalkulatorischen Abschreibungen werden nach differenzierten Abschreibungswerten bezogen auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet. Dabei wird vom Wiederbeschaffungszeitwert des Kanalvermögens zum 31.12. des Bemessungszeitraumes ausgegangen. Der Wiederbeschaffungszeitwert wird fortgeschrieben mit dem Baupreisindex für Ortskanäle gemäß Veröffentlichung des statistischen Landesamtes NRW (IT-NRW). Da die Indizes im Jahr der Gebührenkalkulation sowie für den entsprechenden Bemessungszeitraum zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen, wird eine Prognose basierend auf dem Durchschnitt der letzten 5 bekannten Indizes erstellt. Für die Jahre 2019 (Erstellung der Gebührenkalkulation) und 2020 (Bemessungszeitraum) werden die Indizes mit jeweils 3,2 % prognostiziert.
3. Musterfamilie
Die Musterfamilie nach dem Modell des Bundes der Steuerzahler (4 Personen, 200 cbm Schmutzwasser, 130 qm befestigte Fläche, 80 l Müll je Woche, 15 m Straßenreinigung in Anliegerstraßen) wird im Jahre 2020 nach bisherigem Stand 0,84 EUR jährlich / 0,07 EUR monatlich (+ 0,09 %) mehr für die Gebühren aufwenden müssen (s. Anlage 5).
Details bezüglich der einzelnen Gebühren ergeben sich aus den Übersichten über die Gebühren 2019/2020 (alt/neu/Differenz in EUR/%), die der Anlagenübersicht folgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,4 kB
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2
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3
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(wie Dokument)
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53,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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58,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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24 kB
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