Beschlussvorlage - B/16/5303-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Offenen Ganztags um 2 Gruppenräume und Erneuerung der Mensaan der Luisenschule im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunal-investitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Strategisches Immobilienmanagement
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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04.12.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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12.12.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Erneuerung der Mensen (Küchen und Speiseräume) und die Erweiterung von Offenen Ganztagsräumen an der Luisenschule mit einem Gesamtauszahlungsvolumen von rund 1.220.000,00 EUR im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFöG II) sowie des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf.
Die voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2020 unter der Finanzstelle 330003010100508 (KIF II Luisenschule), Finanzposition 785100 (AiB Hochbaumaßnahme), 785115 (Projektmanagementkosten) und 785120 (AiB Hochbau Ing-Leist. OGM) und bei 681003 (Investitionszuweisungen vom Bund – KIF) gemäß Ratsbeschluss vom 18.11.2019 zur Verfügung.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache Nr. B/16/1642-01: „Bildungsplan 2016-2020“
Drucksache Nr. B/16/4160-01: „Maßnahmenplanung Erweiterung Offene Ganztagsbereiche und Mensen an Schulen im Rahmen der Umsetzung des „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW II)“ und „Gute Schule 2020“
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [ x ]
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Oberhausen erhält im Rahmen des Förderprogrammes Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) Artikel 7 des Gesetzes vom 14. August 2017 (Ergänzung um Kapitel 2), und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (KInvFöG NRW), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2018, 20.560.701,00 EUR für das Kapitel 2 (KInvFöG NRW II). Zuzüglich der zu erbringenden Eigenmittel von mindestens 10 % stehen für Investitionsmaßnahmen rd. 22,845 Mio. EUR zur Verfügung.
Das Kapitel 2 räumt im § 12 KInvFG folgende Möglichkeiten ein, die bis zum 31.12.2022 umgesetzt und bautechnisch abgenommen sein müssen:
- Finanzhilfen trägerneutral für Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen,
- Förderfähig sind Investitionen für
die Sanierung,
den Umbau,
die Erweiterung (nicht bei Zügigkeiten) und
bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden
- einschließlich damit im Zusammenhang stehender Investitionen in die der jeweiligen Schule zugeordneten Einrichtungen zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern.
- Investitionsvolumen von mindestens 40.000,00 Euro
Bauvorhaben Luisenschule
Die Luisenschule ist eine zweizügige katholische Grundschule. Die vorhandene Mensa wird zurzeit multifunktional genutzt. Die Größe der standardisierten, hygienegerechten Küche und des zwingend notwendigen Speiseraumes nehmen einen Großteil der vorhandenen Fläche in Anspruch. Im Bestandsgebäude können neben der Mensa nur noch das OGS-Büro und ein Abstellraum für die Tornister geschaffen werden. Damit die im Bildungsplan festgelegten Räume vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden können, ist eine Erweiterung um zwei Gruppenräume zwingend erforderlich. Das bestehende Ganztagsgebäude kann um eine weitere Etage aufgestockt werden. Geplant sind zudem ein Verbindungsgang im 1. OG zum Altbau und eine Außentreppe als zweiter Rettungsweg.
Bei der Luisenschule handelt es sich um einen Altbau von 1930 mit innen liegenden Treppenhäusern. Bis auf den Gebäudeteil, in dem die OGS stattfindet, sind im Hauptgebäude der Luisenschule keine Klassen-, Verwaltungs- oder sonstige Räume barrierefrei zu erreichen. Eine Umgestaltung des Gebäudes, um in der Mobilität eingeschränkten Personen die Nutzung der Luisenschule barrierefrei ermöglichen zu können, ist aufgrund der besonderen baulichen Situation nicht realisierbar.
Aus diesem Grunde wurde auch bei den Um- und Neubauten des Ganztagsbereiches auf einen barrierefreien Zugang ausnahmsweise verzichtet.
Eine Abstimmung ist mit der Schulleitung hinsichtlich der Planungen erfolgt.
Gemäß Kostenschätzung der OGM GmbH betragen die Baukosten rund 980.000,00 EUR brutto zzgl. der nicht bei der Förderung zu berücksichtigenden Kosten in Höhe von ca. 180.000,00 EUR an Planungs- und Honorarleistungen gem. HOAI als auch für Projektmanagementkosten an die OGM GmbH in Höhe von 55.520,00 EUR. Dem gegenüber stehen voraussichtliche Einnahmen in Höhe von 882.000,00 EUR aus dem Förderprogramm KInvFöG II.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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