Beschlussvorlage - B/16/5284-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Die Bezirksvertretung Osterfeld beschließt die Ergänzung eines Sicherheitstrennstreifens zum Radfahrstreifen auf der Teutoburger Straße (Variante 3). Hierzu ist beidseitig ein zusätzlicher Breitstrich im Abstand von 50 cm zum Radfahrstreifen zu markieren und halbseitiges Hochbordparken anzuordnen.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Vorlage M/16/3630-01, M/16/4955-01, B/16/4216-01 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Die beschlossene Markierung auf der Teutoburger Straße befindet sich in der Umsetzung. Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen können die Markierungsarbeiten derzeit nicht fortgesetzt bzw. fertiggestellt werden, da ein Aufbringen der Markierungen bei Regen und zu niedrigen Temperaturen nicht fachgerecht und dauerhaft möglich ist. Sobald die Witterungsbedingungen die weitere Markierung zulassen, werden die Arbeiten fortgesetzt.

 

Aufgrund eines Markierungsfehlers des ausführenden Unternehmens weist der bereits markierte Parkstreifen nur eine Breite von 1,75 m auf. Damit wird von der geplanten Breite von mindestens 2,00 m abgewichen. Dieser Fehler wurde bereits durch die Oberbauleitung der Stadt Oberhausen erkannt und entsprechend beanstandet.

 

In der Aktuellen Stunde der 38. Sitzung der Bezirksvertretung Osterfeld am 05.12.2019 hat die Fraktion BOB Widerspruch gegen die Markierungsarbeiten eingelegt.

 

Im Nachgang zur Aktuellen Stunde hat die Fraktion BOB bei verschiedenen Verkehrsgutachtern die Erstellung eines Gutachtens bezogen auf die aktuelle Planung angefragt. Die Gutachter haben sich beim Fachbereich 5-6-10 / Verkehrsplanung und Signalwesen gemeldet, um sich über die genauen Hintergründe bzw. die Erfordernisse und Randbedingungen zu erkundigen. Herr Prof. Jürgen Gerlach (Universität Wuppertal, Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen Lehr- und Forschungsgebiet Straßenverkehrsplanung und Straßenverkehrstechnik) hat im Anschluss eine kurze Stellungnahme zur Neumarkierung der Teutoburger Straße erstellt (siehe Anlage). Die angefragten Informationen wurden ihm vom Fachbereich 5-6-10 / Verkehrsplanung und Signalwesen zur Verfügung gestellt.

 

Des Weiteren wurde durch die Fraktion BOB bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Widerspruch gegen die Markierungsarbeiten zur Radwegeführung auf der Teutoburger Straße eingereicht. Sie fordert die Einstellung der Markierungsarbeiten und stellen die Förderfähigkeit durch das Landesverkehrsministerium in Frage. Die Stadt Oberhausen wurde daher zur Stellungnahme bis zum 26.11.2019 durch die Bezirksregierung Düsseldorf aufgefordert.

 

Aufgrund des fehlerhaft markierten Parkstreifens und unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Herrn Prof. Jürgen Gerlach ergeben sich nachfolgende Möglichkeiten die Markierungsarbeiten fortzusetzen:

 

Variante 1) Herstellung des Parkstreifen gemäß ursprünglicher Planung

 

In einem längerfristigen Planungsprozess wurden verschiedene Planungsvarianten intensiv mit dem ADFC und weiteren Beteiligten, wie der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde im Arbeitskreis Verkehrssicherheit abgestimmt und die in Umsetzung befindliche Planung gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen erarbeitet. Für den Erhalt der vorhandenen Längsparkstreifen musste aber in einzelnen Bereichen das Mindestmaß der Richtlinie unterschritten werden, da der vorhandene Querschnitt nicht in allen Bereichen ausreicht. Abweichungen von dem technischen Regelwerk sind möglich, wenn entsprechende Begründungen – insbesondere Verkehrssicherheit – vorliegen.

 

Zur Herstellung des Parkstreifens gemäß der ursprünglichen Planung ist eine Demarkierung des falsch markierten Breitstriches auf der gesamten bereits markierten Länge zwischen Tondener Straße und Harkortstraße erforderlich. Nach der Demarkierung der falschen Linien kann eine neue Breitstrichlinie auf der Fahrbahn im richtigen Abstand aufgebacht werden. Durch das Abfräsen der Markierung ist mit einer Beschädigung der Fahrbahn zu rechnen. Die Kosten hierzu hat die ausführende Firma zu übernehmen.

 

Variante 2) Herstellung einer Markierung nach den Empfehlungen von Herrn Prof.                Jürgen Gerlach

 

Durch Herrn Prof. Jürgen Gerlach werden ein Umbau und das Aufheben des vorhandenen Hochbordradweges dringend empfohlen. Von einer weiteren Radverkehrsführung im Seitenraum, d.h. ein baulicher Radweg, wird abgeraten.

 

Die Stellungnahme empfiehlt die Herstellung eines 1,85 m breiten Radfahrstreifens mit 0,75 m Sicherheitstrennstreifen gemäß Richtlinie. Die erforderlichen Breiten können durch den einseitigen Entfall des Längsparkstreifens sichergestellt werden. Hierdurch wird eine hohe Anzahl an Stellplätzen auf der gesamten Strecke entfallen. Diese Lösung würde eine Umsetzung sogar nach ERA ermöglichen. Als mögliche Übergangslösung wird vorgeschlagen, einen Schutzstreifen
(2,00 m) mit Sicherheitstrennstreifen (0,75 m) zu markieren. Bei beidseitigem Schutzstreifen (2,00 m +0,75 m) würde eine Breite von 5,00 m als Restfahrbahn ohne Mittelmarkierung verbleiben. Die Verwaltung hat sich ursprünglich in der Abstimmung mit dem ADFC aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit Schwerverkehr und Bussen und wegen dem damit verbundenen Verkehrsgefährdungspotenzial gegen diese Variante entschieden.

 

Bei dieser Variante müssten die bereits erfolgten Markierungen nahezu vollständig wieder demarkiert werden. Langfristig wären sukzessiv entsprechende Investitionen für den richtlinienkonformen Umbau der Nebenanlagen einzuplanen.

 

 

Variante 3) Herstellung eines Sicherheitstrennstreifen durch halbseitiges Hoch-               bordparken

 

Eine weitere alternative Möglichkeit wurde im Rahmen eines Ortstermins zwischen Verwaltung und WBO GmbH erarbeitet. Durch die Anordnung von halbseitigem Hochbordparken auf den baulich vorhandenen Hochbordradwegen könnte der für die Sicherheitstrennstreifen benötigte zusätzliche Raum auf der Fahrbahn gewonnen werden. Hierbei würde neben den markierten Radfahrstreifen durch zusätzliche Markierung eines weißen Breitstriches ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m entstehen. Durch die Anordnung des halbseitigen Hochbordparkens würden voraussichtlich zwar keine zusätzlichen Stellplätze entstehen, aber auch keine Stellplätze entfallen. Lediglich der Parkkomfort wäre durch das Überwinden des Bordsteines geringfügig schlechter als bei der vorhanden Variante 1 mit Parkstreifen.

 

Der neue Straßenquerschnitt ist in Abb. 1dargestellt.

 

 

Abbildung 1: Derzeitiges und geplantes Regelprofil

 

Diese Einschränkung wurde in der Stellungnahme durch Herrn Prof. Jürgen Gerlach ebenfalls berücksichtigt. Er wies darauf hin, dass hierdurch eine Restgehwegbreite von mindestens 1,80 m sichergestellt werden muss. Durch die vorhandene Gehwegbreite wäre dieser Hinweis erfüllt (Restgehwegbreite > 1,80 m).

 

Der dargestellte Querschnitt kann ohne Entfernung der fehlerhaft markierten Breitstrichlinien erfolgen und somit eine zusätzliche Fahrbahnbeschädigung vermieden werden. Hierzu wird auf beiden Straßenseiten je eine zweite Breitstrichlinie zum Erzielen des Sicherheitstrennstreifens neben der falsch markierten Linie zum Hochbord hin aufgebracht.

 

Die von Herrn Prof. Jürgen Gerlach vorgeschlagene Variante zur Herstellung einer komplett richtlinienkonformen Radverkehrsführung ist nur durch eine einseitige Wegnahme des gesamten Parkstreifens zu realisieren. Diese Variante hätte aber den Nachteil, dass eine große Anzahl an Stellplätzen auf der gesamten Strecke entfallen würden. Die Verwaltung hält daher weiterhin an der bereits in Umsetzung befindlichen Planung fest, da diese eine deutliche Verbesserung zur alten Radverkehrsführung auf dem Hochbord darstellt und dennoch die vorhandenen Stellplätze weitestgehend erhält. Um das fahrbahnbeschädigende Abfräsen des falsch markierten Parkstreifens zu vermeiden und die Empfehlungen von Herrn Prof. Jürgen Gerlach zu berücksichtigen, wurde alternativ die Variante 3 entwickelt. Hierdurch würde eine richtlinienkonforme Radverkehrsführung auf der gesamten Strecke entstehen und die Stellplätze weitgehend erhalten bleiben. Es sind aber Einschränkungen beim Einparkkomfort durch das Überwinden des Bordsteins hinzunehmen, welche durch die vorhandene Hochbordhöhe hervorgerufen wird. In den nächsten Jahren wäre zudem ein sukzessiver Rückbau des vorhandenen Hochbordradweges in einen Parkstreifen zu empfehlen, da der vorhandene Hochbordradweg nicht für die Lasten des halbseitigen Hochbordparkens ausgelegt ist und im Laufe der Jahre weiter beschädigt wird.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...