Beschlussvorlage - B/16/5200-01
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2020
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Stefanie Czauderna
- Verantwortung:
- Heithausen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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18.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführten Veränderungsnachweisungen, die als Anlage beigefügt sind.
1. Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2020
Änderungsvorschläge der Verwaltung
- Erträge und Aufwendungen -
- Einzahlungen und Auszahlungen -
- Verpflichtungsermächtigungen -
Sachverhalt
Begründung
Gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 Bst. h der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) ist der Rat der Stadt zuständig für den Erlass der Haushaltssatzung.
Nach den rechtlichen Vorgaben des § 59 Abs. 2 GO NRW bereitet der Finanzausschuss die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft die für die Ausführungen des Haushaltsplans erforderlichen Entscheidungen, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind.
Die in der vorgenannten Veränderungsnachweisung eingebrachten Bedarfe wurden von den Dezernaten / Bereichen ermittelt und für den Haushalt 2020 beantragt.
Der Verwaltungsvorstand hat in seinen Sitzung am 29.10. + 05.11.19 über die genannte Veränderungsnachweisung beraten. Die Mitwirkung des Verwaltungsvorstandes an der Aufstellung des Haushaltsplanes gem. § 70 Abs. 2 Bst. c GO NRW ist somit gewährleistet
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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377,8 kB
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