Beschlussvorlage - B/16/5146-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, die mit der Verlagerung des Aufgabengebietes „Öffentliche Beleuchtung“ von der OGM GmbH zur Stadt Oberhausen verbundene Anpassung des Leistungsvertrages mit der OGM GmbH und die Einrichtung einer Planstelle innerhalb des Bereiches 5-6/Mobilität zur Wahrnehmung des Aufgabengebietes.

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden bei positiver Beschlussfassung des Rates der Stadt dem städtischen Haushalt durch Einsparungen beim OGM-Entgelt zur Verfügung gestellt.

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

  keine [   ]

 

  ja [ x ] -siehe Beschlussvorlage-

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Überführung von Aufgaben der OGM GmbH aus dem Leistungsvertrag über das Immobilien- und Flächenmanagement in einen neu zu gründenden Eigenbetrieb besteht zwischen der Stadt Oberhausen und der OGM GmbH grundsätzlich Einigkeit darüber, das Aufgabengebiet „Öffentliche Beleuchtung“, das bisher auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses 6 – Energiemanagement - von der OGM GmbH wahrgenommen wurde, mit Wirkung vom 01.01.2020 zur Stadt Oberhausen zu verlagern und dem Bereich 5-6/ Mobilität zuzuordnen.

 

Die Sicherstellung der öffentlichen Beleuchtung ist eine selbstständige Aufgabe der Gemeinde im Rahmen der Daseinsvorsorge. Als Träger der Straßenbaulast obliegt der Gemeinde die Verkehrssicherungspflicht, die auch eine angemessene Straßenbeleuchtung umfasst. Eine mangelnde oder fehlerhafte Beleuchtung kann bei Unfällen entsprechend § 823 BGB zu Haftungsansprüchen gegen die Gemeinde führen. Insofern wird eine Zuordnung der Aufgabe „Öffentliche Beleuchtung“ zum Fachbereich 5-6-40/Straßen- und Kanalbau, Schnittstelle WBO, der die Funktion der Straßenbaubehörde wahrnimmt, als sachgerecht angesehen.

 

Die Beschreibung der Leistungen, die die OGM GmbH im Zusammenhang mit der Sicherstellung der öffentlichen Beleuchtung für die Stadt Oberhausen erbringt, umfasst gemäß Leistungsverzeichnis 6 – Energiemanagement – folgende Punkte:

 

  • 3.1 Stromversorgung öffentliche Beleuchtung
  • 3.2 Instandhaltungsmanagement öffentliche Beleuchtung
  • 3.3 Berichtswesen
  • 3.4 Betreuung Dritter / Interessengruppen

 

Im Rahmen der Aufgabenverlagerung ist geplant, die Ziffer 3.1 „Stromversorgung öffentliche Beleuchtung“ von der Verlagerung zur Stadt auszunehmen, da die Sicherstellung der Energielieferung weiterhin aus einer Hand im Rahmen des Energiemanagements für die Stadt Oberhausen sichergestellt werden soll. Es wird daher angestrebt, das Leistungsverzeichnis 6 – Energiemanagement – mit Ausnahme der Ziffer 3.1 aus dem Leistungsumfang des Vertrages über das Immobilien- und Flächenmanagement herauszulösen und den Leistungsvertrag entsprechend anzupassen. Für die Stadt Oberhausen fallen im Zusammenhang mit der Sicherstellung der öffentlichen Beleuchtung zukünftig folgende Aufgaben an:

 

-          Betreuung der öffentliche Beleuchtung von Straßen, Plätzen und/oder Freiräumen

-          Technische Prüfung, Planung und Betreuung der Ausschreibung und Ausführung von Maßnahmen der öffentliche Beleuchtung

-          Beratung, Planung und Abwicklung von Neu-, Änderungs-, Rückbau- und Erweiterungsmaßnahmen, Projektsteuerung einschl. Auftragsabwicklung, Kostenkontrolle, Bauüberwachung und Dokumentation, Abnahme von Beleuchtungsanlagen,

-          Instandhaltungsmanagement, Datenpflege und Datenverwaltung einschl. Datenauswertung im Lichtpunktmanagement und –verwaltungssystem für die öffentliche Beleuchtung

-          Budgetverantwortung für die öffentliche Beleuchtung, Erstellen und Kontrolle von Investitionsprogrammen, Anmeldung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für die öffentliche Beleuchtung

-          Ausschreibung und Controlling des Beleuchtungsvertrags für die öffentliche Beleuchtung der Stadt Oberhausen

-          Erstellung von Zuschuss- und Förderanträgen für die öffentliche Beleuchtung

-          Fertigung von Vorlagen für politische Gremien, Teilnahme an Sitzungen und ggf. Darstellung baurelevanter Vorgänge in Gremien

-          Vorbereitung und Begleitung von Bürgerbeteiligungsverfahren

Die Aufgaben sollen organisatorisch dem Aufgabengebiet „Kanalbau und Straßenunterhaltung“ innerhalb des Fachbereiches 5-6-40/Kanal- und Straßenbau, Schnittstelle OGM zugeordnet werden. Entsprechend der bisher bei der OGM vorgehaltenen Personalausstattung ist zur personellen Abdeckung der Aufgabe eine Vollzeitstelle im Aufgabengebiet „Straßenunterhaltung“ einzurichten. Die Vergütung soll sich – vorbehaltlich einer abschließenden Bewertung durch die paritätisch besetzte Bewertungskommission – nach EG 10 TVöD richten. Die Kosten der Stelle betragen pro Jahr lt. KGSt:

 

Personalkosten EG 10 TVöD nach KGSt p.a.  73.100  EUR

Sachkosten (Büro, IT) pauschal nach KGSt p.a.  9.700  EUR

Verwaltungsgemeinkosten lt. KGSt                  14.620  EUR

Kosten lt. KGSt p.a. gesamt  97.420  EUR

 

Da im Rahmen der oben beschriebenen Reduzierung des Leistungsumfangs auch eine Anpassung im Teil C des Leistungsvertrages bezüglich der Höhe des an die OGM zu entrichtenden Entgelts vorzunehmen ist, können die zusätzlichen Kosten zu 100% aus den Einsparungen beim OGM-Entgelt refinanziert und im städtischen Haushalt bereitgestellt werden.

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