18.11.2019 - 7 Anpassung des Leistungsvertrages über das Immob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz berichtet, dass Stadtv. Runkler in der Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 11.11.2019 im Rahmen der Beratungen zu der genannten Drucksache angemerkt hat, die Thematik „Öffentliche Beleuchtung" sei seiner Auffassung nach bisher nicht im Interfraktionellen Lenkungskreis zum Eigenbetrieb behandelt worden.

Die Verwaltung hat den Hinweis geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass der Interfraktionelle Lenkungskreis im Rahmen seiner Sitzung am 14.11.2018 durch Herrn Jehn unter TOP 2 über den Sachverhalt informiert wurde. Die Arbeitsgruppe „Eigenbetrieb" ist einvernehmlich zu dem Ergebnis gekommen, die bestehende Schnittstelle „Öffentliche Beleuchtung" durch Übertragung der Aufgabe von der OGM auf den städtischen Bereich 5-6 / Tiefbau unter Verlagerung einer Stelle sowie der entsprechenden Budgets zu eliminieren. Ausweislich des Protokolls wurde im Interfraktionellen Lenkungskreis gegen diese (und weitere) Aufgabenabgrenzungen keine Bedenken vorgetragen.

Die Präsentation wurde den Sitzungsteilnehmer/innen per email vom 13.11.2018,

das Protokoll mit email vom 04.02.2019 zur Verfügung gestellt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt, die mit der Verlagerung des Aufgabengebietes „Öffentliche Beleuchtung" von der OGM GmbH zur Stadt Oberhausen verbundene Anpassung des Leistungsvertrages mit der OGM GmbH und die Einrichtung einer Planstelle innerhalb des Bereiches 5-6/Mobilität zur Wahrnehmung des Aufgabengebietes.

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden bei positiver Beschlussfassung des Rates der Stadt dem städtischen Haushalt durch Einsparungen beim OGM-Entgelt zur Verfügung gestellt."